Rechnung Strafsache

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von corehard, 17. August 2010 .

Schlagworte:
  1. 17. August 2010
    hallo,

    soll folgendes zahlen und wollt nochmal nachfragen, vielleicht kennen sich welche ja etwas genauer aus.

    Code:
    
    Geldstrafe: 25 Tage * 10€ Tagessatz = 250€
    Gebühr für Strafbefehl = 60€
    Gebühr für Hauptverhandlung = 60€
    Auslagen für Zustellungen = 5€
    Kosten der Klagevorbereitung = 90€
    
    meine fragen sind jetzt, wann kommt es zu einer klagevorbereitung und wann zu einem strafbefehl? strafbefehl könnte ich mir vorstellen, kommt von der polizei und ist quasi gleich nach der "tat". aber wann kommt es zu einer klagevorbereitung? wenn der staatsanwalt sich das zeug ansieht, oder erst, wenn es auch wirklich zu einer verhandlung vor gericht kommt?
    denn irgendwie versteh ich nicht den unterschied zwischen den kosten von hauptverhandlung und klagevorbereitung. hoffe es ist verständlich...
    ob es zb. auch zu einer klagevorbereitung kommen kann, ohne das es dann zu einer hauptverhandlung kommt. denn ich hatte die chance, es auch ausser gerichtlich zu klären. wollte und hab aber den tagessatz noch drücken wollen (schüler).


    bitte schreibt nur wenn ihr euch eures wissens sicher seid. vermutungen oder irgendwelche logischen schlussfolgerungen kann ich mir selbst denken.


    mfg
     
  2. 18. August 2010
    AW: Rechnung Strafsache

    Kann zwar nicht wirklich viel zu 100% beantworten, aber ich kann mit Sicherheit sagen dass ein Strafbefehl nicht von der Polizei kommt, sondern von Gericht/StA.

    "Kosten der Klagevorbereitung": Es gibt einen Unterschied zwischen "Klage" und "Anklage".
    Anklage wird durch StA erhoben, Klage hingegen wird bei Zivilgericht durch NICHT StA erhoben (beispielsweise Geschädigter).
    Ich mein ich kenne den zugrundeliegenden Sachverhalt nicht, aber mich wundert dass hier die Kosten einer Klagevorbereitung aufgeführt werden, wo es sich hier doch scheinbar um einen Straf- statt Zivilprozess handelt.

    Deswegen 2 Möglichkeiten:
    - Du könntest dich vertippt haben bei "Klagevorbereitung"
    - Das Verfahren wird im "2-in-1-Verfahren" abgehandelt, das heißt dass in Vorgang straf- als auch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Dann könnte ich mir vorstellen dass der "gegnerische" Anwalt eine Zivilklage verfasst hat (--> Klagevorbereitung), und dessen Kosten bereits hier dir auferlegt werden.

    Hier ist ein Beispiel für eine Klageschrift, aus dem hervorgeht wofür da schnell mal recht hohe Kosten entstehen können:
    http://www.hjr-verlag.de/imperia/md/content/hjr/produktinfo/cfmueller/978-3-8114-1574/Leseprobe.pdf
     
  3. 18. August 2010
    AW: Rechnung Strafsache

    vielen dank für die umfangreiche und zum teil auf jedenfall hilfreiche antwort! um licht ins dunkle zu bringen und um deinem wissen eventuell noch mehr entlocken zu können, stelle ich noch ein paar dinge klar:
    es ging um fahrrad fahren mit 1,61 promille, sonst nichts. also keine entstandenen schäden oder anderweitige gefährdungen. und nein, ich habe mich nicht vertippt, auf dem brief steht definitiv klagevorbereitung.

    mfg
     
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