Finanzielle Rechte in einer Jugendwohneinrichtung (Bayern)

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Red Panda, 18. Juni 2010 .

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  1. 18. Juni 2010
    Hallo, welche Anträge kann man in einer Wohneinrichtung, die vom Jugendamt (als Träger) finanziert wird, stellen um Geld zu bekommen?
     
  2. 19. Juni 2010
    AW: Finanzielle Rechte in einer Jugendwohneinrichtung (Bayern)

    auf welcher gesetzlichen grundlage findet denn die finanzierung statt?
    ist es eine hze oder wie?
     
  3. 19. Juni 2010
    AW: Finanzielle Rechte in einer Jugendwohneinrichtung (Bayern)

    Es ist eine Vollzeitunterbringung mit Vollverpflegung, welche normalerweise von dem Landkreis bzw der Stadt finanziert wird ..
     
  4. 19. Juni 2010
    AW: Finanzielle Rechte in einer Jugendwohneinrichtung (Bayern)

    problem ist einfach, dass man dir ohne die gesetzliche grundlage, auf welcher die finanzierung erfolgt, nicht weiterhelfen kann!du musst also klar sagen anch welchem § deine unterbringung stattfindet! ist es mit einverständniss deiner eltern? haben die noch das personensorgerecht oder hast du einen vormund? ich geh mal davon aus du bist unter 18jahren!
     
  5. 20. Juni 2010
    AW: Finanzielle Rechte in einer Jugendwohneinrichtung (Bayern)

    --del--
     
  6. 22. Juni 2010
    AW: Finanzielle Rechte in einer Jugendwohneinrichtung (Bayern)

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