Ordnungswidrigkeit § 118

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Schlütiiiii, 17. Oktober 2009 .

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  1. 17. Oktober 2009
    Moin habe nun Post bekomme, ich soll ein Bußgeld zahlen fürs "Wildpinkeln" ... aber die Höhe finde ich übertrieben (93,50€). Ich habe versucht mich über google schlau zu machen (bzw bin immer noch dabei), nur leider nicht so erfolgreich. Falls wer eine Ahnung hat, wo ich sowas wie einen Strafenkatalog finden kann, wäre ich sehr verbunden^^. Da ich bis jetzt immer wieder nur welche fürn Verkehr gefunden habe und ich die 70 Euro + 23,50 für das Verfahren übertrieben finde.
     
  2. 17. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    OWiG - Einzelnorm


    OWiG - Einzelnorm

    Steht im selben Gesetz...
     
  3. 17. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    jo okay, ich werd mal zur Kreisverwaltung gehen und sagen, das ich Schüler bin
     
  4. 18. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    Bestes ist wenn man einfach zahlt, wir haben früher gern mal Einsprüche eingelegt aber dann hieß es immer "Einspruch abgelehnt" + 40 Euro Verwaltungsgebühren...
    Die sitzen am längeren Hebel
     
  5. 18. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    Einfach bezahlen würd ich auch machen ansonsten kannste noch viel Geld verlieren und über die Höhe entscheiden wir alle nicht! Und die Summe wird schon stimmen!

    und nächstesmal nicht erwischen lassen!
     
  6. 18. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    aber jetzt mal ehrlich, des is schon gut übertrieben mit dem preis. ich wurrde mal in regensburg am bhf beim wildpinkeln erwischt und musste vorort 15 € zahlen und weiter is nix passiert...
    an deiner stelle würde ich da schon mal was versuchen. Viel glück
     
  7. 18. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    mir wurde sogar einmal von einem polizisten zum wildpinkeln geraten...hatte ihn gefragt wo das nächste klo ist und er meinte es gibt in der nähe keins machs hier an dem baum^^
     
  8. 18. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    das der Preis nicht so günstig ist ist denk ich mal allen klar! aber was soll man machen!

    und ob du was versuchen solltest wäre ich ganz vorsichtig da tauchen dann ganz schnell zusatzkosten auf die du bestimmt nicht auch noch bezaheln willst und gegen das Gesetz was zu sagen hat wenig sinn!
     
  9. 18. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    ja aber die normalen kosten in dtl für so ein vergehen sind aber 15€ und nicht 75 €



    wann und wo hastn die strafe bekommen?
     
  10. 18. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    also das war am 13.09. ...aba es kann net sein, das ich als schüler soviel zahlen muss >.>
    ich werd morgen hingehen mit schulbescheinigung und sagen, das ich als schüler nicht soviel bezahlen kann...
     
  11. 18. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    Naja die Strafe wird das Ordnungsamt bzw. der Kreis festlegen. Warum hast du nicht direkt gezahlt? Ich meine, du musst ja erwischt worden sein und dann wurde dir bestimmt auch die 15€ Verwarngeld angeboten oder nicht (kann auch ein anderer niedriger Betrag sein)?
     
  12. 18. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118


    Glaube ich nicht da dich jeder Haushalt (auch privat) auf Toilette gehen lassen muss wenn weit und breit keine öffentlichen zu sehen sind. Genauso wie mit einem Glas wasser, das muss dir auch jeder geben wenn du sagst das es dir nicht gut geht !
     
  13. 18. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    ehm konnte ich nicht, wollte ich ja -.- aber die haben mich nicht gelassen
     
  14. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    Uh bitter. Naja das dürfen die so entscheiden. Die haben wohl die Schnauze voll mit Wildpinklern. Darf man erfahren wo das war und ob das irgendwie ne Veranstaltung oder so war?

    z.B. beim Oktoberfest könnte ich mir das vorstellen. Da machen das ja ein paar mehr, das gibt ordentlich Geld.
     
