Mal wieder ärger....

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von nsr-rofl, 28. Oktober 2007 .

Schlagworte:
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 28. Oktober 2007
    und es geht schon wieder los, warum ist meine Stadt so assozial.

    Es fing alles damit an das ich mich mit nem Kumpel aus nem blöden Grund bischen in der Disco angepisst hab, bin natürlich wie immer bei meinem Glück gleich direkt rausgeschmissen worden.

    Aber das war alles nicht ganz so ernst zu nehmen, war halt ein doofes Missverständnis. Dann geh ich mit nem anderen Kumpel Richtung döner bude und da wir kein feuer für ne kippe hatten fragen wir so 2 Typen. Die hatten allerdings kein feuer, was ja auch ansich nicht schlimm gewesen wäre hätten sie nicht gleich dumme Kommentare über uns ablassen müssen, war teilweise echt beleidigend was der sich erlaubt hat ( der andere von beiden war eingetlich noch ganz nett ).

    So, mein Kumpel der ziemlich besoffen war geht zu dem 1. hin und sagt nur weil du Kopf größer bist ( der typ war mind. 1,95 ) brauchste keinen heißen machen. Die beiden sich bischen gestritten bis mein Freund dann nen Schlag aufs Auge bekommen hat ( platztwunde, musste genäht werden ). ich bin dann anfangs erstmal dazwischen, hatte noch nicht gesehen was er da abbekommen hat und hab erstmal noch zu schlichten probiert,

    Hat allerdings nicht lange gedauert bis ein anderer Freund ankamm und mich mitten im rumschubsen und auseinadner halten drauf aufmerksam gemacht hat.

    Da wir mittlerweile an die 9 Leute waren und der Typ immer noch nur mit seinem 1 kumpel war war er auch schon ziemlich leise.

    dachte schon alles wäre vorbei, da nimmt es sich der Typ doch echt raus zu sagen und ich versuch es jetzt möglcihst genau wieder zugeben, "was willst du ****nsohn eigentlich von mir", und ich weiss nicht wie das bei euch ist, aber beleidige mich ich scheiss drauf aber meine Mutter hat keiner zu beleidigen. Hab ihm als Reaktion nen kleinen Kopfstoss und als er daraufhin gestollpert ist nen paar Tritte ins Gesicht verpasst.

    Am Ende kamm dann der Sportverrein Grün/Weiß und hat die Situation auseiander gerissen.

    Jetzt ist die eigentlich FRage ob das den als notwehr zählt, denke ja müsste es eigentlich schliesslich hat er zuerst zugehauen wenn man jetzt die zwischen Diskussion rauslässt hab ich ja nur mich und meinen kumpel verteidigt.

    Denke zwar kaum das er Anzeige erstattet nur wenn er es doch macht will ich abgesichert sein da ich aufgrund einiger Vorgeschichten sonst evtl abwandern müsste und das will man ja vermeiden.

    Naja werde morgen nochmal abwarten und wenn echt was kommt halt nen befreundeten Anwalt dazu ziehen.

    ps: bevor ihr jetzt was falsches denkt : Finde schlagen absolut falsch und sehe es auch echt in keinem Fall als Lösung egal was auch ist. Bin keineswegs aggresiv egal wie besoffen ich bin und mache mir echt gedanken darüber. Der HAuptgrund warum ich hier schreibe ist das ich es einfach traurig finde wie schnell und vorlalem wie unnötig sowas passiert. Der scheiss Typ hatte echt keinen Grund so patzig zu Antworten und mein kumpel hätte sich evtl auch echt bsichen zurückhalten können, aber ist das alles nen Grund für sowas, mein Freund wusste genau das ich eigentlich aufgrund der genannten Vorgeschichte nix machen darf, bzw muss ich auch aufpassen das ich keine Sperre beim Sport bekomme was aber das kleinere Problem ist.
     
  2. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    Auf keinen Fall gilt das als Notweh, warum auch?, nur weil er dich beleidigt hat hat. Wenn er dich meldet würd es konsequenzen sowohl für ihn als auch für dich haben.Aber mit Notwehr hat das ganze nichts zu tun, der Klügere gibt nach

    MfG
     
  3. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    Es kommt immer drauf an, wer als erstes provoziert hat. wenn du ihn jetzt als erstes angemacht hättest wäre es definitiv keine notwehr, da du ja eine schlägerei herausgefordert hast. aber so wie ich das verstanden habe, hat er ja euch angepöbelt. jetzt kommt es nur drauf an ob er auch dich geschlagen oder geschubst hat, wenn dem nicht so wäre wäre es auch keine notwehr. aber wenn doch könnte es als notwehr eingestuft werden. hoffe konnte ein wenig helfen

    ps so hats mir mein boxtrainer erklärt

    mfg klei funky
     
  4. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    Also mich hat er zwar nicht geschlagen vorher aber wie gesagt meinen Kumpel der dann auch ziemlich heftig geblutet hat.......
     
