Rapidshare will gegen GEMA-Urteil in Berufung

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von ChaZe, 27. Juni 2009 .

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  1. 27. Juni 2009
    Rapidshare will gegen GEMA-Urteil in Berufung

    Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg gegen die Rapidshare AG hat der Filehoster Berufung angekündigt. Das Unternehmen, das mit der GEMA schon mehrfach im Clinch gelegen hat, strebt ein klärendes Urteil einer höheren Instanz an. Ziel sei, "langfristig ein Urteil des Bundesgerichtshofes oder des Europäischen Gerichtshofes zu erwirken", teilte das Unternehmen dazu mit.

    In dem Verfahren vor dem Hamburger Landgericht ging es um insgesamt rund 5000 Musikstücke, die auf den Servern des Hosters gespeichert waren und durch Verlinkung auf verschiedenen Websites "veröffentlicht" wurden, wie das Gericht feststellte. Die GEMA hatte diese Veröffentlichung bei Rapidshare angezeigt und die Löschung der Dateien gefordert – was auch geschehen sei, bekräftigt der Hoster. Doch die Musikstücke seien danach immer noch verfügbar gewesen, heißt es in der Klage der GEMA, die Unterlassung forderte.

    Das Hamburger Landgericht gab der Klage statt und stellte fest, dass die von Rapidshare ergriffenen und vor Gericht dargelegten Vorbeugemaßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen nicht ausreichend seien. Der Anbieter müsse größere Anstrengungen unternehmen, um im Falle der angemahnten 5000 Musikwerke erneute Rechtsverletzungen zu verhindern. Für die GEMA ist das Urteil ein "Durchbruch", dehnt es doch nach Ansicht der Rechteinhaber die Prüfpflichten des Hostinganbieters wieder ein Stück weiter aus.

    Ob Rapidshare seinen Pflichten angemessen nachkommt, war auch in vergangenen Verfahren vor Gerichten in Düsseldorf und Köln unterschiedlich bewertet worden. Das Unternehmen selbst vermisst nun eine klare Ansage, wie die Verbreitung der von der GEMA genannten Musikstücke "hundertprozentig verhindert werden könne", und hofft auf mehr Klarheit in der nächsten Instanz und schließlich durch den Bundesgerichtshof.

    Quelle: heise.de
     
  2. 27. Juni 2009
    AW: Rapidshare will gegen GEMA-Urteil in Berufung

    Das war klar, dass RapidShare in Berufung gehen wird, weil das Urteil ist ansich nicht haltbar, da man eine 100%ige Filterung nicht automatisch erreichen kann.
    Aber ein Landgericht, das von der GEMA weichgekocht wurde, kann dabei wohl garnicht anders urteilen.

    Naja, bis das endgültige Urteil gefällt worden ist, wird sicherlich noch einige Zeit vergehen und die GEMA kann sich noch bisschen auf ihren Lorbeeren ausruhen
    Trotzdem würde mich interessieren, um was für 5000 Musikstücke es sich handelt.

    razr2k
     
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