Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von phL, 29. Juni 2011 .

  1. 29. Juni 2011
    Hallo Leute,

    habe mittlerweile vieles hier mitverfolgt, auch per Google schon antworten gesucht, doch ich finde einfach nichts, was auf mich zutrifft, drum hab ich gedacht, ihr reisst mir schon nicht den Kopf ab, wenn ich hier nochmal nachfrage.

    Die Situation ist folgende:
    Ich habe gerade Abitur gemacht und werde im Oktober mein Studium beginnen.
    Nun arbeite ich seit mehreren Jahren freiberuflich (wird per Rechnung bezahlt) neben der Schule, allerdings nie über 400€ im Monat. Außerdem bekommen meine Eltern für mich Kindergeld in Höhe von 180€/Monat.

    Nun möchte ich bis Oktober möglichst viel arbeiten, aber so, dass es sich rentiert. Darum habe ich mich bei größeren Firmen beworben und arbeite, bis ich von Ihnen eine Antwort kriege, bei einem Bekannten im Betrieb. Dort bekomme ich rund 1000€ im Monat, was bis Oktober rund 3500€ für dieses Kalenderjahr ausmachen würde. Zudem habe ich bereits mit meinem freiberuflichen Job ca. 400€ in diesem Kalenderjahr verdient, also insgesamt 3900€.

    Wenn ich allerdings bei der größeren Firma genommen werde, könnte ich dort ca. 4000-4500€ verdienen in 2 Monate, dazu kommt ein Monat bei meinem jetzigen Arbeitgeber (1000€) sowie die 400€ von der freiberuflichen Tätigkeit ---> macht also 5400-5900€ in diesem Kalenderjahr.

    Jetzt habe ich schon gelesen, dass man versteuern muss ab 5400€ etwa, nur ich frage mich, wie ich das am besten mache. Ich arbeite ja nicht mit Lohnsteuerkarte, da bei der größeren Firma es eine kurzfristige Beschäftigung ist und bei meinem Bekannten geht es auch per Rechnung. Wie versteuert man sowas?

    Dann habe ich noch eine zweite Frage zur Rechnung: Es gibt ja einen bestimmten Betrag, den man in Rechnung stellen darf, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen. Leider habe ich per google diesen jedoch nicht rausfinden können bzw. sehr widersprüchliche Aussagen. Ich möchte jetzt nicht 3000€ verdienen und am Ende eins auf den Deckel bekommen, weil ich kein Gewerbe angemeldet habe. Hat jemand diesen zufällig zur Hand?

    Und noch eine Frage habe ich bezüglich des Kindergeldes: Anspruch darauf hat man ja, solange man keine 8004€ im Kalenderjahr verdient hat, sonst muss man alles zurückzahlen. Nun hat mir jemand allerdings mit fester Überzeugung gesagt, dass seit 2010 die Regel gilt, dass sobald man auch nur einen Monat über 667€ kommt (8004€ : 12 = 667€), das gesamte Kindergeld fürs ganze Jahr zurückzahlen muss. Stimmt das?

    Ich hoffe, ihr könnt mir da helfen und evtl. auch Tipps geben, wie ich am besten arbeiten sollte. Ich weiß, es macht wenig Sinn ein bisschen über dem Steuersatz zu verdienen, weil ich dann viel weniger Kohle habe, aber ab wann lohnt es sich?
    Achja zur Info: Ich lebe bei meinen Eltern!

    Danke fürs Lese, danke für eure Antworten, ich werde mit Bewertungen nicht geizen

    Gruß
     
  2. 29. Juni 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    Das stimmt nicht!
    Es kommt nur auf das Kalenderjahr bzw. den Zeitraum an.
    Ich mach ein duales Studium und verdiene ~1000€ netto, und meine Eltern bekommen Kindergeld!


    Bei einer kurzfristigen Beschäftigung musst du Steuern zahlen (kannst sie dir aber wieder holen).
    Soviel ich weiß, gibt es da 2 Möglichkeiten der Besteuerung. Über Lohnsteuerkarte oder Pauschalsteuersatz.
    Mehr weiß ich auch nicht.

    MfG
    Jebedaia
     
  3. 2. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    erst mal wärs wichtig zu wissen wie alt du bist und wie viel monate der zeitraum zwischen abitur und studium ist.

    ich geh einfach mal davon aus, das du kein genie bist und schon mit 17 oder 18 dein abitur gemacht hast.

    sagen wir mal du verdienst in 3 monaten 5000€. dann müssen deine eltern das kidnergeld für die monate zurückzahlen, da sie nur einen anspruch auf kindergeld für die restlichen 9 monate haben.

    ob du ne erklärung abgeben musst da bin ich mir gar nicht so sicher. du bist sicher noch über deine eltern versichert und die arbeitgeber führen für dich auch keine sozialabgaben ab. du hast unter 8004€ lohn und die steuer, die du dann bezahlen musst ist eh 0€. um sicher zugehen geb einfach ne vereinfachte steuererklärung ab und du bist auf der sicheren seite
     
  4. 2. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    20 Jahre und der zeitraum ist von mai bis oktober, wobei ich nur im juli august und september arbeiten kann

    hast du hierfür einen Quelllink? wo könnte ich mich informieren? im internet findet man nur stuss

    danke für deine antwort!
     
