#1 7. März 2009 hai leute, mein bruder hat sich in einem fitness club angemeldet, vertrag wurde am xx.12.08 abgeschlossen aber im vertrag steht dass der vertrag erst ab dem 01.03.09 gültig ist, da des eine Neueröffnung war. wir waren im Februar dort und haben nachgefragt ob wir vor vertragsanfang noch kündigen können, die haben gemeint "ja es geht ihr müsst kurz vor vertragsanfang hingehen und die kündigung abgeben". das haben wir auch gemacht und heute haben wir nen brief bekommen, da steht: "... wir bedauern ihren entschluss, ihre mitgliedschaft bei der .. zu kündigen und bestätigen Ihnen den fristgerechten Austritt zum 28.02.2010." wir haben ehrlich gesagt keine lust 1 jahr lang 60 € zu zahlen. außerdem haben wir unser widerrufsrecht gerufen aber leider haben sie es nicht akzeptiert. wie können wir das jetzt machen? mussten sie das widerrufsrecht berücksichtigen? ist das 'ne Reinlegung damit sie 60 € monatlich bekommen? können wir mit nem attest was anfangen? danke im voraus lg + Multi-Zitat Zitieren
#2 7. März 2009 AW: innerhalb des widerrufsrechts mitgliedschaft beenden Geh Freundlich hin und erklär ihm nochmals die Situation!! Aber wenn er das Geld von deinem Konto abzieht dann sorg dafür das da kein Geld drauf ist und somit er keins bekommt. Irgendwann wird im das zu Dumm und wird euch glaub automatisch "Rauswerfen". Mfg Fanatico. P.S. ich spreche aus Erfahrung ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#3 7. März 2009 AW: innerhalb des widerrufsrechts mitgliedschaft beenden Also wenn die euch gesagt haben das ihr noch vor Vertragsanfang kündigen könnt und dies auch gemacht habt können die eigntl. kein Geld mehr von euch verlangen. Ich würde einfach nicht bezahlen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 7. März 2009 AW: innerhalb des widerrufsrechts mitgliedschaft beenden Schlimmstenfalls mit Anwalt drohen, darauf haben die eh keine Lust und lassen euch dann auch aus dem Vertrag aussteigen. + Multi-Zitat Zitieren
#5 7. März 2009 AW: innerhalb des widerrufsrechts mitgliedschaft beenden Also wir haben versucht Sie telefonisch zu erreichen aber da heute samstag ist, haben die geschlossen, deswegen haben wir eine email geschrieben.. Am montag werden wir dahin gehen und denen die Sache erklären. Hoffe, es läuft alles so wie wir uns vorstellen Hab heute im Internet nochmal gesucht auf was wir alles so das Widerrufsrecht haben, und haben herausgefunden, dass wenn einer dich auf der Straße überraschend anspricht und dich dazu führt einen Vertrag abzuschließen (§ 312 Punkt 1.3 BGB), dann hat man das Recht dafür. + Multi-Zitat Zitieren
#6 7. März 2009 AW: innerhalb des widerrufsrechts mitgliedschaft beenden ich hatte genau das gleiche problem, aber bei mir waren zum Glück die Bankdaten noch nicht ganz eingetragen. Der Chef des Studios meinte dann zu mir wir müssten bezahlen. Ich bin dann zu meinem Anwalt gegangen, der hat einen Brief geschrieben, der Studioinhaber solle doch bitte den Vertrag an meinen Anwalt schicken zur Überprüfung und hat ihm dabei auch gleich eine Frist gesetzt. Die hat der Chef nicht eingehalten und somit war der Vertrag geplatzt. Bei dir ist es ja etwas anderes, weil ihr wahrscheinlich den Vertrag komplett ausgefüllt und unterschrieben habt. Einfach eine Kopie verlangen, wenn er sich weigert den Vertrag dieses Jahr zu kündigen und den zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale geben, damit die die AGB's prüfen können. Meistens n die sich dabei schon ins Hemd wenn du denen mit VBZ oder Anwalt kommst. + Multi-Zitat Zitieren