Rapidshare: Prozess in den USA

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von corehard, 20. April 2010 .

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  1. 20. April 2010
    Der beliebte One-Click-Hoster Rapidshare ist erneut in die Schusslinie geraten. Diesmal klagt das US-amerikanische Magazin Perfect 10 - vor einem US-Bezirksgericht!

    Die Luft für Rapidshare scheint immer dünner zu werden. Auch wenn Downloader nach wie vor einen sicheren Hafen bei dem Filehoster finden, so ist die Situation für Uploader schon seit einigen Monaten eine ganz andere. Dass die Probleme auch nicht vor Ländergrenzen halt machen, beweist der aktuellste Fall. Das US-amerikanische Männermagazin "Perfect 10" verklagt den Webhoster aus der Schweiz vor einem US-amerikanischen Bezirksgericht.

    Bereits am 18. November 2009 reichte Perfect 10 die Klageschrift ein. Man wirft Rapidshare vor, urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke illegal zu verbreiten. Darüber hinaus würde man die Marken- sowie Veröffentlichungsrechte von Perfect 10 verletzen. "Der Erfolg des Geschäfts von Perfect 10 beruht fast ausschließlich auf dessen geistigen Eigentum. Aus diesem Grunde ist die fortlaufende und massive Verletzung der Rechte von Perfect 10 verheerend und bedroht die Existenz der Geschäfte von Perfect 10", so eine Passage aus der Klageschrift.

    Nach Angaben von Perfect 10 werden bei Rapidshare Hunderttausende urheberrechtlich geschützte Bilder sowie Songs und Filme im Wert mehrerer Milliarden US-Dollar gelagert. Man gestattete es "Nutzern von der ganzen quasi jede illegale Kopie eines Bildes, Songs oder Films für 10 US-Dollar im Monat zu kaufen. Rapidshare bietet außerdem ohne Berechtigung Perfect 10 DVDs und Videos an, inklusive des Perfect 10 Model Of The Year Videos, dessen Produktionskosten bei etwa 1.000.000 US-Dollar lagen" so die Kläger.

    Insgesamt würde Rapidshare die Rechte an 26.000 Fotos und Videos verletzen, die Perfect 10 gehören. Bereits am 29. Mai 2009 habe man den Webhoster darüber informiert, dass er 800 Bilder von Perfect 10 "zum Verkauf anbietet". Der One-Click-Hoster soll auf diese Beschwerde nicht geantwortet oder anderweitig reagiert haben. Daraufhin wollte man ein Verfahren in den USA in die Wege leiten.

    Rapidshare reagierte mit der Forderung, dass das Verfahren vertagt und nach Europa verlegt werden müsse. Es solle unter deutscher Rechtsprechung gehört werden. Ein interessanter Schachzug, insbesondere in Anbetracht der letzten juristischen Niederlagen von Rapidshare vor deutschen Gerichten. Die Forderung von Rapidshare wurde jedoch in ganzer Breite abgelehnt!

    Das Verfahren gegen den Filehoster wird vor dem Bezirksgericht in San Diego stattfinden. Nach Angaben von Rapidshare habe Perfect 10 nie die exakten Standorte der geschützten Werke genannt. Hätte man gewusst, wo diese liegen, wären sie selbstredend entfernt worden.

    Der Geschäftsführer von Perfect 10, Norm Zada, interessiert sich nur wenig für diese Entschuldigung: "Es ist nicht meine Pflicht oder Aufgabe, Zeit mit der Suche nach solchen Links zu verbringen. Das ist nicht mein Problem. Sie müssen damit aufhören Dinge zu verkaufen, die ihnen nicht gehören."

    Gegenüber XBiz erklärte Zada, dass Rapidshare kein Anbieter für Speicherplatz sei. Vielmehr handele es sich um die größte rechtsverletzende Bezahlseite im Netz. Man würde mehr als 80 Millionen US-Dollar im Jahr einstreichen, die eigentlich US-amerikanischen Studios und Produzenten gehören.

    Die rechtliche Durchsetzbarkeit eines US-Urteils mag man zwar kritisch sehen. Tatsächlich dürfte es wohl jedoch möglich sein. Wir verweisen an dieser Stelle auf ein Interview mit Rechtsanwalt Udo Vetter.

    Quelle: torrentfreak
     
  2. 20. April 2010
    AW: Rapidshare: Prozess in den USA

    Oha, das könnte eng werden für Rapidshare.
    Denke mal in Deutschland würden sie durchkommen, in den USA ist das ein anderes Thema.

    Den eigentlich stimmt dieser Satz ja schon:
    Werde das Thema gespannt verfolgen und würde mich über Aktualisierungen freuen.

    Grüße
     
  3. 20. April 2010
    AW: Rapidshare: Prozess in den USA

    Die Argumentation der Kläger ist saudämlich..
    "Irgendwo zwischen ihren geschätzen 10 Millarden Dateien liegen welche von uns, löscht die mal. Wo genau die jetzt sind hab ich keine Ahnung, das ist auch nicht mein Problem."

    Wenn sie nicht mal die Links sagen können ist es ziemlich schwachsinnig von RS zu verlangen die Dateien zu löschen.

    Damit, dass RS die größste Paysite der Welt ist, haben sie natürlich recht, die Klage ist aber trotzdem total behindert und absolut unbegründet, typisch amerikanisch halt...
     
  4. 20. April 2010
    AW: Rapidshare: Prozess in den USA

    Milchmädchenrechnung und total falsch.
     
