Rechtliche Frage: Entwicklung von Hackertools

Dieses Thema im Forum "Programmierung & Entwicklung" wurde erstellt von Calyx, 14. November 2014 .

Schlagworte:
  1. 14. November 2014
    Hi,

    blöder Titel aber mir fiel nichts besseres ein.

    Mal angenommen, ein Entwickler arbeitet in einer Firma, die ihm den Auftrag gibt, Hacks zu programmieren, die das Verhalten von externen Servern in einer für die Firma günstigen Weise beeinflussen. Wer haftet, wenn das auffliegt und ggf. Schäden entstanden sind? Könnte der Entwickler dafür belangt werden (lässt sich ja übers SCM nachvollziehen, wer das entwickelt hat)?

    Logisch, wenn der Entwickler z.B. den Auftrag bekommen würde für die Firma Autos zu stehlen, müsste er dafür grade stehen, wenn er erwischt wird. Aber lässt sich das so 1:1 auf die Entwicklung von Software übertragen?
     
  2. 14. November 2014
    AW: Rechtliche Frage zu Hacks

    Da das illegal. Fraglich ob man sich da rechtlich absichern kann.
    Ich gehe stark davon aus, dass du rechtlich wegen Beihilfe belangt werden kannst wenn dein Chef ein A...loch ist und dich hin hängt.
    Wenn dein Chef ein Riesen A...loch ist, dann bist du alleine dran + Job los.
     
  3. 14. November 2014
    AW: Rechtliche Frage: Entwicklung von Hackertools

    Ja allerdings kann es auch nur eine Teilschuld sein, wenn der Entwickler den Einsatz nicht kennt oder die Reichweite der Folgen nicht abschätzen konnte. Sicherheitstools und Hackertools können sich auch sehr ähnlich sein, hängt auch vom Standort der Firma ab.

    Bei Kino.to wurde der Entwickler auch Verurteilt weil ihm bewusst gewesen sein müsste, was er tut und damit Mitschuldig als Helfer.

    Anders sieht es aus wenn du ein Tool für eine Firma entwickelst die im Ausland ansässig ist. Die Entwicklung alleine bedeutet nicht auch den illegalen Einsatz. Der reine Besitz ist meiner auffassung im Hackerparagraf nicht Strafbar.
     
  4. 14. November 2014
    AW: Rechtliche Frage: Entwicklung von Hackertools

    Richtig... Allerdings müsstest du dann schon glaubhaft nachweisen können, dass du das Tool bereits vor August 2007 besessen hast. Das dürfte ziemlich schwierig werden, wenn es sich um ein Programm aus dem Jahr 2013 oder 2014 handelt. Dann wäre nämlich § 202c StGB Abs. 2 Satz 1 zutreffend.
     
  5. 1. Dezember 2014
    AW: Rechtliche Frage: Entwicklung von Hackertools

    Hi,

    Du bist als Entwickler Haftbar und die Firma wegen Anstiftung zum Straftat!
    Ich könnte dir sagen wie du es umgehen kannst ohne das du dafür belangt wirst,
    aber ... .


    MFG Epi.
     
  6. 1. Dezember 2014
    AW: Rechtliche Frage: Entwicklung von Hackertools

    Und warum sagst du es dann nicht? So kann man dir wohl erst mal getrost heiße Luft unterstellen.
     
  7. 1. Dezember 2014
    AW: Rechtliche Frage: Entwicklung von Hackertools

    Hi,

    ja das Problem bin ich.
    Das ich ein Persönliches Problem habe jemanden zu sagen wie eine etwas (Straftat, etc...) umgeht!

    Nvm z.B.:
    1. Wenn der Arbeitgeber mir sagt wir brauchen die Software um damit unseren Server etc... zu testen, kann ich als Entwickler für meine Firma die Software entwickeln, mit allen Möglichkeiten z.B.: IP-Adressse, Port etc... .
    Meine Arbeite wäre getan als Entwickler.
    2. Wenn dann der Arbeitgeber (Firma) mit der Software was eigentlich für eigene Firma programmiert wurde, bei andere Unternehmen die Server etc... was macht, dann kann der Entwickler nicht zu Verantwortung gezogen werden.


    Der Entwickler programmiert für seine Firma eine Software um eigenen System, Software zu überprüfen.
    Mit Einverständnis der eigene Firma.
    Und dadurch fehlt nach Strafgesetzbuch § 202c und möglicherweise § 202a und § 202b weg.


    MFG Epi.
     
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