Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von mistaker, 19. Mai 2007 .

Schlagworte:
  1. 19. Mai 2007
    Hallo,


    bin neulich mit der Bahn gefahren (Berlin), wurde kontrolliert und der Kontroletti bestand dadrauf, dass ich aussteige, weil er meinte ich bin nicht die Person auf dem Foto. ?(

    Natürlich totaler quatsch, nun frag ich mich, muss ich alles machen was die Herrschaften von mir wollen (Perso rausrücken etc.) oder gibt es Möglichkeiten so einen Schwachsinn zu ignorieren?

    Habe damals trotz schlechter Laune meine Daten abgegeben & schlage mich nun mit Sesself*rzern rum, um keine Bearbeitungsgebühr (schon aus Prinzip! die wollen 7€ für nichts) zu zahlen.

    Freu mich auf eure Antworten,
    MfG?
     
  2. 19. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    Ich glaub kaum, dass du aufsteigen musst wenn die es sagen.
    Du solltest jedoch denen deinen Perso und deine Daten geben,
    sonst kann es schon mächtig Ärger geben.

    MfG
     
  3. 19. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    ob sie dich rausschmeißen dürfen weiß ich nicht so genau aber ist ja ihr "hausrecht" sozusagen und ich denke schon.
    wenn du allerdings schon aussteigst und weiterhin darauf bestehst das du das auf dem bild bist dann würde ich den nicht eine einzige angabe zu meiner person machen sondern einfach still sein oder weg gehn.
    wenn die dann handgreiflich werden, ignorieren und polizei rufen.
    das dürfte die dann was milder stimmen.

    uuund, ganz wichtig, die im gegenzug ihre namen die auf ihren uniformen vermerkt sind merken und erstmal schön beschweren gehn.
    das macht kein schwein aber wenn du die mal umgekehrt nach ihrem namen fragst und sagst das du dich sofort beschweren gehst dann sind die meist ne ganze ecke freundlicher.

    aber fand dein verhalten irgendwie n wenig blöd xD
    weil so wie du das beschrieben hast hät ich als kontrolleur auch das gefühl gehabt das du echt schwarz gefahren bist
     
  4. 19. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    Musst mal schauen, was bei denen in den AGB's drin steht. Hab mal gehört, wenn sie dich ohne Grund (und das war es ja in dem Fall) rausschmeißen, wäre das Freiheitsverletzung oder sowas.
    Bin mir da aber nicht mehr so ganz sicher. Zur Not nen Anwalt fragen (wenn du einen in der Bekanntschaft hast) und sich erkundigen, ob sich da noch was drehen lässt (Schadensersatz etc)
     
  5. 19. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    rausschmeissen kann der zugführer dich auch jeden fall!! perso muss du ihm nicht zeigen, aber dann halt mit ihm auf die Cops warten...

    vielleicht solltest du einfach das bild von deinem fahrausweis erneuern.......

    p.s. : falsches forum
     
  6. 19. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    Ich wurde auch mal kontrolliert als ich !durch! die erste Klasse Abteilung gegangen bin.
    Ich saß da nicht, ich wollte da nur durchgehen weil ich in den falschen Abteil gekommen bin.

    Die Frau hat mir nen Zettel verpasst (40 € bezahlen). Das hat mir nicht gepasst da wollte ich meine Daten nicht rausgeben. Ja, dann meinte die das sie dann die Polizei hohlen würde und ich die "Verarbeitungsgebühr" bezahlen müsste. Sie hat da was von 200 € gequaselt.

    Na ja nacher hab ihr dann doch meine Daten gegeben
     
  7. 19. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    ich hätte es verweigert... denn dann hätte der gute herr die polizei holen müssen, weil er dich ja nicht mit gewalt zwingen kann.

    und die bullen hättes es bestätigt, dass du das bist. sei doch mal so schlau und ruft mal eure freunde und helfer.. dafür sind die doch da^^

    nu isses zu spät aber die bearbeitungsgebür würde ich nicht zahlen. wenn du noch nicht volljährig bist, dann rede mit deinen eltern. man könnte mit nem zivilrechtlichen prozess klagen. und ich wette, dass ihr recht bekommen würdet.

    mfg
     
  8. 19. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    Naja, dass ist nicht so leicht, die Leute die kontrollieren gehören teilweise nichtmal zur BVG sondern zu einer extra Firma die dafür eingestellt wurde. Die Tragen auch keine Namensschilder oder so.

