#1 19. August 2013 Zuletzt bearbeitet: 19. August 2013 Begrenzung von Anwaltskosten bei Filesharing-Abmahnungen auf 150 Euro Ein Hamburger Gericht hat die Anwaltskosten bei Abmahnungen für privates Filesharing begrenzt. Damit könne "den unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie wenigstens in Bezug auf die direkten Anwaltskosten" eine Grenze gesetzt werden. Für ein paar illegal geteilte Musiktitel oder Filme stellen Abmahn-Anwälte oft deutlich über 1000 Euro in Rechnung. Nicht nur die Abgemahnten halten das für happig, auch Verbraucherschützer haben Zweifel an der Höhe solcher Gebühren. Jetzt hat das Amtsgericht Hamburg einen Beschluss gefällt, der wegweisend sein könnte: Bei Abmahnungen von Privatleuten seien im Normalfall rund 150 Euro angemessen, mehr nicht, fanden die Richter (Az: 31a C 109/13). Die Verbraucherzentrale Hamburg hat das Urteil erwirkt. Das Gericht teilte in einem Beschluss (PDF) mit, dass der Gegenstandswert der Streitigkeiten deutlich geringer anzusetzen sei, als bislang von Anwälten und den meisten Gerichten gehandhabt. Bei vielen Urheberrechtsverstößen durch privates Filesharing von Video- und Musikdateien wäre dann nur noch ein Betrag von 150 Euro für die Leistungen der Anwälte zu zahlen. "Der Beschluss gebietet den unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie wenigstens in Bezug auf die direkten Anwaltskosten hoffentlich bald Einhalt", sagte Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg. Q: N-Tv & Golem + Multi-Zitat Zitieren