[Problem] eBay - Artikel nicht erhalten & Käuferschutz beansprucht

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von _coRe, 6. Oktober 2010 .

  1. 6. Oktober 2010
    Hallo,

    folgendes Problem:

    Ich habe einen Artikel bei eBay von einem Privatverkäufer ersteigert.
    Ungefähr 1 Woche nach der Überweisung war der Artikel immer noch nicht da, also habe ich zu meiner Absicherung den PayPal Käuferschutz in Anspruch genommen.
    Der Käufer hat mehrere Tage Zeit gehabt nachzuweisen das er den Artikel losgeschickt hat und hat dies aber nicht getan. Dann habe ich mein Geld zurück bekommen.

    Jetzt meint der Verkäufer er würde mal seinen Anwalt wegen der Schuldfrage konsultieren bla bla ... weil er angeblich bei der Post war und die meinten der Artikel wäre bei mir angekommen.


    Was meint ihr dazu?

    gruß coRe
     
  2. 6. Oktober 2010
    AW: [Problem] eBay - Artikel nicht erhalten & Käuferschutz aktiviert

    Solange er den Versand und deine "Annahme" nich nachweisen kann, kann dir nichts passieren.
     
  3. 6. Oktober 2010
    AW: [Problem] eBay - Artikel nicht erhalten & Käuferschutz aktiviert

    vlt sollte er dir mal beweisen, dass die post gesagt hat, der artikel wäre bei dir angekommen.

    ansonsten hast du ja nichts zu befürchten. hast alles richtig gemacht und wenn sein artiekl doch noch kommen sollte, schickse ihn halt nach ner mail an ihn zurück, oder ihr einigt euch noch irgendwie.
     
  4. 6. Oktober 2010
    AW: [Problem] eBay - Artikel nicht erhalten & Käuferschutz aktiviert

    Aus diesem Grund lässt die Post sich die Annahme durch Unterschrift quittieren. So lange das, wie du sagst, nicht geschehen ist können die dir gar nix anhängen.
     
  5. 6. Oktober 2010
    AW: [Problem] eBay - Artikel nicht erhalten & Käuferschutz aktiviert

    Danke für eure schnellen Antworten @ MasterJulian, kitsuné & Trush.

    Ich frage mich auch warum der Verkäufer angeblich über einen Nachweis verfügt und diesen in der Beweispflicht zurück hält. Komisch alles...
     
  6. 6. Oktober 2010
    AW: [Problem] eBay - Artikel nicht erhalten & Käuferschutz aktiviert

    Genau das ist es !

    Ich würde dem Verkäufer freundlich noch einmal mitteilen, dass er gerne einen Nachweis erbringen kann etc. (und Lösungsvorschlag bringen falls das Teil doch noch kommt).

    Falls er immer noch den rechtlichen Wege einschlagen will, lass ihn mal machen

    Gruß

    PS:
    Sowas kommt immer gut vor Gericht, deeskalierend zu wirken.
     
  7. 6. Oktober 2010
    AW: [Problem] eBay - Artikel nicht erhalten & Käuferschutz aktiviert

    Kanns nicht sein das es einer deiner nachbarn angenommen hat und es dir nur noch nicht vorbeigebracht hat?

    Das Problem ist dann zwar immer noch nicht deins, aber wär blöd, wenns so wär!
     
  8. 6. Oktober 2010
    AW: [Problem] eBay - Artikel nicht erhalten & Käuferschutz aktiviert

    dann hätte er einen zettel im briefkasten haben müssen vom postbote, die können doch net deine pakete an die nachbarn verteilen und dir nichts mitteilen und einfach mal hoffen, dass du ehrliche nachbarn hast

    wie bereits erwähnt solange du nichts unterschrieben hast bist du im recht und er kann dir gar nix
     
  9. 6. Oktober 2010
    AW: [Problem] eBay - Artikel nicht erhalten & Käuferschutz aktiviert

    Und wie kann die Post behaupten, daß du die Sendung erhalten hast.

    War der Versand versichert, dann besorg dir die Sendungsnummer.

    Ansonsten kann doch seine Post nicht behaupten, daß du in einer anderen Stadt eine Sendung erhalten hast.

    Wie soll das funktionieren ?
     
  10. 6. Oktober 2010
    AW: [Problem] eBay - Artikel nicht erhalten & Käuferschutz aktiviert

    Ich vermute das der Typ einfach nur erzählt. Was er damit erreichen will ist mir schleierhaft ...

    Auf jeden Fall möchte er jetzt mit seinem Anwalt reden da das was PayPal tut angeblich gegen das BGB verstößt... lol?!

    @ lux88: Nachbarn habe ich gefragt. Die wissen von nichts.
     
  11. 6. Oktober 2010
    AW: [Problem] eBay - Artikel nicht erhalten & Käuferschutz beansprucht

    Es wird vermutlich ein Schwätzer sein der sich nun wichtig machen will.

    Der will dir nur Angst machen.

    Bewerte ihn negativ und warte ab, da wird nichts kommen.

    .
     
  12. 6. Oktober 2010
    AW: [Problem] eBay - Artikel nicht erhalten & Käuferschutz beansprucht

    die wichtigste Frage zunächst ist, ob er Verkäufer gewerblich oder privat war. Das wäre schonmal sehr erleichternd.
     
  13. 7. Oktober 2010
    AW: [Problem] eBay - Artikel nicht erhalten & Käuferschutz beansprucht

    lesen hilft..

    ich kann nicht mehr sagen als schon gesagt wurde. lass ihn einfach mal machen. sobald er dir nichts beweißen kann hast du nichts zu befüchten.
    evt noch eine schöne email an ihn schicken aber sonst echt einfach warten.
     
  14. 7. Oktober 2010
    AW: [Problem] eBay - Artikel nicht erhalten & Käuferschutz beansprucht

    Bei einer Freundin von mir wurde von Amazon etwas geschickt, beide waren nicht zu Hause, trotzdem wurde von Amazon / der Post angegeben, dass sie die Bestellung angenommen habe.

    Sie war aber definitiv zu der Zeit nicht zu Hause.

    Nur mal so als einwurf ....
     
  15. 7. Oktober 2010
    AW: [Problem] eBay - Artikel nicht erhalten & Käuferschutz beansprucht

    ups, hab ich wohl in der Eile übersehen.

    Dann wird es problematisch, da nach § 447 I BGB die Preisgefahr schon auf den Käufer übergegangen ist:

    Jetzt muss sich der Käufer mit der Spedition in Verbindung setzen und nachfragen (nötigenfalls auch kostenpflichtig - das wird später eh per Schadensersatz vom Verkäufer herausverlangt), ob ein solches Paket aufgegeben wurde. Möglicherweise muss der Verkäufer auch den Versendungsbeleg vorweisen.

    Zumindest bist du aufgrund von § 326 BGB von deiner Gegenleistungspflicht befreit, d.h. er kann dir nichts anhaben, solange er auch nicht beweisen kann, dass er das Paket versendet hat.

    Also: Don't panic - es wird nichts passieren


    Das wäre sowieso ein ganz anderer Fall, da Amazon gewerblich ist und es sich deshalb dabei um einen "Verbrauchsgüterkauf" handelt, vgl. § 474 BGB.
     
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