Ist der Besitzer der Rechnung auch automatisch der Eigentümer?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Mende, 10. Juni 2011 .

  1. 10. Juni 2011
    Hallo Leute,

    heute habe ich eine lustige Frage für euch! Wer mir kompetent weiterhelfen kann bekommt natürlich eine Bewertung

    Ich habe vor 4 Monate einen Laptop gekauft und die Rechnung auf eine Firma schreiben lassen mit der ich mich jetzt im Rechtstreit befinde. Auf der Rechnung steht es folgender Massen:

    Firma XXX
    Mein Name
    Anschrift Privat

    Der Empfang der ware wurde von mir bestätigt. Die Rechnung wurde auch über EC Karte mit meinen privaten Bankkonto gezahlt. Hat die Firma jetzt einen Anspruch auf dieses Laptop?

    Ich habe kein Geld von dieser Firma erhalten jediglich zur Steuerlichen-Unterstützung habe ich das Laptop auf diesen Namen schreiben lassen.

    Freue mich über euere Meinungen!

    LG
     
  2. 10. Juni 2011
    AW: Ist der Besitzer der Rechnung auch automatisch der Eigentümer?

    Schimpf mich lügen, aber ich meine das es dein Eigentum bist, da du den Laptop nicht im Sinne der Firma gekauft hast und die Firma da auch nicht für bezahlt hat o.ä.
    Und wenn du der Eigentümer bist, dann ist es dein Laptop, da kann sich die Firma noch so auf den Kopf stellen, auch wenn das ganze von dir nicht sonderlich clever war.

    Das ganze klingt für mich eher nach einer Angelegenheit, die ein Gericht letzten Endes entscheiden müsste, und du micht pech auch verlieren könntest.


    edit:
    Kann auch gut sein, das der ganze Vertrag nichtig ist, weil wegen Scheingeschäft deinerseits, bzw einkaufen für eine Firma ohne jegliche Vollmacht.
     
  3. 13. Juni 2011
    AW: Ist der Besitzer der Rechnung auch automatisch der Eigentümer?

    Das mit dem Scheingeschäft, wie es Diego geschrieben hat, könnte tatsächlich schon sein.

    Normal ist aber, daß du dieses Laptop von deinem privaten Konto bezahlt hast und auch dein Name und Adresse auf der Rechnung steht, von daher würde ich sagen, daß du der Besitzer bist und dir keine Sorgen machen brauchst.

    .
     
  4. 13. Juni 2011
    AW: Ist der Besitzer der Rechnung auch automatisch der Eigentümer?

    also wirtschaftlicher Eigentümer bist du auf jeden fall nach $929 S.1 BGB. Weil du den laptop übergeben bekommen hast und auch angenommen hast.
    Wie das mit dem Kaufvertrag ist weiß ich nicht so genau.

    wusste die firma denn, dass du das auf dem namen kaufst? Wenn ja wird die ja sicherlich genauso wie du probleme mim fiskus bekommen. Die Firma auf jeden Fall, weil die ja dann sicherlich mehr VorSt angemeldet hat, wenn sie mehr VorSt angemeldet hat wird die Firma ja auch sicher damit einverstanden gewesen sein.
     
  5. 13. Juni 2011
    AW: Ist der Besitzer der Rechnung auch automatisch der Eigentümer?

    Du bist zivilrechtlicher Eigentümer, da du sämtliche Rechtsgeschäfte abgeschlossen hast.

    Du könntest für die "Firma" nur etwas erwerben, wenn du Vertretungsmacht hättest. Das ist aber von der Firma laut meiner Interpretation deiner Aussagen nicht nicht gewollt.


    Wenn die "Firma" zicken macht, würde ich einfach mal drohen, dass du den ganzen Sachverhalt auch dem Finanzamt stecken kannst.
    Da hat die Firma dann wesentlich schlechtere Karten, wenn sich das Finanzamt die Sache genauer anschaut und eventuell Prüfer vorbei schickt. Da muss sich die Firma irgendeinen Steuerberater holen, damit sie nicht voll über den Tisch gezogen wird und alleine der kostet oft schon einen mittleren vierstelligen Betrag... dann kommen noch eventuell weitere Entdeckungen, Korrektur der Vorsteuer und Erhöhung des Gewinns, weil die das Ding bestimmt als Betriebsausgabe abgesetzt haben...
     
  6. 17. Juni 2011
    AW: Ist der Besitzer der Rechnung auch automatisch der Eigentümer?

    Eigentum und Besitzer sind rechtlich gesehen zwei verschiedene Dinge.

    Du kannst der Eigentümer eines Fahrrads sein, wenn du es gekauft hast und es dir gehört (Kassenbeleg). Allerdings ist jeder Besitzer der sich dein Fahrrad borgt. Besitzer und Eigentümer bist du dann wenn du fröhlich auf deinem Fahrrad mit der Rechnung in der Hand rumfährst
     
  7. 18. Juni 2011
    AW: Ist der Besitzer der Rechnung auch automatisch der Eigentümer?

    Eigentlich wollte ich zu diesem Thema keinen Senf dazu geben, aber vor allem die Rechtschreibfehler und das zum größten Teil wiedergeben von totalem Unwissen, hat mich doch dazu bewogen.

    1. Die Rechnung ist nur ein Beweismittel für den tatsächlichen Erwerb (quasi ein Beleg für den Kaufvertrag)

    2. Um einen Anspruch von Seiten der Firma zu begründen müsst ihr in einem best. Verhältnis stehen, was nach deinen Angaben nicht ersichtlich ist.

    3. Wieso hast du überhaupt einen Rechtsstreit mit der Firma

    4. Ohne die exakte Rechnung kann man sowieso nichts anfangen.

    Aber wenn ich ehrlich bin, würde ich dir raten, geh damit zum Anwalt und lass dich beraten, denn eine kompetente und präzise Rechtsauskunft wirst du so einfach und umsonst nicht bekommen.


    Gruß Burns
     
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