Frage Zur Rechtlage

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von ll.cool.leo, 12. Mai 2008 .

  1. 12. Mai 2008
    AW: Frage Zur Rechtlage

    § 223
    Körperverletzung
    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

    mögliche Unzurechnungsfähigkeit wegen Alkohol oder Drogen ist da nicht Strafmildernd.
    Also wird er schon bestraft werden bzw. du kriegst dein schmerzensgeld.

    Und wer behauptet dass Du mit der Geschichte ein auf Gangster machen willst?
    Ich dachte dass nur Leute die denken, sie sind "gangsta" vor anderen behaupten sie würden es nicht sein wollen obwohl sie garnicht beschuldigt wurden es gewesen sein zu wollen.
    egal kleiner spass am Rande.

    aber doch er wird bestraft, kann aber wiederrum wenn ich mich nicht irre die Leute die auf ihn eingetreten haben wiederum anzeigen.
     
  2. 12. Mai 2008
    AW: Frage Zur Rechtlage

    bist du dir da sicher? der eine der damals die tusse vorn zug geschubst hat, hat doch damals auch ne strafminderung bekommen weil er alkohol getrunken hatte und somit nicht zurechnungsfähig war. oder irre ich mich da jetzt?
     
  3. 12. Mai 2008
    AW: Frage Zur Rechtlage

    am besten klärst du das mit einem Anwalt ab, denn nur den kann dir das 100% sagen... oder such ein anwaltenforum auf, die wissen wahr noch mehr oder genaueres...
     
  4. 12. Mai 2008
    AW: Frage Zur Rechtlage

    Nein.
    Man darf keine Verträge abschließen, wenn man unter Drogen o.Ä. steht, aber Gewaltverbrechen werden nicht weniger bestraft.
    Höchstens, wenn man psychisch eh nicht ganz dicht ist, auch ohne Alkohol.
    Aber dann kommst halt nicht in den Knast, sondern in die Anstalt.

    Mir scheint irgendwie, du willst nur das Schmerzensgeld haben und dir ist egal, was mit dem Typen passiert, oder?

    Deine "Freunde" oder wer auch immer auf ihn eingetreten hat werden übrigens nicht bestraft, solange sie keine übermäßige und unnötige Gewalt angewendet haben.
    Bsp: er hat dich geschubst, sie schlagen ihm in die , treten auf ihn ein, etc.

    Ob die Gewalt gerechtfertigt war kann ich nicht sagen, aber...
    Im Zweifel für den Angeklagten, die haben wohl nix zu befürchten.
     
  5. 12. Mai 2008
    AW: Frage Zur Rechtlage

    hat sich erledigt!

    KANN GECLOSED WERDEN

    danke jungs BW habt ihr.


    @admins habe das gelöscht was ich geschrieben habe nimt es mir bitte nit böse.
     
  6. Video Script

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