Kündigung des Untermietvertrages

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von XtodaZ, 31. Dezember 2010 .

Schlagworte:
  1. 31. Dezember 2010
    Jaja ich weis dass hier keine Anwälte unter uns weilen aber so eine frage kann man glaub ich auch so beantworten:

    Ich hab zu weihnachten nen kündigungsvertrag von meiner hauptmieterin bekommen. D.h. ich wohne in einer Studenten-Wg wo ich nur Untermieter bin. Das Mädchen dass mir die Kündigung per email geschickt hat ist die Hauptmieterin.

    In dem Standardvertrag von Immoscout (nachzulesen hier) steht, dass die Kündigung schriftlich stattfinden muss.

    Meine Frage ist jetzt: Ist die per email gesendete Kündigung rechtskräftig oder heißt schriftlich nur per brief/ zettel?

    Es geht um die 3 Monate Zeit die ich habe, mir ne andere Wohnung zu suchen. Sollte das jetzt also nicht rechtskräftig sein und die verpeilt mir die Kündigung persönlich zu überreichen dann hätte ich theoretisch mehr zeit mir was neues zu suchen.

    kann das einer bestätigen?:
     
  2. 31. Dezember 2010
    AW: Kündigung des Untermietvertrages

    Also, bei Serveranbietern, meinem Zeitungsabo muss ich die Kündigung schriftlich einreichen. Das Problem bei der Email ist einfach, das man sich nicht 100% sicher sein kann, das diese eben angekommen ist. Dazu bräuchte man eben eine bestätigung das eben die Kündigung eingegangen ist.

    Ich würde jetzt einfach behaupten das eine Kündigung per Email nichts rechtskräftig ist, natürlich ist das wieder auslegungssache, gibt bestimmt fälle wo man sowas annehmen kann, aber da auch die Unterschrift fehlt, würde ich behaupten das deine Kündigung nicht rechtens ist.

    Ich geb dadrauf aber jetzt keine 100%, würde es einfach anhand von Fakten wie z. B. die Kündigung von Servern, Abos, etc. fest machen.

    //EDIT:

    Hab gerade einen Edit gesehen, manche Firmen nehmen Kündigungen per Fax an, da man vorher seine Unterschrift drunter setzen kann. Ist jetzt nur ein Beispiel, geht bei einer reinen Email ja nicht.
     
  3. 31. Dezember 2010
    AW: Kündigung des Untermietvertrages

    Email das könnt dir ja jeder schicken
    Da wurde sie gehackt oder ähnliches keine Unterschrift nader, geschweige den wer sagt das du das Emailkonto noch benutzt oder es nicht gehackt wurde. Nur per Brief, normal sogar per einschreiben mit Unterschrift das ist nicht mehr anzweifelbar. Per Email ist wie Sex mit ner Gummipuppe, zwar ist da was aber irgentwie nix wahres ;D

    Fax geht glaub ich auch aber ist halt auch wieder so ne Sache wenn da mehrere Leute wohnen, wer weiß wer das liest und ob du das je in die Hand bekommst^^
     
  4. 31. Dezember 2010
    AW: Kündigung des Untermietvertrages

    Doch ich denke, dass es so rechtens ist. Tut mir Leid für dich. Laut §542BGB muss sie zur Kündigung nur die gesetzlichen Vorschriften einhalten.
    Jedoch ist die Kündigung eine einseitig gerichtete und empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heißt, dass sie dir ihre Willenserklärung ( die Küpndigung) so mitteilein muss, dass du auch in der Lage bist, diese zu empfangen. Und für dein E-Mail Postfach bist du verantwortlich, weshalb die Willenserklärung erfolgreich zugegangen ist. Sie könnte dir theoretisch auch mündlich kündigen, denn es ist in der Regel formfrei.

