#1 14. Oktober 2007 Hallo Leute, mich hat da mal interessiert wie das eigendlich ist, wenn man den Autoführerschein mit 17 Jahren machen würde? Also ich habe gehört von einer Fahrschule das immer eine Begleitsperson dabei sein muss, der/die 30 Jahre Alt isein muss , schon 5 Jahre den Autoführerschein besitzt und nur 3 Punkte in Flensburg haben darf. Das stimmt soweit auch, aber die Fahrschule meinte es ist egal wen du als Begleitsperson nimmst, kann Bekannter, Familie oder sonst wer sein, nur er muss die Vorraussetzung entsprechen. Ok dann war ich bei einer anderen Fahrschule, die meinten zu mir, das die Begleitsperson nur die Eltern sein können oder Stiefeltern oder Schwiegereltern usw. Wisst ihr vllt. wer Recht hat bzw. wie das richtig ist? Danke im vorraus Mfg Edit: Danke für eure Antworte...ich war heute in der Farschule, (die erste die ich beschrieben hab) da meinten die es geht alles Klar, nun mache ich den Führerschein mit 17 ;-) + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? das is so weit ich weis völlig egal ob die begleitpersonen mit dir verwannt sind oder nicht, denn dein stiefvater is ja auch ned mit dir verwannt oder so ansonnsten is das echt praktisch da ab dem tag wo du den schein hast die probezeit losläuft egal ob du fährst oder nicht dann darfst du mit dem B17 alleine roller fahren, also ohne begleitung und musst an deinem 18. bday nur noch den plastikführerschein abholen an der zulassungsstelle oder in der gemeinde hoffe konnte helfen, wenn du nch was wissen willst meld dich mfg ilovevalla + Multi-Zitat Zitieren
#3 14. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? Jo, ich hatte damals auch noch andere Leute als aus der Familie drauf. Auf dem Pinken Papierzettel der dein Führerschein ist, sind iwie 5-6 Plätze für Leute, aber in der Zulassungsstelle meinten sie sogar zu mir, das es egal ist wieviele Leute mein einträgt (Kostet aber halt pro Person iwie 5€ mehr doer so ) + Multi-Zitat Zitieren
#4 14. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? ja genau so sehe ich das auch, es lohnt eigendlich. Ich würde eh nie Auto fahren dann nur Selten. Aber wegen Probezeit und das man Roller dann halt fahren kann das ist das gute danke für deine Antwort Bw haste.. wissen vllt. noch mehr bescheid ? + Multi-Zitat Zitieren
#5 14. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? jop kann ich nur zustimmen.. habe den führerschein ab 17 zwar selber nicht gemacht, aber ne menge meiner kumpels..du musst halt ein formular ausfüllen, in dem du drei personen angibst, die dann mit dir fahren dürfen..dürfen auch bekannte oder freunde sein, also nicht nur verwandte.. ist halt nur so, dass es dann nur diese drei personen sein dürfen..kannst dir also nicht irgendwen aussuchen, wenn mal wer nicht kann. Edit: kann auch sein, dass es 6 leute sein dürfen wie Cr@ck05 sagte..bin mir da nicht ganz sicher + Multi-Zitat Zitieren
#6 14. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? hm ok danke euch schonmal, wissen vllt. nochmehr was darüber ?? + Multi-Zitat Zitieren
#8 15. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? Die Pruefung kannste machen wann du willst.. glaube mind. alter is 16. Mit den Begleitpersonen kA.. dachte immer is egal wen du mitnimmst. am besten machste die A1 Pruefung mit der kannste Roller,Auto. und glaub bis zu 125ccm fahren + Multi-Zitat Zitieren
#9 15. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? so ein gelaber :spam: mit A1 Auto...ne is klar...wofür dann noch B???? X( Und die Prüfung kann man auch nicht machen wann man will b2t: Hatte auch BF17 gemacht.... die personen müssen eingetragen werden, mind 30Jahre alt sein, 5Jahre den Lappen haben und net mehr als 3 Pkt in Flensburg. BF17 is echt ne super sache....man ist viel erfahrener wenn man dann alleine unterwegs ist! Ich sehe das bei freunden die erst mit 18 den lappen haben. Außerdem beginnt die probezeit schon. habe in den nun 2 Jahren bereits 30.000 km gefahren.... + Multi-Zitat Zitieren
#10 15. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? hier eine sehr intressante seite Begleitetes Fahren : Home kann ich nur empfehlen da steht alles drinne was man wissen muss + Multi-Zitat Zitieren
