Gerät zurück geben , Kassenbeleg vorhanden OVP nicht!

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von minochisena, 17. Oktober 2010 .

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  1. 17. Oktober 2010
    Hallo.

    Kurze Frage an euch :

    Habe mir etwas gekauft (vor 6 Monaten), den Kassenbeleg habe ich mir aufgehoben. Die Originalverpackung leider nicht. Das Gerät scheint irgendwie ein Defekt bekommen zu haben. Kann ich in den laden gehen und es zurück geben ohne Verpackung?

    mfg
     
  2. 17. Oktober 2010
    AW: Gerät zurück geben , Kassenbeleg vorhanden OVP nicht!

    Eigentlich schon. Die Garantie besteht ja.
     
  3. 17. Oktober 2010
    AW: Gerät zurück geben , Kassenbeleg vorhanden OVP nicht!

    Bin ich ja auch der Meinung , aber mit den Verkäufern diskutieren hab ich null Bock.. was könnte ich sagen ?
     
  4. 17. Oktober 2010
    AW: Gerät zurück geben , Kassenbeleg vorhanden OVP nicht!

    Wenn er sich weigert "Ich will den Geschäftsführer sprechen" nen paar Worte und dann hat sich die Sache im notfall mit dem Anwalt drohen (drohen reicht schon)
     
  5. 17. Oktober 2010
    AW: Gerät zurück geben , Kassenbeleg vorhanden OVP nicht!

    zurückgeben geht nicht, umtausch bzw. reparatur dagegen schon und das sollte normalerweise auch ohne OVP möglich sein (außer kompletter umtausch inklusive zubehör, da kommst mit OVP schneller an dein ziel).
    es gibt sogar ein urteil, dass es einem verbraucher nicht zumutbar ist über jahre hinweg die verpackungen von jeder anschaffung aufzuheben (musst googlen ^^).
     
  6. 17. Oktober 2010
    AW: Gerät zurück geben , Kassenbeleg vorhanden OVP nicht!

    Will aber mein Geld zurück. Darum gehts mir!

    Das sollte doch gehen?
     
  7. 17. Oktober 2010
    AW: Gerät zurück geben , Kassenbeleg vorhanden OVP nicht!

    nein, weil 1. man per gesetz nur ein 14tägiges rückgaberecht (manche shops gewähren ein verlängertes rückgaberecht, was aber in deinem fall nicht mehr ins gewicht fällt) hat und 2. das nur in der originalverpackung mit vollständigem zubehör möglich ist.

    eine möglichkeit wäre: gerät umtauschen/reparieren lassen und als generalüberholt/neu bei ebay verklopfen.
     
  8. 17. Oktober 2010
    AW: Gerät zurück geben , Kassenbeleg vorhanden OVP nicht!

    Gelten die 14 Tage nicht nur für Internet etc? Also Fernabsatzgesetz?


    Btw, warst du nicht ne Zeit lang inaktiv?
     
  9. 17. Oktober 2010
    AW: Gerät zurück geben , Kassenbeleg vorhanden OVP nicht!

    stimmt. im normalen ladengeschäft hast du normal gar kein rückgaberecht, das machen die höchstens auf kulanz.
     
  10. 17. Oktober 2010
    AW: Gerät zurück geben , Kassenbeleg vorhanden OVP nicht!

    Hi,

    wie schon mehrmals hier erwähnt, Rückgabe ist erstmal nicht.
    Es gibt nur eine Möglichkeit und zwar wenn das Gerät einen Defekt hat welcher unter die Garantie fällt UND das Gerät zwei Mal beim Händler war und danach der Defekt immer noch nicht behoben wurde.
    Dann bekommst du dein Geld wieder.
    Aber mal eben irgendwas 6 Monate nutzen und dann wieder zurück geben....ist nicht
     
  11. 17. Oktober 2010
    AW: Gerät zurück geben , Kassenbeleg vorhanden OVP nicht!

    ok das reicht mir soweit an infos.

    bw hat jeder , danke
     
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