    Mein Verhalten war nur so, weil ich es extrem eilig hatte, unter Umständen hätte ich sonst garnix gesagt, ausser dat sie die polizei rufen sollen wenn sie heiß auf meine Daten sind.
     
  9. 19. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    immer die polizei rufen, wenn sie deine identität in frage stellen....die können sagen dann, ob du es bist oder nicht, abver wenn man es eillig hat is sowas immer mist...

    und gegen die bearbeitungsgebühr klagen bringt nix bei 7€....das macht kein gericht..

    mfG
     
  10. 19. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    hat nix mit szene zu tun. moved to talk!
     
  11. 19. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    Hm... ich bin öfter schwarz gefahren, öfter kontrolliert worden, hätte öfter mal 40€ zahlen müssen... einfach so machen, dass se dich beide anschauen, dann ausrasten und schreien "WOAH da will einer aufs Gleis!"... wenn du glaubwürdig austickst, gucken se sofort und sofort losrennen und abhauen...
    kommen dann garnimma hinterher, weil se selber fast schon n halben Schock haben xD

    Hab ich mal mitm Kumpel gemacht... konnten eigtl kaum laufen vor lachen am Ende =P

    Aver mal zum Thema:
    Also wenn du kein Schwarzfahrer bist, denen einfach Karte zeigen und wenn se rummotzen, sollen se halt die Bullen holen und wenn du's eilig hast, drohste mit ner saftigen Beschwerde, da du ebend einen wichtigen Termin hast (Vorstellungsgespräch oda so)
     
  12. 19. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?


    Naja, problematisch wirds nur, wenn du die gleichen Leuts ne Woche später nochmal vor dir hast ^^
     
  13. 19. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    Warum? Körperverletzung? *g

    Ne mal ehrlich, ich habe gerade mal in den EVO (Eisenbahn-Verkehrsordnung) der deutschen Bahn geschaut (hier), denn die SBahn Berlin ist ja auch DB, oder?

    Jedenfalls habe leider nicht zum thema gefunden, außer dass jeder Reisende verpflichtet ist, sich auszuweisen (mit Perso), wenn die Fahrkarte mit Namen versehen ist und der Kontrolleur das fordert.

    Dass Du trotz gültiger Fahrkarte aussteigen musstest, dass darf eig. nicht sein - denke ich mal.
    Und wenns Leuter von ner anderen Firma sind, dann würd ich - bis die sich ausweisen und beweisen können, dass die bevollmächtig sind - garnichts machen.
    Vllt kannste ja sogar Schadensersatz fordern, immerhin biste ja zu spät wohin gekommen ^^


    Sn0wm4
     
  14. 19. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    Hmmm nagut, was schlagt ihr vor, um mal nicht weiter in Illusionen und was wäre wenn zu tauschen, damit ich die 7€ nicht zahlen muss? xD

    Die olle via Email stellt sich quer oO
     
  15. 19. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    du musst net aussteigen du hast die karte ja bezahlt und wenn der meint du wärst das net aufem foto und schmeißt dich raus, fährst du mim taxi dahin wo du hinwillst und schickst die rechnung an die wi**er von der bahn ... die müssen das dann bezahlen
     
  16. 19. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    wenn sie bereits deine kontonummer haben und dein geld haben wollen dann würd ich sagen eigentlich pech gehabt.
    für 7 euro würd ich mir die mühe nicht machen.

    falls die allerdings noch nicht deine kontonummer haben dann würde ich entweder drauf n.
    hingehen und ordentlich ankacken.
    und wenn die meint die kann nix drann machen dann einfach weiter ankacken.
    darfst halt nicht locker lassen.
    per mail kann sich jeder leicht quer stellen.

