#1 14. November 2009 Hey Leute, also, wenn man nun seinen Führerschein mit 17 bestanden hat, dann hat man sich ja an ein paar Auflagen zu halten. U.a., dass der Beifahrer auch einen Führerschein haben muss. Aber kann mir einer sagen, wie lange der Beifahrer seinen Lappen schon haben muß oder ist das egal?? Ich weiß ich kann's auch googlen, aber hoffe mit Euch bekomme ich schneller eine Antwort. Ich sag schon mal DANKE LG rumpelstil + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. November 2009 AW: Frage zum Führerschein mit 17 1minute google: Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden: > Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren > Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungs-bescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen > Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein > Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen > Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen > Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren + Multi-Zitat Zitieren
#3 14. November 2009 AW: Frage zum Führerschein mit 17 Was über mir steht stimmt! Weiss jemand was es gibt wenn man ohne begleitperson fährt? Ich hatte mal gehört das kostet nur 20€ Strafe. ich bin zwar nichtmehr darauf angewiesen aber interessieren tut es mich doch. + Multi-Zitat Zitieren
#4 14. November 2009 AW: Frage zum Führerschein mit 17 50€ + 1 Punkt + Aufbauseminar + Multi-Zitat Zitieren
#5 14. November 2009 AW: Frage zum Führerschein mit 17 Naja bis auf das Aufbauseminar ja nicht so schlimm. hab im tv gesehen was Alkohol in der Probezeit bedeutet. ->500€ + 2 Pkt´s + Aufbauseminar. Und das bei 0,2 promille. + Multi-Zitat Zitieren
#6 14. November 2009 AW: Frage zum Führerschein mit 17 find ich auch genau richtig so! soll ja keiner auf die idee kommen besoffen auto zu fahren, weil das ist das aller letzte. fährst dann irgendnen kerl um, der gar nix dafür kann, nur weil man nicht mal mitm taxi nach hause fahren kann... + Multi-Zitat Zitieren
#7 14. November 2009 AW: Frage zum Führerschein mit 17 das ist wie fahren ohne fahrerlaubnis kannst du also gleich ohne führerschein fahren wäre das selbe + Multi-Zitat Zitieren
#8 15. November 2009 AW: Frage zum Führerschein mit 17 Ich kann von mir aus sagen das es auch richtig ist. Aber wenn ich ein kleine Bier getrunken habe bin ich nicht besoffen und kann mein auto auch noch sicher führen. Solange es bei einem kleinen bleibt. + Multi-Zitat Zitieren
#9 15. November 2009 AW: Frage zum Führerschein mit 17 hast du schonmal ein kleines bier auf leeren magen getrunken? für mich ist es und bleibt es auch das gleiche. wenn du damit klar kommst ist das dein ding, aber ich könnte mit der schuld nicht leben. + Multi-Zitat Zitieren
#10 15. November 2009 AW: Frage zum Führerschein mit 17 aufbauseminar = ~200 euro + Multi-Zitat Zitieren
#11 15. November 2009 AW: Frage zum Führerschein mit 17 naklar habe ich das. mit der schuld würde ich auch nicht klar kommen. Aber wie gesagt 0,2 - 0,3l bier sind nicht viel. viel schlimmer finde ich leute die zugekifft fahren. hatten wir ja vor kurzem hier im RR. Edit: "Bis auf"... + Multi-Zitat Zitieren
#12 15. November 2009 AW: Frage zum Führerschein mit 17 Kann auch auf knapp das doppelte hinauslaufen Das mit der 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger ist genau richtig. + Multi-Zitat Zitieren
#13 15. November 2009 AW: Frage zum Führerschein mit 17 Begleitperson muss mindestens 5 Jahre im Besitz der F.E Klasse B sein, 30 Jahre , wie erwähnt. Höchstens 3 Punkte. Zu Kuddel: Fahren ohne Begleitperson: Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis der Klasse B!! Führerscheinentzug 6 Monate bis 2 Jahre! Gruss Jago + Multi-Zitat Zitieren
#14 15. November 2009 AW: Frage zum Führerschein mit 17 Weil Leute mit 21 ja auf jeden fall anderst fahren als 18-20 jährige nach 1-2 bier... vollkommen sinnlos... entweder für alle oder garnicht! + Multi-Zitat Zitieren
#15 15. November 2009 AW: Frage zum Führerschein mit 17 Mit 21 haste schon 3 Jahre mehr Erfahrung als nen 18 Jähriger. Da kann man dann schon besser Auto fahren und ist nicht so schnell mit manchen Situationen überfordert. Ausserdem ist das halt Bürokratie das muss nicht immer sinnvoll sein. + Multi-Zitat Zitieren
#16 15. November 2009 AW: Frage zum Führerschein mit 17 Also ich hab mal gehört, dass es nur 50 Euro Strafe gibt... + Multi-Zitat Zitieren
#17 16. November 2009 AW: Frage zum Führerschein mit 17 Nope. "Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet." http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/fuehrerschein-mit-17.php Also da handelste dir mehr Ärger ein als dir lieb ist. Da wartet man lieber nen Jahr + Multi-Zitat Zitieren
#18 16. November 2009 AW: Frage zum Führerschein mit 17 Mhh, dann er entweder Glück, oder hat Schei*e erzählt Danke für die Aufklärung + Multi-Zitat Zitieren