Grafikauftrag mit urheberrechtsgeschützem Material : Wie distanzieren?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von BlueDebris, 5. April 2011 .

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  1. 5. April 2011
    Hallo,

    habe einen Auftrag bekommen ein Tshirt und mehrere Flyer mit Motiven zu gestalten welche ganz klar unter Urheberrecht stehen (in diesem Fall "Harry Potter"), habe den Auftrag daher erstmal abgelehnt.
    Der Auftraggeber beseht aber darauf. Wie kann ich mich nun davon als Ersteller distanzieren und dem Auftraggeber alle Verpflichtungen gegenüber den Urherbern übertragen?

    Brauche quasi ein Mustertext wie einen "Disclaimer".

    Gruß
     
  2. 10. April 2011
    AW: Grafikauftrag mit urheberrechtsgeschützem Material : Wie distanzieren?

    pusssssssssssssssssssssh
     
  3. 10. April 2011
    AW: Grafikauftrag mit urheberrechtsgeschützem Material : Wie distanzieren?

    Dafür solltest du doch einen Anwalt haben, der dir Rechtsbeistand gibt, wenn du soetwas profimäßig machst? Du willst dich doch nicht wirklich auf halbwissen der RR-User verlassen oder? Der kleinste Fehler kann böse Folgen haben.


    Die andere Frage ist in wie weit das möglich ist sich davon zu distanzieren?
    Wenn du dich auf Datenrettung/Vervielfältigung oder iwas spezialisiert hast, kannst du ja auch nicht wirklich die neusten Kinofilme brennen und dich davon einfach distanzieren, dass der Kunde dies wollte.
     
  4. 10. April 2011
    AW: Grafikauftrag mit urheberrechtsgeschützem Material : Wie distanzieren?

    Es muss sich am Ende derjenige rechtfertigen der das ganze verkauft, kann dir also scheiss egal sein, die ganzen Anwaltskosten sowie Schadensersatzzahlungen leistet derjenige der die Shirts usw. verkauft.

    Wenn du Safe gehen willst: arbeite mit Vectoren, zeichne die Motive nach, benutz keine Logos und Namen, die mit Harry Potter zusammen hängen.
     
  5. 10. April 2011
    AW: Grafikauftrag mit urheberrechtsgeschützem Material : Wie distanzieren?

    Du holst dir eine Lizenz ein, wird ja sicherlich Geld kosten wird und trägst es dem Kunden auf der Rechnung auf. Fertig. Sammlung von Lizenzhalter von Harry Potter (evtl. veraltet?)
     
  6. 11. April 2011
    AW: Grafikauftrag mit urheberrechtsgeschützem Material : Wie distanzieren?

    also ich denke auch das der typ dann fällig ist
    auser er reitet dich mit hinein o so

    hätte da aber auch ne frage

    Was ist wenn ich zb ein foto eines kinoplakats oder irgendein geschützes bild nehme
    und auf zb postejack.com als poster haben will

    machen die das dann auch?
     
  7. 11. April 2011
    AW: Grafikauftrag mit urheberrechtsgeschützem Material : Wie distanzieren?

    Deine Seite geht nicht.
    Falls deine Frage ist ob du bei einem Posterprint Anbieter, der dir erlaubt eigene Bilder hochzuladen, Urheberrechtsgeschützte Bilder drucken lassen kannst: unterschiedlich, kommt denke ich auch auf die Auflage an, bei einem Plakat wird da kaum jemand ablehnen, bei 100 dann evtl. doch bzw. werden dann Lizensen verlangt.

    Aber wie gesagt ist das immer unterschiedlich, der Großteil scheisst allerdings drauf und wird dir dein Plakat drucken.
     
  8. 11. April 2011
    AW: Grafikauftrag mit urheberrechtsgeschützem Material : Wie distanzieren?

    Genau und er ist der jenige,der das ganze an einem Anbieter verkauft, nämlich das Motiv.
     
  9. 11. April 2011
    AW: Grafikauftrag mit urheberrechtsgeschützem Material : Wie distanzieren?


    Wenn du Nummer sicher gehen willst, schreibste deinem Kunden etwas in der Richtung:
    "Sie sind sich darüber bewusst dass das Verbreiten bzw. Verkaufen der vorliegenden Grafiken aus Urheberrechtlichen Gründen verboten ist..etc."

    Eine Grafik zu erstellen ist NIEMALS strafbar und er verkauft nicht das Motiv sondern seine Arbeitszeit.

    Das einzige Problem was kommen könnte wäre eben das der Kunde im Falle einer Klage die Schuld auf dich schieben will indem er sich dumm darstellt und angeblich keine Ahnung von Urheberrecht hat. Wenn du so etwas als Dienstleistung anbietest gehört eben mehr dazu als nur die Grafik du musst für den Kunden denken, du musst dich um Lizensen kümmern etc.

    An deiner Stelle würde ich zur Sicherheit nochmal in nem Anwaltsforum oder so nachfragen, weis nicht wirklich was es da für kostenlose Anlaufstellen gibt.
     
  10. 11. April 2011
    AW: Grafikauftrag mit urheberrechtsgeschützem Material : Wie distanzieren?

    Hast Recht, wenn ich ein Gemälde fälsche ist das ja auch nicht strafbar. Ich erstelle ja nur eine Grafik.

    Es ist ihm gar nicht erst erlaubt mit diesen Motiven zu arbeiten. Schon gar nicht gewerbsmäßig.
     