    ich würds einfach nicht zahlen und wenn die dir mit mahnungen oda so kommen dann würde ich einfach eine nacht durchmachen und da morgen hingehn und die sowas zur sau machen das das ganze kundenzenter am beben ist.

    ich musste damals so meine "bearbeitungs" gebühren für ein angeblich "kaputtes" ticket aufgrund eines "knickes -.-" nicht zahln^^ das Ticket war noch total in ordnung und konnte gelesen werden aber die wollten 10 euro von mir da ein stück der folie unten anfang abzugehen, und das an der seite an der die das immer reinschieben in ihrer komischen automaten.
    die konnten mich mal^^
     
  17. 24. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    guckst du mal hier ...

    mfg
     
  18. 24. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    Da ich selber als Konti gearbeitet habe:

    Ja, sie dürfen dich aus der Bahn aussteigen lassen. Als Mitarbeiter der Bahn führen sie damit das Hausrecht aus.

    Deinen Ausweis musst du allerdings nicht rausgeben. Das Recht deinen Ausweis zu kontrollieren hat nur die Polizei, da die Ausweiskontrolle ein Hoheitsrecht ist. Du kannst ihn natürlich freiwillig geben. Einen Zwang gibt es nicht.

    Die Polizei selber rufen muss man nichtmal. Einfach den Ausweis verweigern. Dann rufen die schon selber die grünen Helfer. Wenn ich keinen Ausweis bekommen hab, musst ich das auch immer.

    Es kam also am Ende raus, das der "Verdacht" auf Erschleichen von Leistungen" (Straftatbestand des Schwarzfahrens) nicht vorlag? Dann würd ich auch keine Gebühren bezahlen.
     
  19. 25. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    irgendwie versteh ich nicht warum du jetzt 7 euro zahlen sollst...

    hattest du einen fahrausweis oder nicht ??
     
  20. 25. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    sag dennen einfach "nö" dass es nicht dein problem ist das die zu blöd sind dich nicht zu erkennen und das sie lange warten können und wenn sie dich weiter belästigen sollten wirst du rechtliche schritte einleiten die die arbeitsweiße deren angestellten überprüfen soll punkt
     
  21. 25. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    Dumme Frage, aber was passiert wenn du nicht zahlst? Denkst du die Verklagen dich wegen 7€ ?

    EDIT: Was steht denn auf dem Brief, warum du die zahlen musst?
     
  22. 25. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    Bearbeitungsgebühr für das erforschen der Gültigkeit des Tickets. ?(
    Keine Ahnung! Daten wurden aufgenommen und beim Unternehmen "verarbeitet", dass kostet wohl

    Thrake7: a.) sie lassen es von sich aus und b.) schicken die mit der Zeit ab und an eine Mahnung. Bis der Betrag Inkassotauglich ist, dann ist es nicht mehr Ihr Bier!
     
  23. 25. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    dann sollen se Dir halt eine richtig ausgestellte Rechnung schicken, wo auch wirklich klar drauf steht, für was die 7 € sind.
    Denn ich denke, für Leistungen, die weder von der gefordert waren noch eine Erschleichung von Leistungen erweisen, musst Du nicht zahlen.

    Wär ja noch schöner, wenn man zB einfach Rechnungen ausstellen könnte weil man überprüft hat, ober Herr XY wirklich XY ist...


    Sn0wm4n
     
  24. 25. Mai 2007
    AW: Rechte bei Fahrkartenkontrolle?

    das einzige wofür sie eine gebühr verlangen können ist, wenn du einen fahrausweis zuhause vergessen hast (zb semesterticket) und du dich dann mit deinem perso ausweist...

    aber wenn man einen gültigen fahrausweis mit hat dann dürfen einem auf keinen fall irgendwelche kosten in rechnung gestellt werden für die überprüfung

    das wäre ja echt mal krass

    dann würden demnächst die bullen bei verkehrskontrollen dann auch eine allgemeine bearbeitungsgebühr von 20 € verlangen ^^
     
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