#1 25. Februar 2009 Hallo, ich hab heute von meinem Widerrufsrecht bei einem Kauf im Internet gebrauch gemacht. Und habe der Firma eine E-Mail geschickt. In der Antwort stand das es kein problem sei. Nur mache ich mir gerade Gedanken darüber das in der E-Mail auch stand das es Abzüge vom Kaufpreis geben würde wenn Gebrauchsspuren am Gerät oder der Verpackung zu finden sind. So da ich bei der Verpackung zum öffnen aber ein Messer benutzen musste um diese zu öffen, weil sie verschweißt war, sind ja nun Gebrauchsspuren zu sehen. Und weder in den AGBs noch im Kaufvertrag stand etwas das es Abzüge bei Gebrauchsspuren geben würde. Das heist ja eig das sie mir nix Abziehen dürfen da ja nix im Vertrag und den AGBs steht. Stimmt doch oder? Danke schonmal für eure Antworten olup89 + Multi-Zitat Zitieren
#2 25. Februar 2009 AW: Frage zum Widerrufsrecht Laut offizieller Gesetzgebung kann dir der Händler für Gebrauchsspuren am Produkt einen gewissen Betrag abziehen .... Die Verpackung geht ja in 100% der Fälle drauf, wenn du was anprobierst oder öffnest um zu schauen ob dir das gekaufte zusagt! + Multi-Zitat Zitieren
#3 25. Februar 2009 AW: Frage zum Widerrufsrecht Wenn das im Kaufvertrag stand, das es ohne Gebrauchsspuren zurück geschickt werden muss um dein Geld zu erhalten.. Dann werden dir abzüge gemacht. Falls die gebrauchsspuren nur an der Packung liegen dann denke ich das die Summe gering ist und ich auch denke das das in den AGB´s zu stehen hat. Aber sofern kaufvertrag das sagt dann ist es leider so. Mfg Fanatico. + Multi-Zitat Zitieren
#4 25. Februar 2009 AW: Frage zum Widerrufsrecht Im Kaufvertrag und in den AGBs steht nix von den Abzügen. Das stand nur in der E-Mail wo sie mir mitgeteilt haben das sie den Widerruf zu kenntniss genommen haben + Multi-Zitat Zitieren
#5 25. Februar 2009 AW: Frage zum Widerrufsrecht wenns nicht im kaufvertrag steht kannst glück haben;-) aber selbst wenn...meistens wird für die verpackung der realwert berechnet quasi <5€ MfG + Multi-Zitat Zitieren
#6 25. Februar 2009 AW: Frage zum Widerrufsrecht so und nicht anders ist das geregelt: das beschädigen der verpackung stellt demnach keine wertminderung dar, wenn man die verpackung vorschriftsmäßig geöffnet und nicht alles auseinandergerissen hat. das entfernen der versiegelung in form von folie ist absolut gerechtfertigt um das produkt wie in einem ladengeschäft normalerweise ansehen und prüfen zu können. + Multi-Zitat Zitieren
#7 25. Februar 2009 AW: Frage zum Widerrufsrecht ok gut danke für die Infos. Also können sie mir von der Verpackung nichts Abziehen aller höchstens davon das ich das Produkt kurz getestet hab + Multi-Zitat Zitieren
#8 25. Februar 2009 AW: Frage zum Widerrufsrecht und das auch nur, wenn das gerät gebrauchsspuren aufweist, wie z.b. kratzer/abnutzungserscheinungen usw. + Multi-Zitat Zitieren
#9 25. Februar 2009 AW: Frage zum Widerrufsrecht hmmm das hat ne kleine "delle" nach aussen ka wie ich das beschreiben soll. Aber soweit ich weis is die nicht von mir bzw. es ist mir nicht aufgefallen am anfang + Multi-Zitat Zitieren
#10 3. März 2009 AW: Frage zum Widerrufsrecht so hab das Gerät nu zurück geschickt. Es hatte wie gesagt diese kleine Macke und nen kleinen Kratzer. So jetzt haben die mir geschrieben das sie einen Pauchschalbetrag von 40€ abziehen. Sind 40€ zu viel oder sind 40€ ok? + Multi-Zitat Zitieren
#11 3. März 2009 AW: Frage zum Widerrufsrecht Für einen Kratzer am Gerät selbst sind 40 schon ok, natürlich unter Abwägung ggü. dem NP (NeuPreis), da dieses Gerät nur als "gebraucht" weiterverkauft werden darf und du für den Differenzbetrag (da der Schaden durch dein Verschulden entstanden ist) einstehen musst. + Multi-Zitat Zitieren