    Ich hoffe ich hab jetzt hie rnichts verwechselt, aber besser du schaust shcon mal nach einer anderen Wohnung.

    mfg
    mia
     
  5. 31. Dezember 2010
    AW: Kündigung des Untermietvertrages

    Eine Email ist nicht schriftlich. Punkt. Löschen und Wohnung suchen

    @mia: Das stimmt so nicht. Wenn im Vertrag die Kündigung als schriftlich vorrausgesetzt ist, kannst du nicht mündlich kündigen. Wissen an der falschen Stelle abladen gibt nicht nur in der Klausur Abzug
     
  6. 31. Dezember 2010
    AW: Kündigung des Untermietvertrages

    Natürlich werde ich mich nach einer neuen wohnung umschauen und will möglichst schnell aus der wg aber nicht dass die früher als geplant mich rausschmeißen will obwohl ich noch nichts neues hab.
     
  7. 1. Januar 2011
    AW: Kündigung des Untermietvertrages

    Hi,

    mit einer E-Mail kann man kein Mietverhältnis kündigen.
    Dazu muss sie dir schon einen Zettel mit ihrer Unterschrift überreichen (oder eben per Post zukommen lassen)
    Ich drück dir die Daumen das es trotzdem vorher klappt mit der Wohnung, sonst gibt das neben der Wohnungssuche nur unnötigen Stress.
     
  8. 3. Januar 2011
    AW: Kündigung des Untermietvertrages

    So einfach rausschmeißen ist nicht, dazu brauch man einen Gerichtsbeschluß, dem eine Kündigungs- Räumungsklage vorausgehen muss. Die Kündigung eines Vertrages nach BGB muss nachweislich erfolgen, das heißt entweder Einschreiben mit Rückschein, oder Fax(am besten mit zeugen die mit den Faxbericht unterschreiben)
     
  9. 3. Januar 2011
    AW: Kündigung des Untermietvertrages

    Hat dein Vermieter überhaupt das Recht, dich binnen drei Monaten vor die Tür zu setzen? Gibts da nicht eine untere Schranke im BGB?

    So war das mal bei mir.
    Mein Vertrag wurde ohne Grund gekündigt und ich hab daraufhin bei meiner Rechtsschutz angerufen - die meinten ich müsste erst nach sechs Monaten ausziehen, da (1) kein relevanter Grund angegeben wurde und (2) es auch mit trifftigem Grund eine "Mindestkündigungsfrist" von drei Monaten gäbe.
    Ich habe zur Untermiete in einer WG gewohnt.

    Nachtrag: Ende vom Lied war, das ich mich mit dem Untervermieter darauf geeinigt habe, nach zwei Wochen auszuziehen .
     
  10. 3. Januar 2011
    AW: Kündigung des Untermietvertrages

    falsch. §568 abs.1 bgb
    was schriftform ist, steht im §126 bgb
    die kündigung eines mietverhältnisses muss immer schriftlich erfolgen, auch wenn das mietverhältnis mündlich entstanden ist. es muss noch nichtmal im vertrag drin stehen, dass schriftform notwendig ist. der mieter wird schon vom gesetz geschützt.

    zu den fristen §573c bgb lesen
     
  11. 3. Januar 2011
    AW: Kündigung des Untermietvertrages

    falsch. wenn mündlich vereinbart wurde zählt auch mündlich
     
  12. 3. Januar 2011
    AW: Kündigung des Untermietvertrages

    ja natürlich. individualabreden gehen immer vor.
    aber beweis das mal^^

    //edit: @bob: jajaja. ich sollte aufhören das wort immer zu verwenden^^
     
  13. 5. Januar 2011
    AW: Kündigung des Untermietvertrages

    nein individualabreden gehen nur vor, wenn sie den mieter nicht benachteiligen.
    eine abrede, dass eine kündigung auch mündlich (oder wie in diesem fall elektronisch) erfolgen kann, geht natürlich, da mieterfreundlich.

    zum thema gibts eigentlich nur eins zu sagen: die kündigung ist nichtig! (verstoß gegen formvorschriften = immer nichtig!)
     
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