Gesetz zu verfassungswiedrigen Eintsellungen und Parteien!

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von gc2003gc2006, 28. März 2007 .

Schlagworte:
  1. 28. März 2007
    In der BRD gibt es doch ein Gesetz, das verfassungswidrige Parteien/Ansichten verbietet; wisst ihr wie es heist und wo ich es finden kann?
     
  2. 28. März 2007
    AW: Gesetz zu verfassungswiedrigen Eintsellungen und Parteien!

    GG Art. 21?

    90% deiner Posts sind Thread-Erstposts oder? XD
     
  3. 28. März 2007
    AW: Gesetz zu verfassungswiedrigen Eintsellungen und Parteien!

    Kann sein.^^
    THX! Renommee ist raus.
    Der Artikel lautet:
    (2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

    Aber wie sieht es mit Privatpersonen aus, die verfassungswiedrige Einstellungen vertreten?

    Durch welchen Artikel können die belangt werden?
     
  4. 28. März 2007
    AW: Gesetz zu verfassungswiedrigen Eintsellungen und Parteien!

    Schau mal in den:

    Artikel 2 Abs .1 Halbsatz 2 GG.

    da steht das drin!
     
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