Österreich: Provider schützen Filesharer-Daten

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Dj.KaTa, 17. August 2009 .

  1. 17. August 2009
    Österreich: Provider schützen Filesharer-Daten

    In Österreich ist heute über vier Jahre dauerndes Verfahren zwischen dem Provider Tele2 und der Rechteverwertungsgesellschaft LSG zu Ende gegangen. Darin ging es um die Frage, ob die Internet-Zugangsprovider die Daten ihrer Kunden herausgeben müssen.

    Der Oberste Gerichtshof hat mit einem rechtskräftigen Urteil entschieden, dass die Provider die Daten ihrer Kunden nicht an die "Urheberrechtsindustrie" herausgeben müssen, sofern diese dynamsche IP-Adressen nutzen. Der LSG wurde damit eine Absage erteilt. Sie wollte die Identität einiger angeblicher Filesharer in Erfahrung bringen.

    Als Begründung wurde angegeben, dass die gesuchten Daten vom Provider gar nicht gespeichert werden dürfen. Vorinstanzen hatten noch zu Gunsten des Rechteverwerters entschieden. Nun muss die LSG rund 18.000 Euro an Tele2 zahlen, die Kosten für das Verfahren.

    Der Oberste Gerichtshof setzte sich mit der Entscheidung über eine EU-Informations-Richtlinie hinweg, in der die Auskunftsverpflichtung geregelt ist. Welche Auswirkungen dies haben wird, ist noch nicht abzusehen.

    quelle - http://winfuture.de/news,49081.html
     
  2. 18. August 2009
    AW: Österreich: Provider schützen Filesharer-Daten

    Wieso ist das nicht auch in Deutschland so? - Deutschland ist einfach zu Amerikanlike geworden und macht schon fast was Amerika macht.
     
  3. 18. August 2009
    AW: Österreich: Provider schützen Filesharer-Daten

    Nicht.

    Das passt überhaupt nicht zum Kontext und ist ein aus der Luft gegriffenes Argument.

    Find ich gut dass das Gericht so gehandelt hat. Klar, die böse EU wird jetzt wahrscheinlich wieder mit Sanktionen drohen und rahrahrah aber ich finde sie haben richtig gehandelt.
     
  4. 18. August 2009
    AW: Österreich: Provider schützen Filesharer-Daten

    Dann konnte Tele2 doch sowieso gar keine Daten rausgeben, wenn sie nicht gespeichert werden. Ein anderes Urteil wäre doch gar nicht möglich gewesen, Tele2 kann sich die Daten doch nicht aus den Fingern saugen, wenn sie keine haben.
     
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