Grafikkarte kaputt, rechtliche Frage zur Herstellergarantie

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von ESP, 31. August 2012 .

  1. 31. August 2012
    Guten Abend RR,

    bevor hier voreilige Schlüsse gezogen werden: Hier geht es nicht um Hardware oder um PC's, ich habe ein Problem mit einem Händler, bei dem ich eine Grafikkarte gekauft habe.

    Es geht um Folgendes:

    Ich habe im Oktober 2011 eine Grafikkarte gekauft mit 3 Jahren Herstellergarantie (keine Gewährleistung sondern richtige Garantie). Diese war im November 2011 zum ersten Mal defekt und ich habe sofort ein neues Modell vom Händler bekommen.
    Nun macht sie wieder Fehler und ich war erneut beim Händler um sie zur Reparatur abzugeben. Der "Techniker" hat mir nun aber am Telefon erzählt, dass mit den Testprogrammen (3D Mark, FurMark, ...) keine Fehler festgestellt wurden. Nun soll ich sie wieder abholen, oder denen meinen kompletten Rechner hinstellen, damit sie die Karte in dem Rechner prüfen können.

    Das sehe ich aber nicht ein, weil ich unter anderem der Meinung bin, dass das nichts bringt.
    Das Problem tritt nur bei Spielen auf und teilweise auch sehr sporadisch. Manchmal kommen die Fehler nach ein paar Minuten, manchmal nach Stunden und manchmal gar nicht.

    Bei dem Fehler handelt es sich um Texturfehler, also Texturen werden falsch dargestellt. Hab jetzt leider keinen Screenshot mehr zur Hand.

    Es liegt 100% an der Grafikkarte. Andere Modelle funktionieren in meinem PC ohne Probleme.

    Kann mir einer helfen, wie ich in diesem Fall vorgehen soll? Selbst der Filialleiter zeigt keine Kulanz und es wird sich geweigert die Karte zum Hersteller als Reparaturauftrag zu geben.
    Hab ich das Recht auf meiner Seite oder muss ich denen meine Rechner vorbeibringen? Ich wohne 45 Minuten von denen entfernt und hab da nicht wirklich Bock drauf.

    Ich werde mich auf jeden Fall am Montag mal an den Hersteller (MSI) wenden und da mal nachfragen.


    Wenn ihr noch weitere Info's braucht, dann sagt mir bitte bescheid.

    Ich hoffe ihr versteht mein Problem und könnt mir eventuell einen Ratschlag geben.

    Danke schonmal


    greetings ESP
     
  2. 31. August 2012
    AW: Grafikkarte kaputt, rechtliche Frage.

    Hast du den Rechner als Komplettsystem gekauft?

    Ich würd mich aber sowieso direkt an den Hersteller wenden. Was anderes macht der Händler wohl auch nicht.
     
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  3. 31. August 2012
    AW: Grafikkarte kaputt, rechtliche Frage.

    hey,

    also die garantie ist ne freiwillige leistung vom hersteller und da kann der hersteller bedingungen dran knuepfen wie er lustig ist.

    was gesetzlich geregelt ist, ist die gewaehrleistung, allerdings ist die fuer dich auch nur in den ersten 6 monaten wirklich sinnvoll, danach musst du naemlich beweisen, dass die graka beim kauf schon kaputt war.

    dass der haendler bei sporadisch auftretenden und nicht nachvollziehbaren fehlern keine lust hat die graka einzuschicken kann ich eig gut verstehen. rein rechtlich macht der haendler da nichts falsch.

    also entweder direkt an msi wenden oder ganzen rechner zum haendler hin, mehr kannst du eig nicht machen
     
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  4. 31. August 2012
    AW: Grafikkarte kaputt, rechtliche Frage.

    Ich wende mich auch immer direkt an den Hersteller und habe bis jetzt gute Erfahrungen damit gemacht. Würde es daher auch mal direkt bei MSI probieren.
    Ansonsten Karten einbauen, spielen, Screenshot machen und dem Händler um die Ohren knallen!
     
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  5. 31. August 2012
    AW: Grafikkarte kaputt, rechtliche Frage.