  5. 20. April 2010
    AW: Rapidshare: Prozess in den USA

    DRMA, was belegt das man datein nach kentnissnahme entfernen muss, wenn die zu blöd sind die richtigen links an das abuse team zusenden, is das nich das prob von rapidshare
     
  6. 20. April 2010
    AW: Rapidshare: Prozess in den USA

    Mich wundert es, dass das überhaupt geht. Schließlich ist Rapidshare doch ein Unternehmen in der Schweiz. Warum müssen die eigentlich darauf reagieren? Es kann mich doch auch keiner in Tunesien verklagen, weil ich übers Internet Bilder der Polizei veröffentlicht habt (nur zur Info: In Tunesien ist es verboten, die Polizei zu fotografieren)? Das müssten ja dann schon die deutschen Behörden tun.

    Kann mir das einer erklären?
     
  7. 20. April 2010
    AW: Rapidshare: Prozess in den USA

    so siehts aus.. wie ich es nicht leiden kann, dass sie potentiell entgangene gewinne als verlust bezeichnen. Als ob jeder, der was lädt sich sonst die platte / den film gekauft hätte. am besten nen film 2x im kino geguckt und einmal auf dvd und blueRay gekauft. So ist ein DL schonmal 50€ verlust.. rechne das mal hoch 8o

    den rest hat Figger schon sehr gut dargestellt
     
  8. 20. April 2010
    AW: Rapidshare: Prozess in den USA

    Stimm dir vollkommen zu , finde auch das Rapidshare sagen könnte -> wayne wir suchen die user entfernen die werke zahlen euch ne summe und gut is.

    Weil rein rechtlich heißt es ja auch in den AGBS -> Das rapidshare NUR eine Plattform ist die LEGALES anbietet - was die user hochladen -> sei jedoch dem user seine sache , und der dienst aka rapidshare könne dafür nicht verurteilt werden.

    Also ähhh ??
     
  9. 20. April 2010
    AW: Rapidshare: Prozess in den USA

    Ja da kann ich nur zustimmen, Rapidshare ist denke ich mal auf der sicheren seite, aber das wird sich ja noch zeigen
     
  10. 20. April 2010
    AW: Rapidshare: Prozess in den USA

    Andere Quelle bitte, nicht von der Konkurrenz.

    Darüber hinaus dürfte Rapidshare doch aus dem Schneider sein, wenn die betreffenden Daten gelöscht werden.
     
  11. 20. April 2010
    AW: Rapidshare: Prozess in den USA

    Ja da lässt sich nur hoffen dass die Richter noch auf gleiche Weise rechnen...
    Ich bete für rs
    wenn noch mehr klagen gegen rs durchkommen dann wird's langsam wirklich eng...
     
  12. 20. April 2010
    AW: Rapidshare: Prozess in den USA

    Doch, ich denke das das theoretisch möglich ist. Es gibt im internationalen Recht sicherlich Verfahren, die den besagten Fall regeln können. Allerdings verschlingt sowas viel zeit und Nerven, daher würde das in dem Fall keiner machen.
    Beim Fall Rapidshare ist es allerdings anders. Hier geht es ja wie gesagt um einige Sümmchen, die den Aufwand rechtfertigen.

    Zum Theam: Ich finde, das RS zwar kein Unschuldsengel ist mit dem Dienst, den sie anbieten, dennoch ist eine Bekämpfung des Konzerns auch keine Lösung. Sobald RS rechtlich ein Riegel vor sein Geschäft geschoben wird kommt sowieso wieder ein neuer Dienst mit einem etwas veränderten Angebot und macht genauso weiter wie das RS - Konzept es vorgemacht hat. Genügend Kunden sind definitiv da.
    Vielleicht sollten sich die großen Unterhaltunsfirmen nicht so sehr darauf konzentrieren böse Filesharer zu fangen, sondern nach Wegen suchen, um Kunden davon zu überzeugen für ihre Produkte zu zahlen.
     
  13. 20. April 2010
    AW: Rapidshare: Prozess in den USA

    Nachdem Artikel habe ich mir das auch gedacht. Aber wie genau das geht, ist mir komplett unklar. Wenn die USA mich irgendwie auf irgendeiner weise verklagen will, warum sollte ich dann in Deutschland drauf reagieren? Kann mir doch egal sein, wenn ich nicht in das Land reise.
    Genauso ist es doch auchbei Rapidshare. Die haben einen Dienst in der Schweiz aufgebaut. Warum sollen die dann auf die Klagen anderer Länder reagieren, solange sie ihren Sitz nicht dorthin verlegen? Was soll denen den passieren? Man kann ja schlecht einen deutschen Gerichtsvollzieher in die Schweiz schicken, der dann das geld einer verlorenen Klage einholt.
     
  14. 21. April 2010
    AW: Rapidshare: Prozess in den USA

    Nur warum soll man ein Vielfaches zahlen, wenn man es deutlich günstiger oder sogar kostenlos bekommt.

    Rapid ist bestimmt nicht der letzte Provider, das Internet wird immer schneller,....

    Aber....

    "wer kämpft, der kann verlieren; wer nicht kämpft, hat schon verloren!"
     
  15. 21. April 2010
    AW: Rapidshare: Prozess in den USA

    Halte nicht wirklich viel von der "News".

    Die ganzen News die negativ für RS sind, sind immer komischerweise von torrentfreak oder einer anderen Page die gegen RS arbeitet. Entweder ist es was aus der P2P-Szene, oder eine "sehr große und bekannte Seite die bislang alle Files auf RS hostete, steigt aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen auf Netload/Uploaded um"...ja ne is klar
     
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