Onlinehandyvertrag , kurze Frage

Dieses Thema im Forum "Handy & Smartphone" wurde erstellt von Madmx87, 15. November 2007 .

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  1. 15. November 2007
    Hab einen Vertrag online abgeschlossen, aber nicht den unterschrieben Vertrag bis zur Frist zurückgeschickt.

    Ist damit der Vetrag nichtig? Weil so gesehen hätte bisher ja jeder die Onlinesachen ausfüllen können, abgesehen von meiner Personalausweisnummer, der mir aber theoritsch hätte geklaut werden können.

    Hier das Onlineschreiben

    vielen Dank für Ihre Bestellung .........

    Wir konnten noch nicht den kompletten Unterlageneingang zu o.g.
    Bestellung verzeichnen.

    Die Aufträge müssen schnellstmöglich aktiviert werden, da sich sonst evtl. geänderte Konditionen ergeben könnten.

    Senden Sie uns daher bitte bis Montag, 29.10.2007 das unterschriebene Vertragsformular zusammen mit einer Ausweiskopie (bei ausländischem Ausweis benötigen wir zusätzlich eine Kopie Ihrer Bankkarte), Ihrem Studiennachweis (ggf. Ausbildungsnachweis) per E-Mail an aktion@eteleon.de, per Fax an 089 99979354 oder per Post an

    eteleon GmbH
    -Vertragsservice-
    Boschetsrieder Str. 67-69
    81379 München

    Falls Sie die Vertragsformulare nochmals benötigen, können Sie sich diese in Ihrem Service-Bereich unter Kunden-Login - eteleon Servicebereich - herunterladen.

    Sobald die Unterlagen bei uns registriert wurden, erhalten Sie eine E-Mail.

    WICHTIGER HINWEIS: Wenn Sie die Unterlagen bereits eingeschickt, jedoch noch keine Bestätigung über den Eingang erhalten haben bitten wir, von einer Anfrage abzusehen da die Bearbeitung des Unterlageneingangs momentan etwas länger dauern kann. Wir werden Ihre Unterlagen aber auf jeden Fall noch rechtzeitig registrieren!


    Mit besten Grüßen

    Ihr eteleon-Team

    Bw ist ehrensachen
     
  2. 19. November 2007
    AW: Onlinehandyvertrag , kurze Frage

    keiner ?
     
  3. 20. November 2007
    AW: Onlinehandyvertrag , kurze Frage

    du hast wenn du den vertrag zugeschickt bekommst, eh noch 2 wochen wiederrufsrecht. schreib einfach eine mail das du den vertrag nicht mehr haben willst
     
  4. 20. November 2007
    AW: Onlinehandyvertrag , kurze Frage

    Sehe ich das richtig, du willst den Vertrag stornieren? Wenn ja...da hör auf Carlocox.
    Du hast generell zu jedem gemachten Vertrag, sei es Kaufvertrag oder Handyvertrag, ein 2 wöchiges Wiederrufsrecht ohne jegliche Angaben von Gründen. Schick denen ne Mail das du kein Interesse mehr hast und sie all deine Daten aus ihrer Datenbank löschen sollen. Das dürfte dann kein Problem mehr geben.

    Schwieriger wirds jedoch, wenn die 2 Wochen vorbei sind. Weil die haben sicher die IP gespeichert, von welcher aus der Vertrag gemacht wurde. Und wenn dus nicht grad vom Online Kaffee um die Ecke gemacht hast, dann wirds schwierig sein zu beweisen, das nicht du es warst.

    Gruß
     
  5. 24. Dezember 2007
    AW: Onlinehandyvertrag , kurze Frage

    Falls es noch jemand interessiert, Eteleon hat von seiner Seite aus den Vertrag auslaufen lassen ^^
    Also hat ihn nicht angenommen, wie auch immer

    Vg
     
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