Kaskoschaden

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Terrorbeat, 28. März 2008 .

  1. 28. März 2008
    Hallo

    ich habe ein Auto beschädigt und wurde daraufhin von einem Deutschen Gericht Schuldig gesprochen. Nun schreibt mich die Versicherung des Eigentümers an das ich die 1.500Euro schaden an dem Auto zahlen müsse jedoch davor das Schuldbekentnis unterzeichnen soll.
    Nun weiss ich aber das der Schaden am Auto nie begutachtet wurde sonder einfach in einer Autowerkstat reperiert. Aber woher soll sich nun der zahlende (also ich) sicher sein könn wie hoch der schaden genau war und das dies auch in einer Werkstat getan wurde, die Preislich im durchschnit liegt.

    Meint ihr, ich kann jetzt die Zahlung verweigern? Bzw hat jemand mit soetwas erfahrung egal aus welcher Perspektive? Und nochetwas: die Polizei hat den schaden (wie immer viel zu übertrieben) auf 4000€ geschäzt nicht das am ende diese Betrag eingefordert wird.
     
  2. 28. März 2008
    AW: Kaskoschaden

    Hast du es denn mutwillig zerstört? Wenn nicht würde ich mal sagen bezahlt das eigendlich deine Haftpflicht versicherung?
     
  3. 28. März 2008
    AW: Kaskoschaden

    Ruf die Person an und frage sie, dazu soll sie einen Beleg haben. Wenn das nicht geht sagst du es halt der Versicherung.

    Du verweigerst die Zahlung, bis ein NEUTRALER Gutachter den Schaden begutachtet hat. Sollte der Schaden nicht mehr vorhanden sein, sprich irgendeine Werkstatt hat es repariert dann verweigere die Zahlung ganz.

    Weil wenn der Schaden schon weg ist und kein Gutachter das gesehen hat könnte ja jeder noch schnell ein bisschen mehr Verlangen.
     
  4. 28. März 2008
    AW: Kaskoschaden

    Genau so siehts aus.
    Die Werkstatt, der geschädigte und zwei Polizisten sind die einzichsten die den schaden jemals gesehen haben. Für mich gibt es höchstens noch die möglichkeit das die Werkstatt selbst der Gutachter sein könnte was ich mir aber schlecht vorstellen kann. Es gibt nur von der Werkstatt einen kassenbong darüber, wieviel der geschädigte bzw seine Versicherung an die Werkstatt zu zahlen hate. Diese Versicherung will es jetzt von mir wieder haben.
    Doch ich glaube nicht, gerade bei einer Versicherung die doch so viel mir Gutachtern zu tun hat, diesen Punkt mal eben übersieht und damit ziemlich dämlich wäre.
     
  5. 29. März 2008
    AW: Kaskoschaden

    Was ist überhaupt passiert? Hast du das andere Auto mit deinem eigenen Auto angefahren, hast du es versehentlich beschädigt (z. B. mit einem Einkaufswagen) oder hast du vorsätzlich an dem Wagen randaliert?
    Wenn es ein Unfall war, melde den Schaden der Kfz-Haftpflicht. Wenn du das Auto versehentlich beschädigt hast, melde den Schaden deiner Privathaftpflicht (sofern vorhanden), ansonsten zahle den Schaden selbst. Wenn du das Auto vorsätzlich beschädigt hast, zahlt natürlich keine Versicherung, dann musst du das als Lehrgeld verbuchen.
    Vielleicht ist ein Gutachten vorhanden, einfach bei der gegnerischen Versicherung nachfragen. Bis zu einer bestimmten Schadenshöhe wird aber gerne auf ein Gutachten verzichtet, das kostet ja auch nur Geld. Wenn eine Rechnung über die Reparatur vorliegt, dann ist das Beleg genug. Sobald eine Werkstatt merkt, dass eine Reparatur über eine Versicherung abgerechnet wird, dann wird immer eine Luxusreparatur gemacht. Da kannst du aber nix dagegen machen. Und wenn ein Gutachten vorhanden ist, dann wird die Werkstatt diesen Rahmen auch ausreizen.
    Normalerweise macht die Werkstatt Fotos vom Schaden, so dass ein Gutachter auch nachträglich den Schaden anschauen kann. Verlangst du von der gegnerischen Versicherung ein Gutachten, so werden sie dir die Kosten dafür auch in Rechnung stellen. Die Zahlung verweigern ist eine schlechte Idee, die Versicherung wird das Geld einklagen und es wird noch teurer.
    Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst du einen Anwalt hinzuziehen (wobei die Retschutz bei einer vorsätzlichen Sachbeschädigung evtl. nicht zahlt).
     
  6. 29. März 2008
    AW: Kaskoschaden

    vielen dank für die aufklärung, Treponema
    (Vorsätzliche Sachbeschädigung)
     
  7. 29. März 2008
    AW: Kaskoschaden

    Sowas macht man auch nicht. Mir ist mein Auto lieb und teuer, wenn ein Unfall passiert, ist es zwar ärgerlich, aber dafür gibt es Versicherungen. Wenn nun jemand aus reiner Zerstörungswut vorsätzlich einen Schaden anrichtet, dann hält sich mein Verständnis dafür sehr in Grenzen (um es mal vorsichtig zu formulieren). Ich würde den Schaden auch meiner Vollkasko anhängen und - falls der Täter erwischt wird - für ihn den Schaden maximieren. Wenn ich sowieso einen Vollkaskoschaden habe, dann brauche ich bei der Reparatur nicht mehr sparen. Zurückgestuft werde ich so oder so, unabhängig von der Schadenshöhe. Und wenn das Auto schon mal in der Werkstatt ist, kann man auch noch ein paar andere Sachen erledigen und unauffällig von der Versicherung bezahlen lassen. Wird der Täter noch ermittelt, bekommt er eben eine dicke Rechnung präsentiert. Wäre mir in diesem Moment egal bzw. sogar recht.
     
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