Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von IronSnake, 18. Februar 2009 .

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  1. 18. Februar 2009
    Guten Tag,
    vor etwa 3 Wochen ist mir ein kleines Missgeschick auf der Landstraße passiert. Und zwar habe ich nachts das 70er Schild übersehen und wurde dementsprechend nach Toleranzabzug mit 27 km/h zu schnell auf dem Tacho geblitzt. Ist ja alles eigendlich kein Problem, jedoch befinde ich mich derzeit noch in der Probezeit.

    Soo nun kam heute ein Brief an meinen Vater (da der Wagen auf ihn angemeldet und versichert ist) vom "Landrat Kreis Paderborn" indem halt nochmal alles geschildert wird und eben noch ein Foto dabei ist. Jedoch erkennt man mich darauf nicht, da ich mein Navigationsgerät dran hatte udn das genau über meinem Gesicht hängt. Im Schreiben steht halt das man sich zum Vorfall äußern kann ode rnicht und halt angaben zur Person machen muss.

    Meine Frage dazu ist:
    Ist dieser Brief standard, wenn es um Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Punktevergabe geht ? Kann mein Vater einfach seine Daten angeben, den Verkehrsverstoß zugeben, unterschreiben und der Spaß hat sich erledigt nachdem ICH bezahlt habe ?
     
  2. 18. Februar 2009
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    Du solltest es über deinen Vater oder einer anderen Person laufen lassen. Je nachdem wieviele Punkte die jeweilige Person schon hat.
    Wenn du zugibst, dass du gefahren bist, dann wird es richtig teuer. Probezeitverlängerung, Nachschulung und du müsstest wesentlich mehr Kohle bezahlen, als jemand der nicht mehr in der Probezeit ist. Da man dein Gesicht ja eh nicht erkennen kann, ist das doch umso besser.

    Es gab sogar mal ein Forum in dem man gegen Bezahlung, die Strafe anderen Leuten übertragen konnte.
    Gibt es aber leider nicht mehr.

    ja
    ja, allerdings bekommt er noch ein paar Punkte
     
  3. 18. Februar 2009
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    Klar kann dein Vater die schuld auf sich nehmen und so tun als ob er gefahren seih, garkein ding
    und der brief ist standart und den bekommt JEDER auch wenn man erkennen kann wer gefahren ist, denn du kannst ja auch gegen den verstoß vorgehen,. wenn du zb nicht schneller gefahren bist als erlaubt, oder dort kein schild stand ect
     
  4. 18. Februar 2009
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    Um genau zu sein 1 Punkt

    Der Rest wurde schon gesagt, ist soweit alles richtig. Hast ja nochmal Glück gehabt.
     
  5. 18. Februar 2009
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    Alles klar, wäre echt fatal bei mir. Denn ich bin jetzt den letzten Monat in der Probezeit und wurde auch das erste mal geblitzt (und dann auch gleich so dolle -.- ). Ich kann also getrost dort meinen Vater eintragen und in 2,3 Wochen kommt dann der ganz normale Überweisungsträger und gut is ?

    EDIT://
    Ahjo grad erst das von den anders gelesen. Hat sich dann hier Erledigt der Thread. Vielen Dnak euch allen... gebe euch dann mal eure Bewretungen da^^
     
  6. 18. Februar 2009
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    Dein Vater hat als Angehöriger das Recht zu dem Vorgang keine Aussage zu machen weil man seine Kinder nicht belasten muss. Heißt es hätte sich erledigt wenn er sagt das er net weiß wer gefahren ist. Könnte aber sein das er dann ein Fahrtenbuch führen muss.

    mfg
     
  7. 18. Februar 2009
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    kein problem wenn du nicht zu erkennen bist auf dem foto kann dein vater das für dich übernehmen, ich hatte leider pech in dem fall 8(
     
  8. 18. Februar 2009
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    Du kannst auch versuchen, dass dein Vater sagt er sei nicht gefahren...z.B. irgendjemand in der Familie z.B. nen großer Bruder etc..