  15. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    war inna innenstadt inna nähe vonna disco
     
  16. 19. Oktober 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118


    falsch stimmt beides nicht!

    wasser muss man einem nur geben, wenn ersichtlich ist, dass er in einer gesundheitlich bedrohten situation ist, weil es sonst als unterlassene hilfeleistung gilt!
    aber man muss keinen menschen aufs klo lassen!
    gab darüber auch mal einen thread

    Toilettengastfreundschaftspflicht - RR:Board

    nun BTT :

    also geldbußen sind nicht bundessache, schon gar nicht, wenn es ums wildpinkel geht, da hat jede stadt seinen eigenen bußgeldkatalog!
    das ist das gleiche wie kaugummi aufn bodenspucken oder kippenstummel wegwerfen!
    jede komune macht das selber, und nicht der bund oder das land!
     
  17. 19. Oktober 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    Du wolltest nur den einen Post widerlegen oder? Weil deine Argumente zum Thema hat auch niemand behauptet. Eigentlich ist es jedem klar, dass der Kreis/Stadt den Bußgeldkatalog stellt.

    @Schütiiiii

    Die Aussage hilft gar nicht. Ich meinte welche Stadt, damit man weiß, in welcher Stadt man nicht wildpinkelt, weil die die Nase voll haben und dich gleich sehr hart bestrafen.
     
  18. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    Also ich halt mich jetzt mal aus den diskussionen hier raus und rate die einfach mal zu bezahlen (wie schon in Dommhsf´s ersten beitrag gesagt) weil die juristen letztendlich solche verfahren nur hinter sich bringen wollen und deswegen gern nochmal zusätzliche gebühren aufdrücken im falle eines einspruchs ...
     
  19. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    das selbe an einem bahnhof in NRW... 25€. dein betrag klingt echt übertrieben
     
  20. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    "§ 17 Höhe der Geldbuße
    (1) Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro."

    sei froh das du nur lausige 90 zahlen musst... "eintausend" hört sich doch schon ganz anders an.. und die fachmännischen antworten mit bla klingt echt übertrieben kannste in die tonne kloppen.. wir haben ja keinen einfluss darauf.. aus fertig.

    gz
     
  21. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    Wisst ihr was ich geil finde?

    Wenn ich an nen Baum pisse ist das genau so teuer wie wenn ich mit 100 km/h durch die Innenstadt rase !

    Finde es auch sehr überteuert - 10-15 Euro wären in Ordnung.
    Geh einfach zum Amt, sag du bist Schüler und bekommst 10 Euro Taschengeld, müsstest also 1 Jahr auf Taschengeld verzichten, nur weil du an nen Baum gepinkelt hättest.
     
  22. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    kostet in ffm in der regel 20€ aber ich hab beim fussball scon oft wild gepinkelt meist ohne folgen höchstens mal "beim nächsten mal gibts strafe" oder so...
     
  23. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    Das kommt auch darauf an, wo du wildgepinkelt hast...
    In Parkanlagen und auf Spielplätzen wird das höher geahndet als irgendwo anders...
    Wie war das haben sie dich direkt erwischt und sich mit dir unterhalten...?
    Was haben sie dir da erklärt

    Mich haben sie auch mal erwischt. und ich habe dann mit denen rumdiskutiert, dass hier ja keine WC Anlagen sind und das ich es auch nie weider mach blablabla. Dann haben sie es bei mir bei einer Verwarnung, die mit 15€ Verwarnungsgebühr verbunden war gelassen.
     
  24. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    ich glaub das ist von kommune zu kommune anders. Ich glaub bei uns kostet das 20 euro wobei ich die noch nie zahlen musste.
     
  25. 19. Oktober 2009
    AW: Ordnungswidrigkeit § 118

    Du kannst ja mal nachfragen wieso das soviel kostet...

    Wenn aber mit 100km/h durch die Innenstadt knallt und dann noch billiger wegkommt wie wenn mann an einen Baum Pinkelt dann läuft in deiner Stadt was nicht richtig .
     
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