#1 16. März 2012 Servus. Gestern Nachmittag hatte ich ein Bewerbungsgespräch. Dort wurde ich nach meiner derzeitigen Mathematiknote gefragt, diese ist mit 4,4 auf einer 4, also ausreichend. Das habe ich gesagt. Vor 3 Wochen gab es aber Zeugnisse, da steht noch die 5 drin. Ich soll dem Arbeitgeber (der übrigens von mir positiv beeindruckt war) das Zwischenzeugnis nachreichen. Sollte ich in die Mail irgendwas darüber schreiben, dass sich die Note verbessert hat und es quasi keine "Lüge" von mir war? Würde mich auf eine Antwort freuen + Multi-Zitat Zitieren
#2 16. März 2012 AW: "Notlüge" beim Bewerbungsgespräch Also im Zwischenzeugnis steht ne 5 und aktuell stehst du auf 4,4? Dann sag ihm das so, ist ja auch keine Lüge, oder? + Multi-Zitat Zitieren
#3 16. März 2012 AW: "Notlüge" beim Bewerbungsgespräch Eigentlich nicht, zumindest kam es mir bis jetzt als keine vor. Bloß wollte ich grade das Zeugnis einscannen und habe mich gefragt was ich in die Mail schreiben soll. + Multi-Zitat Zitieren
#4 16. März 2012 AW: "Notlüge" beim Bewerbungsgespräch wenn er sonst von dir positiv beeindruckt war dann wirds sicher nicht an deiner note scheitern daher rückgrat beweisen und die wahrheit sagen + Multi-Zitat Zitieren
#5 16. März 2012 AW: "Notlüge" beim Bewerbungsgespräch Solang du keine Logarythmen studieren willst, hast du dem Arbeitgeber keine Auskunft darüber auszuteilen. Wenn er zum Zeugnis bittet, kannst du ihm das vorlegen und dann sagen, dass es eigentlich anders erwartet war, da schriftliche Noten im Bereich "ausreichend" lagen und du dich nach besten Bemühen am Unterricht beteiligt hast. Ich würd jetzt kein Fass aufmachen und erstmal abwarten. Generell gilt aber: Du musst nur Auskunft im Zweig geben. + Multi-Zitat Zitieren
#6 16. März 2012 AW: "Notlüge" beim Bewerbungsgespräch Wär ja blöd nichts zu sagen, wenn ich mich gerade um einen Ausbildungsplatz bemühe. Im Endeffekt habe ich es gerade eben abgeschickt mit der kurzen Erklärung: Liebe Grüße + Multi-Zitat Zitieren
#7 16. März 2012 AW: "Notlüge" beim Bewerbungsgespräch Was ein Schwachsinn Fragen zu Qualifikationen des Bewerbers sind grundsätzlich zulässig. Beantwortet man diese Falsch und kommt es dennoch zu einem Ausbildungsverhältnis entsteht ein faktisches Ausbildungsverhältnis. Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/di...t-zur-luege-bei-schwerbehinderung_019599.html Schönes Wochenende! + Multi-Zitat Zitieren
#8 16. März 2012 AW: "Notlüge" beim Bewerbungsgespräch Du hast es so verstanden das er dich nach der aktuellen Mathenote gefragt hat. Falls er so gefragt hat das du ihn garnicht falsch verstehen konntest dann kannst du dies nicht bringen. Viel erfolg Lg K-D (lügen haben ja kurze beine)^^ + Multi-Zitat Zitieren
#9 16. März 2012 AW: "Notlüge" beim Bewerbungsgespräch Vielleicht kannst du so antworten und kommata setzen daas dich eina verstejt. Ich habe weder Schuld gefühlt noch ein schlechtes Gefühl dabei gehabt, deshalb denke ich, dass die Frage um meine derzeitigen Noten geht. Würde er nach den Zwischenzeugnisnoten fragen und ich hätte mit falschen Angaben geantwortet, dann würde ich (so wie ich mich einschätzen kann) sowas wie "Angst" oder komische Gefühle empfinden. + Multi-Zitat Zitieren