  5. 2. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    steht in EStG kindergeld müsste §32 bin mir aber nicht sicher kannste ja suchen google hilft.
     
  6. 2. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    @chubidoo
    Das stimmt nicht!
    Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf
    auf Seite 9

    Sofern du im Jahr 2011 nicht mehr als 8004€ verdienen wirst, müssen deine Eltern auch kein Kindergeld zurückzahlen. Wenn du mehr verdienen solltest, kannst du Werbungskosten ansetzen, und somit unter die Grenze rutschen.

    MfG
    Jebedaia
     
  7. 3. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    das stimmt schon, nur wird der lohn den er in den 3 monaten verdient aufs jahr hochgerechnet und ist deswegen über der 8004€ grenze
     
  8. 3. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    Woher hast du das den her? Das ist nicht richtig!
    Du darftst im Jahr nicht mehr als 8004€ verdienen. Ob er das in einem Monat verdient, oder in 12 Monaten ist dabei egal.
    Nach deiner Behauptung, dürfte man dann nicht mehr als 667€ im Monat verdienen. Das stimmt einfach nicht.

    MfG
    Jebedaia
     
  9. 3. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    Der Steuerfreibetrag – Grenzen kennen und richtig nutzen

    Daran solltest du dich halten!
     
  10. 3. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    es geht da um die 4 monats übergangszeit. ich weiß nicht auswendig wo das steht. steht in den einkommensteuer richtilinien musst mal in der gegend EStR 32.4 schauen.

    das hochrechnen ist nur für den anspruch auf kindergeld nicht wegen der zuzahlenden steuer. ich hasse es wenn leute die ihr wissen aus wikipedia nehmen hier so tun als hätten andere keine ahnung vom thema

    @transporter wo hast du das denn ausgegraben xD das war in den jahren 04-08. dr ist jetzt auf 8004 angestiegen
     
  11. 3. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    wenn ich also auch nur in einem monat mehr als 667€ verdiene, kriege ich das ganze jahr kein kindergeld bzw muss die 2200€ zurückzahlen???
     
  12. 4. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    Wie kommt es denn, dass mein Bruder während seiner Übergangszeit (und danach auch) Kindergeld erhalten hat, wenn er in 3 Monaten ~4000€ verdient hat (Werbungskosten hat er keine angesetzt).
    Wenn ich das jetzt nach deiner Behauptung hochrechne, sind es 16000€/Jahr - 920€ (Pauschalbetrag Werbungskosten) = 15080€
    Die 15080€ hat er aber nicht verdient!!!!
    Kindergeld hat er bekommen, und musste auch nichts zurückzahlen. Und Nein, es war kein Fehler!

    Es zählt das Kalenderjahr bzw. den Zeitraum für welchen man Kindergeldanspruch hat!
    Außerdem ist deine Aussage ein Widerspruch!
    Wieso sollte Geld berücksichtigt werden, was er nicht verdient???
    Erklär mir das Bitte!!!

    Und wenn du meinst, dass Arbeitsagentur = Wikipedia ist, dann kann ich dir auch nicht mehr helfen

    @phL
    Lies dir meine gepostete Quelle von der Arbeitsagentur durch, und bild dir selbst ne Meinung.
    Da wirst du nichts darüber finden, dass Einkünfte auf das Jahr hochgerechnent werden!

    MfG
    Jebedaia
     
  13. 4. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    ist der Freibetrag eig. für Netto oder für Brutto?

    sprich ich verdiene 800 Brutto wären 9600 Euro Brutto
    Netto 600 wären nur 7200^^
     
  14. 4. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    Nach folgender Formel kannst du sehen, ob du noch Kindergeld erhälst:

    Einkünfte(Bruttogehalt, Kapitalvermögen,...) - Sozialversicherungen - Werbungskosten <= 8004€

    Bsp:
    Um auf dein Bsp zurückzukommen:
    BruttoJahresgehalt: 9600€
    Sozialversicherungen: 2400€
    Werbungskosten: 920€ (Pauschalbetrag)
    9600 - 2400 - 920 = 6280€ => Du bekommst Kindergeld

    Bsp2:
    BruttoJahresgehalt: 12000€
    Sozialversicherungen: 3000€
    Werbungskosten: 920€ (Pauschalbetrag)
    = 8080€ => kein Kindergeld