  5. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    Ok , ich denk schon das es als Notwehr gilt, obwohl ihr angefangen habt Ma ne ganz nebensächtliche Frage ! Wie alt seid ihr das so eine kiddieaktion entsteht ? Sollt man doch eigentlich drüber sthn udn sich im Fall der Fälle unter Kotrolle haben. Naja hab ihr eben eine kassiert auch egal !
     
  6. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....


    Das war NIEMALS Notwehr:

    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OwiG).

    Hierbei gilt zubetonen, dass es sich um einen gegenwärtigen (!) also gerade stattfindenden Angriff handel muss. Da dein Gegenüber dich nicht zuerst angegriffen hat, sondern nur n blöden spruch gerissen hat, kannst du die Notwehr vergessen.
     
  7. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    notwehr =! einem wehrlosen auf dem boden liegendem typen ins gesicht zu treten.

    und wer über ne beleidigung á la "****nsohn" nicht drübersteht, der hat hier meiner meinung nach auch nix zu suchen.
     
  8. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    lol wär ich richter, würd zu gern noch die andere Seite hören, was die für eine Geschichte zu erzählen hat.

    ne na klar, bist sicher vollkommen unschuldig, war reine Notwehr, setz dich, hier hast du Milch und Kekse
     
  9. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    Wenn das Notwehr wäre dann hätte ihr ja auch 2 Stunden später wiederkommen können mit 2 Baseballschlägern in der Hand und dem Typ den Schädel einschlagen können das wäre dann auch Notwehr.

    In diesem Fall ist es aber absolut eine Notwehr. Wenn der Typ ****nsohn zu dir gesagt hätte und dir dann noch eine gezogen hätte dann hättest du ihm ne Headnut gebene dürfen.
    Und ich glaube sogar in dem Fall wäre das ins Gesicht treten schon keine Notwehr mehr gewesen da er ja schon auf der Erde lag und im Prinzip Kampfunfähig war.
     
  10. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    Was ich noch vergessen hatte:
    Die Notwehr muss unmittelbar nach dem "erflog" der handlung beendet werden. Sprich wenn der Angriff abgewehrt worde is ruhe.
    Also dem dann noch das Gesicht zu verbeulen...
     
  11. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    lol.. ganz schön hart. pff dass man sowas hier posten muss um anzugeben^^-.. aber habe ich auch schon gemacht=) aber ich war voll dabei^^

    so notwehr isses nich.. wenn er ne anzeige macht könnt ihr aber ne gegenanzeige wegen beleidigung machen und auch wegen KV..
    da ihr mutigen männers zu 9 wart hast du genug zeugen.
     
  12. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    Also Notwehr ist es sicher nicht - da kannst du auch nichts rütteln. Bei einer Anzeige bist du wegen (gefährlicher) Körperverletzung dran. Die Frage ist nur, ob er sich den Ärger geben will mit einer Anzeige - schließlich hat er deinem Freund ja eine Platzwunde geschlagen. Ich würde mal mit deinem Freund reden (der mit der Platzwunde): Wenn ihr keine Anzeige bei der Schnittlauchtruppe macht, wird dein gegenüber wohl auch keine machen (außer er wurde irgendwie schwerer verletzt). Somit verläuft sich das alles im Sand. Für die Zukunft würd ich dir aber raten, solche Situationen lockerer zu sehen. Lass die Idioten doch deine Mutter beleidigen, wenn sie Spaß dran haben. Find es etwas kindisch, daraus immer gleich eine Schlägerei zu machen, nur weil einer "****nsohn" sagt. Wenn so eine Situation eskaliert und da einer meint, er müsste sein Messer ziehen, dann liegst paar Wochen ohne größeren erkennbaren Sinn im Krankenhaus und hast danach sicher noch relativ großen Streß mit der Grünenfraktion )
     
  13. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    erstmal wie assozial muss man sein um einen ins gesicht zu treten sorry aber wenn man en bisschen ehre hat dann schlägt man aber treten isn gesicht echt armseelig und wenn du echt mehrfach ins gesicht getreten hast wirst du en anzeige wegen schwerer Körperverletzung bekommen .... notwehr ist es nru wenn er dich boxt und du zurückhaust und net nur weil er deine mum disst....
     
  14. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    Kann man sehen wie man will!! denn er hat deinen freund geschlagen. und du hast euch verteidigt. allerdings kann man auch sagen das er dich nicht geschlagen hat also ist es anders gesehn auch wiederum keine notwehr. gibt nunmal zwei ansichten der sache.

    Kommt nun drauf an wie du die geschichte bei der polizei wiedergibst.
     
  15. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    Da er dich nur durch Beleidigung geistig verletzt hat, kannst du ihn nicht körperlich wehtun und sagen es war Notwehr.
    Außerdem hat derjenige im Streit ein Nachteil, wenn er körperliche Gewalt anwendet.
     