    Dieser bekommt dann nach ein paar Wochen einen Bescheid das er beschuldigt wurde, zu schnell gefahern zu sein...

    Dein Bruder würde dann wieder Einspruch einlegen und sagen das er es nicht war...kann man ja auch nicht nachweisen wenn man das Bild nicht sieht.

    So geht es dann hin und her und wenn man Glück hat, sind 3 Monate um und es gilt als "Verjährt" weil der Fahrer nicht gestellt werden konnte.
     
  9. 18. Februar 2009
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    Hallo gehts noch! Ich weiss nicht was mit den ganzen Leuten los, die dir hier raten das zu zahlen.
    Wenn man dein gesicht nicht erkennt dann Kostet dich das keinen cent. Dein Dad Streitet ab gefahren zu sein und sagt das er das auf dem Bild nicht ist. Das einzige was unter dummen umständen Passieren kann ist das man deinem Vater eine Fahrtenbuch Pflicht aufbrummt d.h. jede Fahrt muss aufgeschrieben werden das ****t! Ansonsten rate ich alles abzustreiten vor allem du egal was passiert du bist nicht gefahren ^^ dir kann eig nichts passieren Notfalls muss dein Dad Zahlen aber Normalerweise schreibt man einfach zurück das auf dem bild ein schönes Navi zu sehen ist und niemand dafür belangt werden kann dein Dad muss ja nicht gegen Familien Mitglieder aussagen. Hat schon 15 mal Funktioniert bei mir und ein Fahrten Buch hab ich auch noch nicht aufgebrummt bekommen.
     
  10. 18. Februar 2009
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    Aufjedenfall deinen Vater angeben hey was besseres kann dir nich passieren.
    Ich war 29 Km/h zu schnell @ Probezeit und kann sagen 100 Euro + 400 Euro Aufbauseminar = 500 € weg und Punkte + 2 Jahre Probezeit verlängert.
    Deinen Vater werden Sie 60 € anrechnen und eben 3 punkte in Flensburg,also überleg mal was billiger ist
     
  11. 18. Februar 2009
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    bei 27 kmh außerorts gibts noch keinen punkt erst ab 30.
    lass es über deinen vater laufen der aht nciht mal halb so viel stress damit wie du.... es sei denn du hast bock noch zusätzlich geld für nachprüfung und so da zu lasse....
     
  12. 18. Februar 2009
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    » Eingabe: [ 27 km/h | außerhalb | PKW, Krad oder ... | bis 31. Januar 2009 ]

    Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 27 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
    Bußgeld: 50,00 Euro
    Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
    Punkte: 3 Punkte
    Probezeitmaßnahmen: Keine

    @ Trifft jetzt auf deinen Vater zu, vonwegen keine Punkte
     
  13. 18. Februar 2009
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    ich bin in meiner probezeit auch 3x geblitz worden, allerdings nur mit 15,16 und 13km/h zu schnell und das im ort und alles innerhalb eines habel jahres. (1x mit nem firmenwagen ^^) es kam nach ein paar wochen ein schreiben mit überweisungsträger in höhe von 25€. hab das dann überwiesen und ende. kam auch nie was nach. allerdings war das noch bei der alten STVO wo man weniger geld bei verstößen blechen muss. hab da was tolles gefunden, das würde denn auf deinen vater zukommen

    außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
    bis 10 km/h 10,- EUR
    11-15 km/h 20,- EUR
    16-20 km/h 30,- EUR
    21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
    41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
     
  14. 19. Februar 2009
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    Ich wurde letztens mit 28 zuviel gelasert. bin aber grade aus der probezeit raus.Ich würde dir raten, dass dein vater bezahlt.kostet glaube ich jetzt anstatt 60€ und 3 punke 100 €plus 3 punkte und 25€ bearbeitungsgebühr.