    Bsp3:
    BruttoJahresgehalt: 12500€
    Sozialversicherungen: 2000€
    Werbungskosten: 3000€
    = 7500€ => Du bekommst Kindergeld

    MfG
    Jebedaia
     
  15. 4. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    Danke, hast mir sehr geholfen war nämlich schon am rätsel raten...
    Hab dieses Jahr über Tarifverhandlungen ne gehaltserhöhung auf 790 Euro erhalten(Brutto), dann erfahren das ich Urlaubsgeld kriege und dann ab September nochmal 50 Euro fürs nächste Ausbildungsjahr^^

    dann hab ich wohl im MOnat knappe 600 Euro zu verfügung und was dann ja "nur" 7200" wären + 255 Euro Urlaubsgeld dann bin ich bei 7455 da hab ich ja noch luft nach oben, besonders wenn man noch die Pauschale abrechnet

    BW raus danke dir
     
  16. 5. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    es ist mir langsam zu blöd xD. du wirst bei deinem pro wenn es denn wirklich so ist wie du hier schilderst nicht aufgepasst haben.
    man bekommt nur zeitanteilig kindergeld und nicht den vollen kindergeld betrag für weiteres schreib mir ne pm
     
  17. 5. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    Da der TE lt. seiner Formulierung schon eine Zusage fürs Studium hat ist die Übergangszeit egal. Damit gibt es keinen anteiligen Anspruchszeitraum, weshalb auch die Freigrenze nicht zu kürzen ist. Das man nicht existente Einkommen anrechnet ist mir vollkommen neu.

    Einkommen < Freigrenze = Kindergeld

    @chubidoo: Das mit dem Paragraphen interpretieren solltest du nochmal üben. Im finden biste ja scheinbar schon ganz gut

    Quellen reiche ich bei Bedarf nach. Hab keine Zeit.
     
  18. 5. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    Zeitanteilig Kindergeld bekommst du, zb wenn die Ausbildung im September endet.
    Dann wird aber nichts hochgerechnet, sondern die Freigrenze runtergerechnet.
    Dh. du darfst in dem Zeitraum (Jan-Sep) nur noch 6003€ verdienen.

    Bei ihm ist es aber nicht der Fall. Er hat das ganze Jahr Kindergeldanspruch, und darf somit max. 8004€ verdienen (und das egal in wie vielen Monaten)

    Poste bitte deine Quelle hier rein, denn ich habe keine Lust irgendwelche Gesetze zu durchstöbern. Du wirst aber schnell merken, dass deine Behauptungen falsch sind.

    MfG
    Jebedaia
     
  19. 5. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    soll leute geben die zu blöd zum lesen sind ich sagte meld dich per pm. wenn du zufaul bist die gesetze zu lesen und dich lieber auf irgendwelche inet quellen verlässt ist das deine sache ich werd hier nichts mehr schreiben.

    ich arbeite da wo das ganze kontrolliert wird kleiner.
     
  20. 5. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    also leute ich würde euch gerne den wind aus den segeln nehmen, ich möchte ja lediglich wissen:

    habe ich noch Anspruch auf Kindergeld für 12 Monate, wenn ich in diesem Kalenderjahr 3 Monate arbeite, in diesen pro Monat rund 1000EUR verdiene, also 3000EUR im Jahr. Ich bleibe also unter 8004EUR.
    Die Verwirrung bei mir ist eben nur, dass ich mir Sorgen mache, weil mir jemand gesagt hat, dass sobald ich auch nur einen Monat über 667EUR komme, das Kindergeld für das komplette Kalenderjahr zurückerstatten muss, da dies hochgerechnet über 8004EUR ergibt.

    und immernoch suche ich den betrag für das arbeiten auf rechnung, bevor ich ein gewerbe anmelden muss

    danke übrigens für euer interesse und eure zeit, die ihr euch für die posts genommen habt. gute beiträge wurden mit bewertungen belohnt

    gruß
     
  21. 6. Juli 2011
    AW: Grenzbeträge für das Verdienen zwischen Abitur und Studium

    Wegen der Kindergeldfrage: Ich kann verstehen das du verunsichert bist. Ruf die für dich zuständige Familienkasse an. Verzeichnis (PDF). Ich fürchte sonst wird das hier ein "Meinungsbattle" bleiben.
    Wäre btw. nett wenn du anschließend Bescheid gibst wer Recht hatte
    Wobei ich mir sicher bin das du vollen Kindergeldanspruch hast (sofern die Übergangszeit nicht länger als 4 Monate ist ODER: du eine Zusage fürs Studium hast)

    Zur Gewerbeanmeldung: Was verstehst du unter freiberuflicher Tätigkeit? Das ist ziemlich eng geregelt.
     
  22. Video Script

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