  16. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    soviel ich weiß könnte es noch als notwehr durch gehen... du hast dich in gefahr gesehen blabla und hast dich nur verteidigt, das gilt aber nur solange er steht, nicht wenn er auf dem boden liegt und du nochmal zu trittst
     
  17. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    Selbst wenn er Zugeschlagen hätte, wärs mit der Notwehr was gewesen. Denn: Bevor Notwehr in Kraft tritt, müssen alle anderen Möglichkeiten ausgeschlossen sein. SPrich: Ihr hättet einfach weg- gehen/rennen können.
    Trotzdem manche Leute brauchen einfach ne Tracht Prügel, was bis zu nem gewissen Maße auch ok. Aber mit ins Gesicht TRETEN hört es bei mir auf!
     
  18. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....


    Also ich hab mich auf nem Lehrgang fast ne Woche mit dem § Rumgeschlagen und glaub mir das klappt nicht. Dieser § zieht nur wenn ein Angriff statt findet und abgewendet werden muss. Die Gegenwehr (!) muss in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
    Der Angriff ging ganz klar von Ihm aus, da lässt sich ja nichts rütteln
     
  19. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    § 32 StGB: Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    ...erforderlich... ist diejenige Verteidigung, die eine sofortige Beendigung des Angriffs erwarten läßt. Bei mehreren Möglichkeiten muß man den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und das mildeste Mittel einsetzen.

    ...gegenwärtig... bedeutet, daß Notwehr nur möglich ist, solange der Angreifer aktiv ist. Wer erst Hilfe holt oder sich Mut antrinkt, bevor er zurückschlägt, begeht selbst eine Straftat.

    ...rechtswidrig... bedeutet, daß der Angreifer eine Straftat begehen muß. Wenn aber Gerichtsvollzieher oder Polizeibeamte „ihres Amtes walten", dann handeln sie rechtmäßig und Gegenwehr gilt als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB).

    ...von sich und anderen... bedeutet, daß man auch anderen Personen, die sich in Notwehr verteidigen, helfen darf, in der Regel sogar helfen muß (s. § 323 StGB: Unterlassene Hilfeleistung)

    Also keine Notwehr.
    Aber falls ne Anzeige kommt, musste dich halt mit nem Anwalt unterhalten. Vllt bekommt er das durch viel drehen und wenden wieder hin. Kann ja auch sein, dass der Anwalt dies Außergerichttlich in einem Täter- Opferausgleich regeln kann.

    Viel Glück in diesem Fall

    MFG
    PzYcHo.DaD
     
  20. 28. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    warum sollte es als notwehr gehandelt werden der hat dich beleidigt dann hast du ihm ins gesicht getreten.... tickst du noch ganz richtig???
    un wie meinst du das das du abwandern wirst?
    bist du nicht aus deutschland und hast kein visum oder sowas?!!

    wenn das sos ein sollte und du öfters sowas gemacht hast bist du doch selber dran schuld....
    meiner meinung nach bist du der assoziale und nicht die!!!!

    mfg kalli.hes
     
  21. 29. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    ah notwehr ???nein auf keinenfall wenn er auf der erde lag und drauf getretten wurde hahahaha
    nie im leben wird das als notwehr gehandelt es heißt das mann dann zurückschlagen darf aber ihn nicht wenn er auf der erde lieg weiter in die tretten darf lol nie im leben lol

    MFG:BAb-Shake
     
  22. 29. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    ähhmm notwehr isses auf keinsten.. aba wer hätte anders reagiert wenn der typ hrns sagt? keiner also versteh ich dich auch.. man kann mich auch beleidigen bis er keine wörter mehr hat aba meine mutter,oma,opa, vater oder i.ein anderen aus meiner fam hat keiner wirglich KEINER zu beleidigen ganz ehrlich ich hätte ihm nicht nur ne kopfnuss und paar tritte gegeben.. bei mir wäre er im krankenhaus wieder aufgewacht mit einigen brüchen! ich finde schlagen auch aber bei sowas tick ich aus..

    viel glück
     
  23. 29. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    schlag das wort notwehr mal nach -.-

    natürlich nicht....und wenn du meinst dein ps: *flenn* ich bin nicht für schlagen* würde was dran ändern, dann liegst du leider falsch

    du hast zugeschlagen

    und auf deine frage: "ich weiß ja nicht wie das bei euch ist...?"

    meinetwegen kann jeder meine familie beleidigen...der ist dann bei mir unten durch aber ich hau dem nicht niveaulos eine runter...ich steh dadrüber

    außerdem ist dein stadt nicht assozial sondern in dem fall dein Verhalten

    edit: zu meinem vorposter halt ich mich mal geschlossen...

    obwohl es heißt wirKlich^^nicht wirglich
     
  24. 29. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    also als notwehr zählt das nicht...
    mache kampfsport, kenn mich also auf dem gebiet mit den gesätzen n bissl aus.

    du darfst jemanden nur so "zurichten" wie er DICH! und nicht deinen freund!

    wenn er dich aber anzeigen würde dann sagste das du unter schock standest, das is die einzige möglichkeit ohne schaden davon zu kommen....
    diesen schock kann man nach 12 std. nicht mehr medizinisch nachweisen.

    müsste hinhaun

    mfg
     
  25. 29. Oktober 2007
    AW: Mal wieder ärger....

    Close weil wiederholt sich ja alles !
     
  26. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.