Kaffemaschine Umtausch

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von foxer, 27. Dezember 2010 .

Schlagworte:
  1. 27. Dezember 2010
    Hallo,

    ich habe mir vor 4 Jahren eine Kaffemaschine bei Media Markt gekauft und die ursprüngliche Grantie von (ich glaub) 2 Jahren per Zuzahlung auf 5 Jahre bei Media Markt verlängert.

    Nun ist das Gerät zum 3. Mal kaputt. Media Markt reparieret das Gerät kostenlos und stellt sogar ein Ersatzgerät für die Reperaturzeit zur Verfügung.

    Ab wann habe ich das Recht auf ein Neugerät, habe ich das Recht überhaupt?


    BW für Hilfe ist klar

    Gruß
     
  2. 27. Dezember 2010
    AW: Kaffemaschine Umtausch

    Also der "Verkäufer" (Media Markt) hat das Recht auf Nachbesserung, in der Regel nehmen die diese auch immer wahr. Da das Gerät bereits 3x repariert wurde, kannst Du nun dein Geld zurück verlangen. Ob die Dir dafür ein komplett neues geben, musste mit denen besprechen, Geld darfst und kriegst Du aber dem 3x auf alle fälle wieder.
     
  3. 27. Dezember 2010
    AW: Kaffemaschine Umtausch


    Ich würde zu Media Markt gehen und mal den harten raushängen . Es kann nicht sein , dass ein Laden wie Media Markt Waren verkauft , wo ein Gerät 3 x mal kaputt geht .

    Auch mal dort mit Anwalt drohen , dann werden die das peilen . Nicht einschüchtern lassen ! Ich sag dir ...dir werden die ein neues Gerät geben .
     
  4. 27. Dezember 2010
    AW: Kaffemaschine Umtausch

    Du machst deinem Namen als Boardtrottel alle Ehre. Respekt dafür.

    Ansonsten, hingehen, ganz normal und höflich reden. Sag die Maschine nun das dritte mal kaputt ist und du gerne dein Geld zurück haben willst. Fast immer machen die es aus Kulanz.
     
  5. 27. Dezember 2010
    AW: Kaffemaschine Umtausch

    ein RECHT auf ein neues gerät hast du nur durch das gewährleistungsrecht.

    da aber schon 4 jahre seit dem kauf zurückliegen besteht kein anspruch mehr auf rücktritt vom kaufvertrag
     
  6. 27. Dezember 2010
    AW: Kaffemaschine Umtausch

    Danke. Wenigstens einer kennt den Unterschied.
     
  7. 27. Dezember 2010
    AW: Kaffemaschine Umtausch

    Rein rechtlich konntest du nach dem ersten Mangel schon ein neues Gerät verlangen.
    Du kannst entscheiden ob du ein neues Gerät kriegst oder das vorhandene Gerät repariert wird.
    Der Verkäufer muss deinen Wunsch erfüllen...ausser die gewählte Nacherfüllung ist mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden ( z.B. eine Kaffeemaschine die nicht mehr produziert wird )

    Kannst ja mit denen reden und fragen ob du dir eine andere Kaffeemaschine aus dem Sortiment aussuchen kannst weil du mit diesem Modell unzufrieden bist.
     
  8. 27. Dezember 2010
    AW: Kaffemaschine Umtausch

    Hier nochmal ein passender Link (nicht die beste Quelle), aber nach meiner Ansicht schön Zusammengefasst: Garantie ist nicht gleich Gewährleistung

    Du wirst doch bei der Garantieverlängerung sicherlich Garantiebestimmungen etc. ausgehändigt bekommen haben. Da sollte alles drin stehen.
     
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