#1 30. August 2008 servus also ich werde demnächst 18 jahre..und bekomme ein eigenes auto.. jetz frag ich mich ob man mit dem B17 führerschein ein auto fahren darf..dass ein rotes nummernschild hat?? + Multi-Zitat Zitieren
#2 30. August 2008 AW: führerscheinfrage wegen neuem auto.. guck doch mal hier! + Multi-Zitat Zitieren
#3 30. August 2008 AW: führerscheinfrage wegen neuem auto.. ich wüsste nicht warum du das nicht dürfen solltest... ein rotes kennzeichen ist doch nur ein kurzzeitkennzeichen,d.h. es ist genauso ein kennzeichen wie jedes andere auch, demnach dürfte das kein problem sein + Multi-Zitat Zitieren
#4 30. August 2008 AW: führerscheinfrage wegen neuem auto.. Ein rotes kennzeichen... Das ist doch bloß zur überführung bis du dein eigendes Kennzeichen hast... das wird nicht immer so sein...( also Rot ) sonder du bekommst dann ein ganz normales... mFg bLuT + Multi-Zitat Zitieren
#5 30. August 2008 AW: führerscheinfrage wegen neuem auto.. lol,und du sollst nen Führerschein haben? Das lernt man doch ... Klar darfste n Auto mit rotem Nummernshcild fahrn. Oder denkste das is etwas für Götter oder so? + Multi-Zitat Zitieren
#6 30. August 2008 AW: führerscheinfrage wegen neuem auto.. rotes ist von ner werkstatt meistens zugelassen das kannste dir bei manchen ausleihen wird aber immer seltener. denn die auto verkäufer haben selber dann probleme falls ja. aber du hast kein problem sollte deine person mit dabei sein. lg + Multi-Zitat Zitieren
#7 31. August 2008 AW: führerscheinfrage wegen neuem auto.. solange du mit 17 nic alleine fährst. warum nich. + Multi-Zitat Zitieren
#8 31. August 2008 AW: führerscheinfrage wegen neuem auto.. mein vater is gebrauchtwagenhändler und ich selbst hab für ihn auch schonmal autos mit nem roten kennzeichen überführt als allererstes mal: auch wenn du schon mit 17 den führerschein gemacht hast - ab deinem 18. geburtstag an ist das ein ganz normaler führerschein wie jeder andere auch. du hast damit keine besonderen rechte oder pflichten, es ist einfach nur ein stinknormaler führerschein und JA darf man ABER rote kennzeichen dienen nur für kurzzeitfahrten die bekommen händler und werkstätten und dazu gibt es ein kleines heft mit platz für 20 eintragungen - JEDER tag, an dem das kfz mit diesem kennzeichen geführt wird muss dort eingetragen werden also längere zeit kannste damit nicht fahren aber um dein neues auto vom händler zur zulassungsstelle zu bringen kannst du eins nutzen - klar bad + Multi-Zitat Zitieren
#9 1. September 2008 AW: führerscheinfrage wegen neuem auto.. natürlich darfst du. wenn du ein auto probefährst, brauchst du ja auch ein anderes kennzeichen. du meldest es ja nicht extra an oder. da ist nichts dabei. du musst nur deine papiere dabei haben, sprich führerschein und evtl den pass. ansonsten gibts da keine probleme. + Multi-Zitat Zitieren
#10 1. September 2008 AW: führerscheinfrage wegen neuem auto.. Schau doch mal hier rein: Kennzeichen Guide Natürlich nur wenn du uns nicht glaubst das du es darfst! + Multi-Zitat Zitieren
#11 1. September 2008 AW: führerscheinfrage wegen neuem auto.. es kommt nicht auf das kennzeichen sondern auf das gewicht an bis 3,5t ist dir - auch als fahranfänger - jedes auto freigestellt ... sprich deine erste beule beim einparken kann sowohl im alten golf 2 als auch in der s klasse von deinem papi landen + Multi-Zitat Zitieren