#11 15. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? die erste fahrschule du kannst au ein bekannten angeben der halt über 30 is und keine 3 punkte hat.des kostet aber für jede begleitperson die du einträgst die kosten sind unterschiedlich ich glaub bis 10€ bin aber nich sicher kann villeicht au teurer sein MfG + Multi-Zitat Zitieren
#12 15. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? danke für die ganzen Antworten...vllt. wissen nochmehr was ? + Multi-Zitat Zitieren
#13 15. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? also meine freundin hat das auch vor ne woche gemacht. musst zur zulassungstelle und für jede begleitende person max. 3 13 euro ilgendwas zahlen...wen du einträgst ist dir überlassen hauptsache über 30 mindesten 5 jahre führerschein und nicht mehr punkte als 3 + Multi-Zitat Zitieren
#14 15. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? du kannst so gut wie jeden als begleit person nehmen du musst dir nur jeden der den anforderungen entspricht in deine bescheinigung schreiben lassen kosten pro person zwischen 5-10 euro! mfg stiffi2k + Multi-Zitat Zitieren
#15 15. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? Ich selber hab den Führerschein mit 17 und die beglietende person muss die Vorraussetzungen haben die du genannt hast und es ist egal wer das ist. Die praktische prüfung kannst du frühestens 3 wochen vor vollendung deines 17 Lebensjahres machen und wenn du den führerschein ahst egal ob du noch nich 18 bist oder soch kannste schon M L und S fahren. pro begelitperson verlangen die leute vom amt aber geld, pro person circa 11€ + Multi-Zitat Zitieren
#16 15. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? Nicht ganz, 16 1/2 Rest wurde ja schon erklärt. + Multi-Zitat Zitieren
#17 15. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? Also du kannst auf jeden fall auch personen eintragen lassen, die nicht zur familie gehören. Ich habe zum Beispiel damals auch meinen chef eintragen lassen. Außerdem kannst du ab dem tag an dem du deinen führerschein ausgestellt bekommt, Roller bis 45 bzw. 50 km/h und Klasse L, also Traktoren bis 32 km/h und selbstfahrende arbeitsmaschinen bis 25 km/h fahren, sprich Bagger etc. Und wie du schon sagtest, fängt mit dem Führerschein bereits deine Probezeit. mfg + Multi-Zitat Zitieren
#18 16. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? joa also, wenn de misch fragst... ich weiß auf jeden fall, dass sich die begleitperson total abschießen kann, du kannst du also mit deinen begleitpersonen mal richtig saufen fahren, wenn die total kaputt sind und gekotzt haben ins auto schmeißen (einer muss leider aufn beifahrersitz), dann kannste endlich einfach ins blaue fahren und das völlig legal! peacz. + Multi-Zitat Zitieren
#19 16. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? Um diesem Tumult standzuhalten, wäre es doch ratsam und im Sinne aller, wenn man sich ne Line legt? Das wäre meiner Meinung nach total verantwortungsbewusst, weil man so viel aufmerksamer ist und sich viel besser um die Personen kümmern kann, die abgeschossen auf der Rückbank liegen. Aber wäre das dann legal? Fragen über Fragen :/ + Multi-Zitat Zitieren
#20 16. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? daran hab ich überhaupt nicht gedacht, omg ich bin so verantwortungslos... man kann sich den shice ja aufs lenkrad drauf machen, glas ist ja auch genung in der nähe und das sogar in guter qualität! das müsste auch in 17jähriger hinkriegen! peacz. + Multi-Zitat Zitieren
#21 16. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? mhm, aber um die Hyperaktiviteat, die beim Kokainkonsum entsteht, adäquat zu kompensieren, wäre es doch angebracht, sich ne nette Tüte zu drehen - das hilft dann auch beim Deeskalieren, sollte es auf der Rückbank zu politischen Konflikten kommen. + Multi-Zitat Zitieren
#22 16. Oktober 2007 AW: Führerschein mit 17? Begleitsperson? suffizient ausgeführt, aber sie vergessen, dass sie erst ihre zeitweilig ernannten cumpadres auf den hintersitzen mit entsprechender akzentuierung darauf hinweisen sollten, wie bequem sich die eingesetzten polstermöbel des fahrgestells zu ihrem gesäß verhalten. außerdem vergessen sie im exorbitanten zustand ihrer geistigen illumination, dass lediglich der leergekotzte körper ihres beifahrers nach vorne gestoßen werden muss, um so auf rapide weise einen selbstaufblasbaren beutel für den inhalt ihrer drogialen genüsslichkeiten zu besorgen. peacz. + Multi-Zitat Zitieren