Flugzeiten haben sich verändert - Reiserücktrittsgrund?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Fahnenflucht, 10. Mai 2010 .

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  1. 10. Mai 2010
    Hallo RR-Forum,

    Ich habe folgendes Problem. Hab im Februar mit meiner Freundin Urlaub gebucht... Pauschalreise mit Flug und Hotel im Reisebüro...
    Wir sind terminlich auf ein WE festgelegt, und haben nun 60 Minuten im Reisebüro damit verbracht, gute Flugzeiten zu finden, da wir nur 4 Tage dort sind und wenn dem Ankunfts und Rückflugtag noch was haben...
    Letztendlich konnten wir nen Flug ergattern (11 Uhr hin, 13 Ankunft und 16 Uhr zurück, 19 Uhr Ankunft zuhause mit 3 stündiger Zugfahrt) Der Haken dabei ist, dass meine Freundin am Tag danach eine wichtige Prüfung zu schreiben hat. Für den veränderten Flug musste ich ganz 40 Euro (pro Person) mehr latzen, aber gut,...

    Jetzt, zwei Wochen vor Termin ruft das Reisebüro an, die Flugzeiten haben sich verändert. "Gut", dachte ich, "um ne STunde und so kann passieren"... Falsch gedacht... der Hinflug ist nun um 16 Uhr, das heisst unser erster Tag ist so gut wie weg und der Rückflug um 22 Uhr... dh wir sind um 1 Uhr in D und mit dem Zug um 4 Uhr zuhause (ohne Verspätung.) Leider war ich nicht selbst am Telefon...

    Wie ist das denn? Kann ich da verlangen, dass ich einen besseren Flug bekomme, da ich schliesslich mehr Geld bezahle als eigentlich notwendig? Oder kann ich im Notfall von meiner Reiserücktrittsversicherung gebrauch machen?

    BW für jede hilfreiche Antwort.


    Gruß Fahne
     
  2. 10. Mai 2010
    AW: Flugzeiten haben sich verändert - Reiserücktrittsgrund?

    wann wollt ihr fliegen?evtl hängts mit der neuen aschewolke zusammen die über deutschland herrein bricht
     
  3. 10. Mai 2010
    AW: Flugzeiten haben sich verändert - Reiserücktrittsgrund?

    In zwei Wochen
     
  4. 10. Mai 2010
    AW: Flugzeiten haben sich verändert - Reiserücktrittsgrund?

    Leider wird bei allen "Paunschalangeboten" von vorraussichtlichen Flugzeiten gesprochen. Üblicherweise ist auch ein Vermerk wie "ohne Gewähr" oder "die Flugzeiten können sich noch ändern" vorhanden.

    Ist also Standard das sich die Flugzeiten noch bis zum Flug ändern und deswegen denke ich nicht, dass du dort etwas aus der Reiserücktritssversiucherung rauskitzeln kannst.

    Ich würde an deiner Stelle einen Termin mit dem Reisebüro vereinbaren und denen mal deine Situation schildern. Evtl. gehen an dem Tag auch Alternativflüge auf diese se euch aus kulanz umbuchen könnten. Denke das wird aber schwierig.
     
  5. 10. Mai 2010
    AW: Flugzeiten haben sich verändert - Reiserücktrittsgrund?

    geh nochmal ins reisebüro und kläre das da persönlich, das ist wahrscheinlich am einfachste.
    aber wenn es nicht anders geht, musst du entweder den urlaub so in lkauf nehmen oder stornieren.
    das kannste ggf. über reiserücktrittsversicherung machen, da musste dann mal im reisebüro nachfragen.
     
  6. 10. Mai 2010
    AW: Flugzeiten haben sich verändert - Reiserücktrittsgrund?

    Jap...

    Morgen werd ich im Reisebüro sowieso vorsprechen... das Problem ist ja, dass ich extra mehr Geld bezahlt habe um einen guten Flug zu bekommen...

    Und dass sich die Flugzeiten ändern können, wusste ich auch, mal um ne Stunde oder so.... aber 6 Stunden Verschiebung ist ein bisschen heftig...

    Bws sind raus... wenn noch jemand nen Tip zu der Lage hat, immer her damit!
     
  7. 11. Mai 2010
    AW: Flugzeiten haben sich verändert - Reiserücktrittsgrund?

    Habe genau das gleiche scheiß Problem... mir wurden 1 1/2 Tage ''geklaut'' durch Veränderung der Flugzeiten...

    Ich habe mich schon etwas informiert und es scheint tatsächlich so, dass bei Pauschalreisen man da echt nichts machen kann... An- und Abreisetag gelten eben nicht als ''Erholungstag''...

    Einen ganz interessanten Bericht habe ich hier gefunden:
    Reiserecht - Reisen - FOCUS Online

    Du solltest aufjedenfall schriftllich widersprechen...
    Auszug aus dem Artikel:
    Bevor man die Reise antritt, sollte man unbedingt der Änderung widersprechen und sich Ansprüche vorbehalten, am besten schriftlich per Einschreiben und Rückschein. ,,Unterbleibt eine solche vorsorgliche Anzeige an den Reiseveranstalter, können Ansprüche durch den vorbehaltlosen Reiseantritt verloren gehen", warnt Noll.
     
  8. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.