Rechtsfrage - Verleumdung/Üble Nachrede

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Schniff9r, 28. März 2009 .

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  1. 28. März 2009
    Hallo Community,
    (Hab mal die einzelheiten Fett geschrieben)

    ich habe eine rechtliche frage an euch und ich hoffe hier sind vielleicht ein paar Juristik Studis oder ähnliches.
    Bin mir zwar nicht ganz sicher ob ich hier richtig bin aber ich schreibe einfach mal drauf los.

    Also vor ca. 6-8 Monaten haben ich und 3 Freunde mal ab und zu (am Wochenende) 1-2 Joints geraucht. Jedoch nie wirklich offensichtlich oder so. Das ging halt ne weile so, aber wir haben es niemals übertrieben oder sonstigens.

    Naja und jetzt zu meinem Problem. Ich wohne in einer eher ländlichen umgebung, da kennt jeder jeden. Seit ein paar Wochen erzählt wohl jemand rum das ich mit einem Freund zusammen Deale und ein andere kokst. Davon ich leider nichts wahr, wir haben schon etwas länger damit aufgehört aber diese Gerüchten machen eine riesige runde, sodass mich sogar leute drauf ansprechen die eigentlich nichts mit uns zu tun haben. Meine Frage ist nun, sollte es bei mir zu einer Hausdurchsuchung kommen, bei der natürlich nichts gefunden würde da ich sauber bin. Kann ich jene Person dann wegen "Verleumdung" oder "Übler Nachrede" anzeigen?

    Ich meine so leicht abgetan ist das für mich nicht, ich denke doch so eine durchsuchung wird in meiner akte festgehalten oder? Da könnten zukünftige Arbeitgeber doch sicher reinschauen oder wie sieht das aus?

    Könnten die herren in grpn bei solch einer duchsuchung meinen rechner beschlagnahmen? Eigentlich habe ich PC technisch auch nichts zu befürchten da mein rechner brandneu ist und 100% legal. =)=) Aber könnten sie ihn theoretisch mitnehmen?

    Dazu muss ich noch sagen das ich lediglich nach den Gesetzen gegoogelt ahbe und nicht nach antworten in anderen Foren oder auf anderen Seiten weil ich gerne eine auf mein Problem bezogene Antwort hätte. =)

    So.... Schonmal einen riesen dank an alle die es gelesen haben, ich hoffe mir kann jemand auskunft geben.

    MfG Schniff9r

    ps: Schönes we noch...
     
  2. 28. März 2009
    AW: Rechtsfrage - Verleumdung/Üble Nachrede

    Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, nur weil Gerüchte durch die Gegend wandern, eine Hausdurchsuchung berechtigt wäre. Bei einer Hausdurchsung darf gedoch alles illegale Material beschlagnahmt werden, ob es sich nun um Urheberrecht,Waffen oder Drogen handelt dürfte keine Rolle spielen. Vielleicht wäre es schon ratsam , wenn du einfach mal auf die Polizeistation gehst und mit einem Beamten redest und was du dagegen machen kannst, Anzeigen gegen Verleumdung in solchen Fällen wird, denk ich mal eher abgelehnt, da kannst wohl nicht viel machen.
     
  3. 28. März 2009
    AW: Rechtsfrage - Verleumdung/Üble Nachrede

    ne deinen pc nehmen die nicht mit warum auch? das dürfen die nur wenn die zum beispiel beweise bsp logdaten haben für z.b. illegalen datenaustausch.. aber nur bei beweisen! bei verdacht weiß ich nicht genau... die müssnedir das mit dem pc nachweisen... so wenn die bullen wegen drogen kommen nichts finden > fertig... ich weiß nicht ob die polizei sagt wer den tipp gegeben hat.. meistens sagen die anonymer anrufer oder so.. aber falls doch könntest du ihn wegen rufmord oder so anzeigen.. aber wenn se wegen drogen kommen nehmen die deinen pc nicht mit ^^ das sind 2 unterschiedliche straftaten

    wenn ich falsch liege bitte korrigieren!
     
  4. 28. März 2009
    AW: Rechtsfrage - Verleumdung/Üble Nachrede

    ich bezweifle , falls es zur Durchsuchung kommt, das sie deinen PC starten und schauen was drauf ist, finden sie jedoch z.B. CD/DVD oder anderes Material, dann


     
  5. 28. März 2009
    AW: Rechtsfrage - Verleumdung/Üble Nachrede

    keine sorge: nur rechtskräftige verurteilungen, die nebenbei noch bestimmte kriterien erfüllen müssen, kommen in deine "akte". ne hausdurchsuchung auf keinen fall... -> Führungszeugnis – Wikipedia

    es kommt drauf an, was im durchsuchungsbefehl steht. außerdem liegt es an der auslegung durch die polizei. sollte es zu ner hd kommen -> anwalt rufen. am besten einen, der sich im strafrecht auskennt...
     