    Also generell ist es sehr wichtig sich zunächst an den Händler zu wenden. Ein guter Händler übernimmt das ganze dann für einen. Außerdem ist er in der Regel auch rechtlich dazu verpflichtet. Du hast das Produkt bei ihm gekauft, also kannst du auch bei ihm die Garantie in Anspruch nehmen. Anders ist es es natürlich wenn du seperat eine Garantie beim Hersteller in Anspruch nimmst, was aber eher selten der Fall ist.
    Soweit ich weiß ist der Händler in deinem Fall nicht unbedingt verpflichtet die Grafikkarte einzuschicken, sofern er beweisen kann, dass sie in ihrer Funktionsweise nicht eingeschränkt ist. Genau hier stellt sich die Frage wie dieser Beweis erbracht werden soll. Hast du die Grafikkarte zusammen mit allen anderen Komponenten in einem Komplettsystem beim selben Händler gekauft? Wenn ja, dann hat er auch das Recht den gesamten PC auf technische Mängel zu untersuchen. Bei dir ist jetzt die Frage wie du weiter vorgehen kannst. Ich vermute, dass der Hersteller dir nicht unbedingt die Grafikkarte ersetzt, da er sie ja schließlich an den Händler verkauft hat. Ist die Garantie dann übertragbar? Rein logisch gesehen kann ein Händler natürlich damit argumentieren, dass ein Defekt der Grafikkarte nur die Folge eines anderen Defekts im PC ist, zum Beispiel fehelrhafte Kühlung oder Ähnliches. Das sehe ich bei einer Grafikkarte aber nicht gegeben! Anders wäre es bei einem Prozessor.

    Ich weiß, ich habe eher mehr neue Fragen gestellt als beantwortet, aber vielleicht hilft dir das ja beim weiteren Vorgehen. Das alles müsstest du nämlich beachten.

    Wenn der Händler sich quer stellt, müsstest du den Erweis erbringen, dass alle anderen Komponeten funktionieren oder die fehlerhafte Funktionsweise bei einem anderen Händler bestätigen lassen. Aber dann musst du erst zu denen rennen, dann wieder zum eigentlichen Händler.... Man wie solche Händler nerven, kann dich da vollkommen verstehen!

    Sich an den Hersteller zu wenden erweist sich oftmals aber tatsächlich als gutes Mittel. Die sind nämlich zunehmend bemüht den Service zu verbessern ;-)

    MfG marvinjackson
     
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  6. 31. August 2012
    AW: Grafikkarte kaputt, rechtliche Frage.

    google doch mal nach deinen graka+ dem fehler, es kann auch sein das es sich hier um einen baufehler in der produktionsreihe handelt, der diesen fehler bei dir auslöst
     
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  7. 1. September 2012
    AW: Grafikkarte kaputt, rechtliche Frage zur Herstellergarantie

    Erstmal vielen Dank an die Zahlreichen Antworten!

    Es kamen ja viele Fragen auf

    Also den Rechner habe ich nicht komplett da gekauft. Ich habe dort nur die Grafikkarte gekauft. Mit anderen Karten funktioniert auch alles tadellos, deswegen kann man einen Fehler meinerseits eigentlich ausschließen. Das Problem an der Sache ist, dass der Händler mich in die Beweispflicht stellt und mir das nicht glaubt, anstatt einfach so kullant zu sein.

    Dieser Fehler wird halt von Videospielen ausgelöst und nicht von 5 Minuten 3DMark.

    Ich werde nun erstmal euren Ratschlag befolgen und mich nächste Woche direkt an MSI wenden. Mal sehen was die dazu sagen und ob ich die Graka direkt denen schicken kann, wenn der Händler blöd macht.

    @Pinback:
    Ja ich verstehe den Händler schon, dass bei sporadisch auftretenden Fehlern die in der Prüfung nicht festgestellt werden konnten, erstmal nicht von einem defekt, sondern von einem dummen Kunden ausgegangen wird.

    @marvinjackson:
    Danke für deine lange und ausführliche Antwort. Auch du hast mir bestätigt, dass ich irgendwie in einer Zwickmühle stecke und da nicht ohne größeren Aufwand heraus komme. Das Problem ist, dass der Händler ca. 45 Minuten mit dem Auto entfernt ist und ich nicht gewilligt bin, da 5 mal hin und her zufahren. Das kostet mich Benzin und Zeit.
    So wie ich das lese, ist dir der ein oder andere Händler auch schon ziemlich auf nen Nerv gestiegen?
    In Zukunft bestelle ich nur noch über Amazon oder Internetshops mit einem sehr guten Kundenservice. Ich habe die Schnauze gestrichen voll von Läden wie MediaMarkt, Expert und Sonstigen ...


    Ich werde hier mal editieren, was MSI dazu sagt und dann eventuell noch ein paar Fragen stellen.
    Ich habe so das Gefühl, dass ich am Ende auf dieser doofen Karte sitzenbleibe.


    Danke nochmal an Alle! BW's sind raus.



    greetings ESP
     
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