PKV| dauerhafte mehr als 50k€ nötig?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Thorshammer, 27. Dezember 2011 .

Schlagworte:
  1. 27. Dezember 2011
    Hallo,

    ich würde gern zur Privaten Kranken Vollversichrung wechseln. In den letzten Jahren war ich als Angestellter deutlich über den 49500€ die man für einen wechsel braucht. Allerdings werd ich in 1-2 Jahren mit ziemlicher sicherheit wieder leicht darunter fallen.
    Meine Frage ist nun ob ich wenn ich später wieder unter die Pflichtversicherungsgrenze falle die PKV wieder verlassen muss?

    Ich hab bei der Huk folgende Aussage gefunden:
    Das klingt ja so als müsse man die Grenze nur ein Jahr lang überschreiten.
    Allerdings hatte ich grad ein Telefonat mit so einer Beraterin und die hat mir mit vielen "vielleichts" und "kommt drauf an" geantwortet.

    Habt ihr da ne Ahnung?

    Gruß Dom
     
  2. 27. Dezember 2011
    AW: PKV| dauerhafte mehr als 50k€ nötig?

    Ich übersetz mal §192 - §... aus dem aktuellen Versichrungsvertragsgesetz:

    Arbeitnehmer werden mit Ablauf des Kalenderjahres versicherungsfrei, in welchem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (bzw. Versicherungspflichtgrenze) übersteigt und voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegen wird. Für das Jahr 2011 beläuft sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 49.500 Euro und der Wert für das Jahr 2012 lautet 50.850 Euro. Fällt ein Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr mit seinem Jahresarbeitseinkommen künftig unter die Versicherungspflichtgrenze, so tritt die gesetzliche Versicherungspflicht sofort wieder ein. Auf Antrag bestehen aber Befreiungsmöglichkeiten von der Versicherungspflicht.

    Zum Thema Befreiungsmöglichkeiten siehe SGB V § 8
     
  3. 28. Dezember 2011
    AW: PKV| dauerhafte mehr als 50k€ nötig?

    Super, vielen Dank!

    Ich musste gestern Tatsache noch 2 weitere Beraterinnen anrufen um an diese Info zu kommen.
     
  4. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.