Frage zur Praxisgebühr

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von fr1c, 5. Januar 2010 .

Schlagworte:
  1. 5. Januar 2010
    First of all hoffe ich, dass ich in der Section richtig bin, passt ja zumindestens zu Finanzen. Wenn nicht, bitte moven.

    Also zu meiner Frage. Ab dem 18. Lebensjahr muss man in jedem Quartal 10€ bei einem Arztbesuch blechen; für das jeweilige Quartal. Besteht für mich als Schüler denn die Möglichkeit von dieser Gebühr befreit zu werden? Wenn ja, was muss ich machen?

    Bw ist drin!

    greets fr1c.
     
  2. 5. Januar 2010
    AW: Frage zur Praxisgebühr

    also, ich konnte mich nicht davon freisprechen oder befreien, vllt gibbet da was vom sozialamt oder so, aber soweit ich weiss, gelten füpr dich als schüler die selben regeln wie für alle anderen auch
     
  3. 5. Januar 2010
    AW: Frage zur Praxisgebühr

    Als volljähriger Schüler musst du sowieso immer erstmal blechen. ich weiß jetzt aber auch nicht, wie das beim sozialamt geregelt ist, ob man sich da das geld wiederholen kann, wenn man wirklich sehr arm ist.
     
  4. 5. Januar 2010
    AW: Frage zur Praxisgebühr

    Okay bin jetzt nicht grad arm, wollt mich halt nur mal schlau machen, ob es ne Möglichkeit gibt sich das zu sparen.

    Bws sind raus.
     
  5. 5. Januar 2010
    AW: Frage zur Praxisgebühr

    Frohes neues erst mal ^^

    mir ist einzig allein bekannt, das die praxisgebühr als privatversicherter umgangen werden kann, dies wird sich denke ich in deinem fall nicht rentieren, da diese ja doch preislich über den staatlichen anzusetzen ist. du wirst wenn du nur bei deinem hausarzt die praxisgebühr zahlst, jährlich 40€ zahlen müssen ob schüler oder nicht, hauptsache 18.
    hol dir dann immer die überweisungsscheine damit du dann nicht doppelt zahlst. falls du es nicht schaffst behalte deine quittungen dann kannst du sie anschließend wieder zurück fordern (etwas umständlich und viele seketärinnen stellen sich quer).

    hoffe ich konnte dir helfen
     
  6. 5. Januar 2010
    AW: Frage zur Praxisgebühr

    schau mal hier:
    http://www.praxis-meiler.de/patienteninformation.htm
     
  7. 5. Januar 2010
    AW: Frage zur Praxisgebühr

    bei uns in bayern gibt es ein sogenanntes hausarztmodell das sieht so aus das am anfang des jahres von der aok einmalig 10 euro abgebucht werden und dann is gut also ne jährliche einmalzahlung von 10 euro ..
     
  8. 6. Januar 2010
    AW: Frage zur Praxisgebühr

    Kannst du nicht!

    Du bist ab dem 18. Lebensjahr verpflichtet die 10€ pro Quartal zu zahlen, natürlich nur wenn du zum Arzt musst.
    Suchst du zusätzlich noch einen Notdienst auf musst du sogar Quartalsweise auch noch 10€ "Notfallgebühr" zahlen.

    Hab eine sichere Quelle, arbeite im Krankenhaus
     
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