    ps.war aber innerhalb der ortschaft ^^
     
  15. 20. Februar 2009
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    wenn auf dem foto, wie du sagst, der fahrer überhaupt nicht zuz erkennen ist kann dein vater auch sagen er weiß nicht wer gefahren ob er oder jemand anders
    dann lassen die die sache wahrscheinlich fallen
    könnte dann allerdingas sein das dein vater in fahrtenbuch führen muss
    aber wenn das gesicht des fahrers wirklich völlig verdeckt ist dann ist die wahrscheinlichkeit sehr hoch das das verfahren fallen gelassen wird, wenn dein vater aussagt das er nicht weiß ob er selber oder jemand anderes gefahren ist
     
  16. 22. Februar 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    fast genau das gleiche problem hatte ich erst kürzlich auch:

    geblitzt worden mit vaters auto in probezeit - RR:Board




    habe einfach den anhörungsbogen zurückgeschickt und ich habe eine strafe über 73€ bekommen und mein vater hat den punkt gekriegt! ich glaube die machen sich da nich den stress und schauen nach den ganzen fotos und so... bei mir hats so auf jeden fall wunderbar geklappt!
     
  17. 22. Februar 2009
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    Is natürlich immer die Frage ob der Vater sich die drei Punkte leisten kann^^

    Aber ansonsten würd ich die auch raten, dass er die Punkte übernehmen soll. In der Probezeit wird das sonst einfach viel zu teuer
     
  18. 28. Februar 2009
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    Die richtige Vorgehensweise: Vati gibt den Verstoß auf dem Anhörungsbogen zu, lässt den Bogen aber zwei Wochen liegen, bevor er ihn zurück schickt, um Zeit zu schinden. Im besten Fall bekommt Vati einen Bußgeldbescheid. Gegen den legt er Einspruch ohne Begründung ein. Die Einspruchsfrist wird dabei möglichst bis zum Ende ausgereizt, um weiter Zeit zu gewinnen. Aber Vorsicht, man darf die Einspruchsfrist nicht überschreiten, sonst wird der BG rechtskräftig. Nun wartet man einfach ab, bis die Verfolgungsverjährung gegen den tatsächlichen Fahrer eingetreten ist. Das sind drei Monate ab Tat-Tag plus etwas Sicherheitsabstand. Wenn die Zeit noch zu lang bis zur Verjährung ist, dann geht Vati zum Fachanwalt für Verkehrsrecht. Der beantragt Akteneinsicht und prüft sehr sorgfältig den Sachverhalt und verbummelt so die Zeit bis zur Verfolgungsverjährung. Danach wird der Behörde mitgeteilt, dass sich das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt in Besitz des Sohnes befand. Damit hat Vati den Bußgeldbescheid vom Hals und für Junior ist die OWi verjährt. Ein Fahrtenbuch kommt auch nicht in Frage, da ja der tatsächliche Fahrer genannt wurde (wenn auch etwas spät). Hat der Sachbearbeiter Zweifel an der Geschichte, geht es vielleicht noch vor Gericht. Der Richter wird sich aber auch nur das Foto anschauen und mit Vatis Gesicht vergleichen. Hängt wirklich die Navi vor der Visage, kann er ein Gutachten erstellen lassen. Dem Gutachter reicht aber ein kleiner Gesichtsausschnitt, um zweifelsfrei ausschließen zu können, dass Vati der Fahrer war. Somit sind beide fein raus aus der Sache und niemand muss zahlen und niemand bekommt Punkte.
     
  19. 1. März 2009
    AW: Probezeit, 27 km/h zu schnell, Anhörungsbogen auf Vater

    Also, mir ist es auch passiert!

    Wen du es auf deinen Vater machst, bekommt er 1 Punkt und 75 € strafe insgesamt also mit den ganzen gebüren scho mit drin.

    Wen du es auf dich nimmst, wirst du 75 € zahlen 1 punkt haben und probezeit auf 2 jahre verlängert!

    Ach ja und ein Afbau semienar musst du auch machen ( 350 € )
     
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