  11. 11. April 2011
    AW: Grafikauftrag mit urheberrechtsgeschützem Material : Wie distanzieren?

    Genau so ist es, benutz doch erstmal deinen Kopf bevor du klug n willst.
    Wenn ich hier Zuhause die Mona Lisa fälsche ist dies nicht strafbar, wenn ich diese verkaufe allerdings schon.

    Du solltest dir über die Intention von Firmen und Urheberrechtsbesitzern im klaren werden, die einzige Intention jemanden zu verklagen ist Geld, Geld machst du allerdings nicht wenn die gefälschte Mona Lisa bei dir im Zimmer hängt.

    Das komische ist ja dass du im letzten Satz noch das wort "gewerbsmäßig" verwendest, bist dir anscheinend selbst nicht so mit deinen Gedanken im klaren, was ?
     
  12. 12. April 2011
    AW: Grafikauftrag mit urheberrechtsgeschützem Material : Wie distanzieren?

    wo bietest du ihm "nur" deine arbeitszeit an? am ende deiner arbeit entsteht ein klares produkt, dass im auftrag war und du ihm diese arbeit ablieferst.

    wo nimmt ihr so ein wissen her?!

    selbst im wissen oder auch auf verlangen des kunden, urheberrecht und warenzeichen zu missachten - bist du dafür haftbar. du darfst ihm den flyer gar nicht verkaufen.

    "hiermit distanziere ich mich von meinem eigenen inhalt" <-- sowas gibt es nicht - und schon gar nicht im gewerbe

    => kommen sicherlich die Firmen auf dich zu (sofern es auffällt)
    ==> wenn der kunde sein ***** retten möchte, verklagt er zusätzlich dich

    Du kriegst hier keine hieb und stichfeste Rechtsberatung. Wenn es hier um größere Auftragssummen handelt gehst du zu einem Anwalt, drückst den 50-100€ in die Hand und er soll dich verbindlich beraten. Geht es hier um einen PillePalle auftrag von 100-200€ und du willst das risiko nicht eingehen, dann lehn den auftrag ab mit vernünftiger begründet ab.
     
  13. 12. April 2011
    AW: Grafikauftrag mit urheberrechtsgeschützem Material : Wie distanzieren?

    Und genau das sollte der Threadersteller erstmal genau erklären...
    Wenn der Threadersteller bei einer Firma arbeitet, die intern das Logo will, ist das kein problem.. dann wird die Firma verklagt, nicht er.

    Wenn er allerdings Selbständig ist und die Firma ihn das beauftragt, ist er schuld, wenn er es verbreitet. Da wird er ja für seine Arbeit bezahlt, nicht für seine Arbeitszeit. Da bringt es ach nix, sowas wie du oben geschrieben hast, signieren zu lassen. Weil dann kann ich auch Armani und Gucci-Taschen für 10Euro verkaufen mit dem Hinweis, den du oben genannt hast

    Und er hat oben geschrieben, dass es sein Auftraggeber ist und es ein Auftrag ist.
    Ergo: Ist er verantwortlich.

    @BlueDebris: Entweder mit Anwalt reden oder ablehnen... wir können dir da schlecht helfen.
    An deiner Stelle würde ich das stur ablehnen, auch wenn er drauf besteht.
     
  14. 12. April 2011
    AW: Grafikauftrag mit urheberrechtsgeschützem Material : Wie distanzieren?

    Das alles hier ist überwiegend reiner Dünschiss. Das Vertreiben von geschützten Motiven ist strafrechtlich verfolgbar.
    Du hast kein Recht urheberrechtlich geschützte Motive zu drucken und zu vertreiben. Was der Kunde will und nicht, ist sein Pech. Sofern er nicht über die Lizenz zum Vervielfältigen verfügt und dir diese aushändigen kann, solltest du mal schleunigst die Finger von lassen. Und vor allem den ersten Post im Thread verfolgen: Nicht auf das (hier anscheind nicht mal das vorhandene) Halbwissen verlassen, sondern einen Anwalt konsultieren.
     
  15. 12. April 2011
    AW: Grafikauftrag mit urheberrechtsgeschützem Material : Wie distanzieren?

    Und genau darum geht es hier! Er fertigt ein Produkt, dass er im Endeffekt an jemandem (gegen Gegenleistung) weiterreicht. Es genügt, dass er die Absicht hat das Werk an seinen Kunden weiter zu reichen. Hierbei ist völlig irrelevant ob dies im Endeffekt geschieht. In diesem Moment ist die Bedingung des privaten Nutzens nicht mehr erfüllt. Da kannst du labern was du willst.

    Entschuldigung, dass ich explizit erwähnt habe, dass er sein Werk (in deinem Beispiel die Fälschung) weiterreicht. Das ist ja nur der entscheidende Punkt um den es hier geht.

    Du bist dir über meine Gedanken nicht im Klaren bzw. begreifst nicht, was ich schrieb.
     
  16. 14. April 2011
    AW: Grafikauftrag mit urheberrechtsgeschützem Material : Wie distanzieren?

    Stimmt, da du ja schon weißt das die Motive unter Urheberrecht stehen. Das heißt selbst die Verarbeitung muss mit dem Eigentümer abgesprochen sein. Du könntest dich mit strafbar machen. Ich würde einen Anwalt einschalten der es besser weiß als wir, dies muss unbedingt professionell geschehen, wenn du schon einen festen Vertrag unterschrieben hast.
     
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