#1 27. August 2008 hi leute ich hab ne frage wie ist der service bei Rapidshare.com??? weil mir ist gestern abend ein fehler unterlaufen und zwar habe ich 2mal das geldüberwiesen für einen rapidshare acc!!! ich hab gerade ne mail an sie geschickt meint ihr ich bekomme das geld zurück überwiesen ??? mfg maniac + Multi-Zitat Zitieren
#2 27. August 2008 AW: RapidShare AG stornier doch eine der überweisungen! ansonsten warum solltest du es nicht zurück bekommen? es sei denn du hast beide axxs schon benutzt. somit wäre ein vertrag zustande gekommen und sie hättenihre leistungen ja erbracht + Multi-Zitat Zitieren
#3 27. August 2008 AW: RapidShare AG rechtlich gesehen ist dein geld ja weg wenn de es selber ueberwiesen hast ... aber ich denke mal schon das RS kullant sein wird und dir das ueberfluessige zurueckgibt ... oder aber die schreiben es dir nur gut ... dann ist dein geld wirklich weg ... MfG seT-87 + Multi-Zitat Zitieren
#4 27. August 2008 AW: RapidShare AG Und wie gehts das ? Überweisungen sind wie Bargeld, einmal weg, immer weg ^^ Essei denn falsche Kontodaten, die nicht mit Name o.Ä. übereinstimmen ^^ Und Rechtlich gesehen ist der Betreiber verpflichtet es zurück zu zahlen Nur das brauch erstmal, bis die das checken, bzw. die was eingeleitet haben. + Multi-Zitat Zitieren
#5 27. August 2008 AW: RapidShare AG benurzt hbae ich sie ja noch nicht weil ich noch keinen habe ich hoffe das sie so kullant sind un sie geben mir es wieder wei ich ja 2mal mit er selben auftragsnummer bezahlt habe muss ich es doch rein rechlich wieder bekommen + Multi-Zitat Zitieren
#6 27. August 2008 AW: RapidShare AG normalerweise schon .. werden die schon merken wenn die den doppelten betrag haben + Multi-Zitat Zitieren
#7 27. August 2008 AW: RapidShare AG blödsinn! Überweisungsrückrufe Eine Kündigung der Überweisung (umgangssprachlich weiter als Rückruf bezeichnet) muß der Überweisende gegenüber seiner Bank aussprechen. Sofern das Geld noch nicht das Haus verlassen hat, ist das noch relativ problemlos. Ist das Geld bereits unterwegs, so faxt die Bank einen Rückruf an das Institut des Begünstigten. Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also zB auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist, wenn nicht vorher eine Kündigung der Überweisung eingegangen ist. Das bedeutet also, daß Kreditinstitute zukünftig Überweisungsrückrufe nur noch beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist. War der Überweisungsrückruf vor dem Geldeingang da, ist eine Berücksichtigung noch möglich. Die bisherige Regelung war: Der Empfänger konnte dann über den Gutschriftsbetrag verfügen, wenn dieser dem richtigen Konto vorbehaltslos gutgebracht wurde. Der BGH hat hierfür 1988 den Begriff der "Abrufpräsenz" geprägt. Die Abrufpräsenz liegt vor, wenn der Empfänger die Möglichkeit hatte, Kenntnis von dem Geldeingang zu erlangen (z.B. durch Absendung des Kontoauszugs durch die Bank oder die Bereitstellung der Auszugsdaten für den elektronischen Auszugsabruf). Dies bedeutet auch, daß ein Überweisungsrückruf von der Empfängerbank nur so lange beachtet werden konnte, bis das Geld auf dem Empfängerkonto so angekommen war (z.B. nach einer Nachdisposition), daß der Empfänger den Geldeingang sehen konnte und die Bank eine eventuelle Nachdisposition abgeschlossen hatte. Der BGH hatte beispielsweise 1999 in so einer Sache zu entscheiden (extern: Urteil 23.11.1999). + Multi-Zitat Zitieren
#8 27. August 2008 AW: RapidShare AG schau dir doch das mal an ... und dann soltest du eigentlich ueber die rechtliche situation bescheid wissen ... habs mal fuer dich gesucht ... es zu lesen hat ich grad kein bock sry ... BGB - Bürgerliches Gesetzbuch nen link zum BGB mit dem abschnitt ueberweisungsrecht ... wenn de einfach auf den link klickst dann nit rumscrollen landest direkt an der richtigen stelle !! MfG seT-87 + Multi-Zitat Zitieren
#9 27. August 2008 AW: RapidShare AG bin da jetzt am anrufen geht aber keiner dran hab schon bei meiner bank angerufen kostet mich 15€ das zurück buchen zulassen + Multi-Zitat Zitieren
#10 27. August 2008 AW: RapidShare AG Rapidshare ist ein Millionen-Unternehmen mittlerweile, mach dir keine Sorgen und kontaktiere deren Support einfach nochmal Kumpel von mir ist sowas ähnliches auch schon unterlaufen, er hatte irgendwie die Zahlen vertauscht oder sowas in der Art und so eben, in geistiger Abwesenheit ^^, zuviel bezahlt - Support geschrieben: Zurückbekommen... also dont worry, ... + Multi-Zitat Zitieren
#11 27. August 2008 AW: RapidShare AG ja was schreibe ich den da jetzt in die support email rein + Multi-Zitat Zitieren
#12 27. August 2008 AW: RapidShare AG Kontaktiere mal lieber Bobby"Geschäftsführer" Tel: 0041-41 748 78 88 E-Mail: bchang@rapidshare.com Da wird dir 101%ig geholfen + Multi-Zitat Zitieren