Geschäftsfähigkeit

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Sn0wm4n, 10. August 2007 .

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  1. 10. August 2007
    Hallo!

    Ich habe eine Frage zur dt. Rechtslage:

    Darf man mit 16 Jahren ohne Zustimmung der Eltern (od. gesetztlichen Vertretern) eine Top-Level-Domain (.de) kaufen?
    Aus der Schule weiß ich ein wenig Bescheid über die beschränkte Geschäftsfähigkeit etc. Aber das ist schon eine Weile her *g*

    So, im BGB gibt es folgende Auszüge:
    Das würde ja zutreffen (16 Jahre).
    Das ist ja auch nicht meine Frage.
    Aus dem Unterricht glaube ich zu wissen, dass man als beschränkt geschäftsfähiger Jugendlicher nur Verträge im "Taschengeld-Rahmen" eingehen kann (z.B. Supermarkt->einkaufen).

    Nun, zählt auch das Kaufen (Mieten) einer Top-Level-Domain dazu?
    Ich weiß nämlich nicht, wieviel sowas kostet.


    Und nein, ich bin nicht 16 und will auch keine TL-Domain
    Hoffe auf gute Antworten. Für die gibt es auch BW's

    lg
    Sn0wm4n
     
  2. 10. August 2007
    AW: Geschäftsfähigkeit

    so wie ich das weiß darfste das..

    Taschengeldparagraph ist das was du meinst.. ich glaub das fällt darunter


    aber kein plan hab nur ein halbes jahr wirtschaft mitgemacht =) nächstes jahr kann ich dir mehr sagen
     
  3. 10. August 2007
    AW: Geschäftsfähigkeit

    Ich glaube, dass man für Toplevel-Domains die volle Geschäftsfähigkeit benötigt.
    Also 18 oder 21 Jahre.

    Vlt. solltest du einfach deinem favorisierten Anbieter mal ne E-mail schicken und nachfragen, ob du das darfst.

    oder du schreibst mal hier nen Post, die helfen gerne:

    Domain-Recht - Forum zum Internetrecht

    Greetz Goku
     
  4. 10. August 2007
    AW: Geschäftsfähigkeit

    Danke für die 2 comments.

    Nein, ich will ja garkeine Mieten.^^
    Ich will eine loswerden -.-

    Werde mir den unteren Link mal anschauen und ggf. da mal schreiben.


    lg
    Sn0wm4n
     
  5. 10. August 2007
    AW: Geschäftsfähigkeit

    also, rein theoretisch darf er das nach dem taschengeldparagraphen, aber da es sich um einen Vertragsabschluss handelt, ist es kein lediglich rechtlicher vorteil und somit wird der Vertag schwebend unwirksam. mit 16 darf man einen vertrag nur abschließen, wenn er entweder ein lediglich rechtlicher vorteil ist oder man die zustimmung des gesetzlichen vertreters hat §107

    hoffe ich konnte dir helfen, irgendwo helfen da doch die 5 jahre bwr

    mfg KizzOfIce
     
  6. 10. August 2007
    AW: Geschäftsfähigkeit

    Hi!

    Den Paragraphen 107 habe ich mir auch schon durchgelesen.
    Allerdings fehl auch da die Verbindung zum Thema "Mieten einer TLD"

    Ich habe mich jetzt im obigen Forum angemeldet und warte auch dort auf eine Antwort.
    Wenn hier noch jemand genaueres weiß, wie es mit der Mietung ist kann er natürlich jederzeit posten xD


    lg
    Sn0wm4n
    (BW's sind ja raus)
     
  7. 10. August 2007
    AW: Geschäftsfähigkeit

    ja du brauchst die zustimmung deiner eltern

    weil du einen vertrag unterschreibs oder abschliesst

    dann könntest du ja einfach auch zb. einen pc für 1000 € kaufen und dann auf raten abbezahlen, das geht nicht.


    da du noch nicht voll geschäftsfähig bist würde ich das vorher mit deinen eltern besprächen, weil wenn ihnen das nicht passt können sie den vertrag einfach auflösen.



    kenne mich da aus hatte 4 jahre wirtschaft

    hoffe ich konnte helfen

    mfg unicat18
     
  8. 10. August 2007
    AW: Geschäftsfähigkeit

    Naja, das mit den Verträgen ist ja so eine Sache.
    Wenn man es genau betrachtet ist ja auch der Kauf einer Zeitung in einem Supermarkt ein Vertrag.
    Der Käufer verpflichtet sich, das Geld zu bezahlen und der Verkäufer übergibt nach Erhalt die Ware in den Besitz des Käufers.
    Oder sehe ich das falsch?^^

    Wie auch immer, unter dem Akronym "Peter P." habe ich mal hier im Forum nachgefragt.
    Auch dieser User meint, dass der Erwerb einer Domain nur per Volljähigkeit zulässig ist.

    Also denke ich, ist das weitestgehend geklärt.

    Wenn jmd noch Fragen oder so hat, schreibt mir ne PN, dann öffne ich wieder.
    Ansonsten:

    closed + Danke an alle Antworter
     
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