  6. 28. März 2009
    AW: Rechtsfrage - Verleumdung/Üble Nachrede

    Also, punkt eins: Niemand macht bei dir eine Hausdurchsuchen, nur weil ein Gerücht rum geht.
    Ohne beweise werden die Bullen nie die genemigung für einen Durchsuchungsbefehl kriegen!

    Punkt zwei: Wen willst du den bitte anzeigen? Das Gerücht kennt ja schon jeder, du wirst niemals rausfinden wer es als erstes in die Welt gesetzt hat.

    Punkt drei: Wenn man halt drogen nimmt ist es ganz klar, dass man mit Drogen in verbindung gebracht wird. Entweder ihr habs zu öffentlich gemacht oder einer deiner Freunde erzählt .

    Alles in allem musst du wohl damit leben und warten bis es vorbei ist.
     
  7. 28. März 2009
    AW: Rechtsfrage - Verleumdung/Üble Nachrede

    also wie schon gesagt durch weil jmd sagt, dass du drogen dürfen die bullen nicht dein haus durchsuchen... und wenn du weist wers war kannst du ihn natürlich anzeigen aber ich glaube das dürfte schwierig...
    und wenn es zu einer hausdurchsuchung kommt bleibt dein pc da sie suchen da schließlich nach drogen, außer wenn duu grade in dem moment in dem die kommen illegal runterlädst...
    naja also du hast nichts zu befürchten würde ich mal sagen
     
  8. 28. März 2009
    AW: Rechtsfrage - Verleumdung/Üble Nachrede

    um deine wohnung zu durchsuchen brauchen die dafür wirkliche anzeichen dafür und dann nochn durchsuchungsbefehl vom richter... bis sie den bekommen brauchen sie verdammt viele beweise dafür da reichen ein paar nachbarsaussagen nicht dafür... wir sind ja nicht in der ddr...

    da du ja drogen konsumiert hast würd ich da nicht so en großen wind drum machen und nicht versuchen irgendjemand bzw anklage gegen unbekannt zu machen... bringt ja letztendlich nix...
    denn das gerücht bleibt ja weiterhin bestehen... einfach warten bis grass drüber wächst XD

    und normalerweise müssten sie deinen pc nicht beschlagnahmen es sei denn sie haben anzeichen dafür dass du per pc drogen vertickt hast
     
  9. 28. März 2009
    AW: Rechtsfrage - Verleumdung/Üble Nachrede

    Nur auf eine anzeige hin wird aber kein polizist eine hausdurchsuchung durchführen dürfen, soetwas muss ein richter anordnen ausser es handelt sich um eine akute situation, dann sind polizisten berechtigt auch ohne richterlichen beschluss eine hausdurchsuchung durchzuführen.

    Das ist aber kein Problem, bei mir wurde auch eine HD gemacht nur weil mich ein netter Mann angezeigt hat, daß ich mit Software handele ( was aber nicht stimmt ). Und auf einmal standen die 2 Herren vor der Tür. Nach ner knappen Stunde gingen die Herren mit leeren Händen wieder heim. Soviel zu der HD, zur der Anzeige wegen Verleumdung kann ich leider nichts sagen.
     
  10. 28. März 2009
    AW: Rechtsfrage - Verleumdung/Üble Nachrede

    Falls es große Konsequenzen für dich geben sollte und du unschuldig bist und es sich auch herausstellt.
    Kannst du die oder den jenigen wegen Öffenlicher Rufschändigung anzeigen.
    Aber wenn du klar abstreitest, dass du das nicht machst und es nur Gerüchte seien, solltest du dir auch keine weiteren Sorgen machen.

    Es wird 95% nicht zu einer Durchsuchung kommen! Glaub mir
     
  11. 29. März 2009
    AW: Rechtsfrage - Verleumdung/Üble Nachrede

    für ne HD reicht ein anfangsverdacht aus. ein solcher anfangsverdacht kann durch aussagen von zeugen entstehen...
     
  12. 29. März 2009
    AW: Rechtsfrage - Verleumdung/Üble Nachrede

    OKay, super das so viele von euch geschrieben haben!
    Bewertungen sind natürlich an alle raus =)

    Jetzt habe ich immerhin einen überblick der Fakten. So einen stress mach ich mir deswegen so oder so nicht, wollt mich nur mal informieren.

    Also wie Timer schreibt reicht das aussagen von Zeugen für eine HD, aber ich bin mir eigentlich sicher das niemand da eine aussage machen würde, da ich ja kein dealer bin und somit dürfte es auch keine zeugen geben. =)

    Also nochmals danke an alle ich close das hier mal

    mfG Schniff9r
     
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