Restwertgutschrift innerhalb Garantie-Zeitraum???

Dieses Thema im Forum "Hardware & Peripherie" wurde erstellt von webtaz, 4. November 2007 .

Schlagworte:
  1. 4. November 2007
    Hallo,

    ich habe vor ca. einem Monat mein Netzteil (Sharkoon Silentstorm 620W ATX22) zu Alternate zurückgeschickt, weil es einfach nicht mehr ging.
    Jetzt hab ich mittlerweile einen Brief (nach 1 Monat endlich mal was Handfestes) bekommen da steht drin:

    Artikel konnte weder repariert noch ausgetauscht werden.

    Restwertgutschrift nach Abzug des Gebrauchsvorteil.
    Bei der Erstattung ds Kaufpreises wurde ein Abzug für gezogene Gebrauchsvorteile berücksichtigt.
    Durch die tatsächliche Nutzung des Artikels über einen gewissen Zeitrum haben Sie einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt, der durch den Abzug der Gebrauchsvorteile wieder ausgeglichen wird.Dieser Abzug errechnet sich aus dem Verhältnis der üblichen Nutzungsdauer des Artikels gegenüber der aufgrund des Mangels tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer.

    Die entsprechende gesetzliche Regelung hierzu findet sich in § 346 BGB.

    Gekostet hat es damals 05.2006 128,99 € (inkl. MWSt)
    eingebaut hab ich es ca im Oktober (wer erlaubt denen ab Kauftermin zu rechnen???)
    und in Betrieb gehabt praktisch ein Jahr.
    Zurückgeben wollen die mir nun 58,29€ zzügl. MWst = 67,62 €

    Kann das denn Bitte sein?
    Ich mein, das Ding hat 2 Jahre Garantie... solang musses mindestens laufen. Wenn nicht bekomm ich es ja repariert, oder ausgetauscht, damit hab ich ein neuwertiges Gerät.
    Und jetzt kommen die mir mit: es wär sowieso nurnoch n Jahr gelaufen, also kriegst du jetzt die halbe Kohle zurück.
    ??? Wo steht denn bitte dass ein Netzteil nur 2 Jahre funzt.... ich hab jetzt eins drin, von nem alten PC, das rennt schon seit 5 Jahren oder so...

    Hat da jemand mehr Ahnung von?
    Mag ja sein dass es da was gibt, aber die Rechnung kommt mir ein bisschen überzogen vor...

    Also bitte, sagt mal was dazu, udn wenn ihr Ahnung habt, sagt das, und wie ma dadrauf reagieren sollte...


    gruß webtaz
     
  2. 4. November 2007
    AW: Restwertgutschrift innerhalb Garantie-Zeitraum???

    schaue mal

    nur restwertgutschrift? :: Verbraucherrunde


    gruss finas
     
  3. 4. November 2007
    AW: Restwertgutschrift innerhalb Garantie-Zeitraum???

    Moin,

    so sieht es aus. Man kann sich im Grunde genommen nur noch darauf verlassen, dass es im Zweifelsfall immer gegen den Kunden geht. Doch solltest Du dich davon nicht abschrecken lassen, sondern die Garantiebestimmungen / AGB´s des Verkäufers, in diesem Fall Alternate, zum Zeitpunkt des Kaufes zu rate ziehen.. Im Übrigen musst Du klären in wie weit die Garantie des Herstellers oder des Verkäufers greift. Wobei das Wort Garantie auch schon recht missverständlich ist. Das bereits nach einem Jahr 50% des Kaufpreises verbraucht sind halte ich für reine Willkür, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Deshalb rate ich Dir, Dich entweder an die Verbraucherzentrale oder noch besser an die C´t - Redaktion des Heiseverlages (heise online - IT-News, Nachrichten und Hintergründe) zu wenden. In deren Zeitschrift gibt es eine Rubrik "Vorsicht Kunde". Das hat kein Händler gerne, wenn er in dieser Rubrik genannt wird und ist dann plötzlich doch recht kulant. Ansonsten ist am heutigen Abend der Onlineversender Alternate bei mir völlig gestorben. Das ist im Übrigen der einzige Weg wie man solche Buden abstrafen kann. Einfach nichts mehr bei denen kaufen.

    gruss
    Neo2K
     
  4. 4. November 2007
    AW: Restwertgutschrift innerhalb Garantie-Zeitraum???

    ich hab letzte woche genau das gleiche PSU nach Alternate eingeschickt, allerdings lags bei mir 3monate im regal-.- Und das scheißteil hatte ich schonmal für 6Wochen eingeschickt-.- und mich hatte der misst damals 149€ gekostet... kann ja wohl nicht sein... man bezahlt für eingerät mit 2Jahren Garantie und bekommt dann nur die hälfte wieder-.- Wenn ich mich richtig erinnere war in den Garantie bedingungen auch ein gleichwertiges Ersatzgerät bei nicht möglicher Reperatur/Austausch vermerkt.... also wenn das bei mir auch so läuft dann gibts wirklich post an die c´t .... können wir ja dann gemeinsam machen...

    Edit:

    gebt bei Google mal "Abzug des Gebrauchsvorteils" ein und ratet vorher mal wer die erste seite mit suchergebnissen füllen darf: Lauter Kunden die ärgher bei der Garantieabwicklung mit Alternate haben. Geile sache...
     
  5. 4. November 2007
    AW: Restwertgutschrift innerhalb Garantie-Zeitraum???

    HI,

    ums kurz zu fassen:
    Der Hersteller ist 1. Verpflichtet den vollen Verkaufspreis zurückzuerstatten (auch wenn der Preis gefallen ist)
    2. Müssten sie dir ohne großes Gerede das Netzteil umtauschen.

    ICH RATE DIR:
    Ruf beim Kundendienst an und sag denen, was Sache ist.
    Falls die sich doof stellen, verlang den Chef und dann klappt das meistens (Meine eigene Erfahrung).


    Gruß
     
  6. 4. November 2007
    AW: Restwertgutschrift innerhalb Garantie-Zeitraum???

    Moin,

    folgender Text ist heute an Alternate raus gegangen:

    Moin,

    "wie ich in verschiedenen Foren berichtet wird, ist es bei Ihnen Praxis im Garantiefall, gerne einen Abzug des Gebrauchsvorteils, dessen Höhe sich nach ihrem eigenen Gutdünken ermittelt, vom ehemaligen Neupreis abzuziehen. Auf diesem Hintergrund werde ich in keinem Fall mehr Ware bei Ihnen bestellen. Da somit keine Grundlage mehr besteht meine personenbezogenen Daten zu speichern, bitte ich diese umgehend zu löschen und mir das per eMail zu bestätigen."

    So siehts aus! Wenn das möglichst viele User machen, kann das für Alternate unangenehm werden. Bin mal auf deren Reaktion gespannt.

    gruss
    Neo2K
     
  7. 4. November 2007
    AW: Restwertgutschrift innerhalb Garantie-Zeitraum???

    haste aber en paar rechtschreibfehler drin *klugscheiss*

    b2t:
    finds ne sauerei von alternate... würd mich echt an die ct wenden bzw mal beim support von alternate anrufen un ma richtig dampf machen... so kann das ja net gehen...
    zum glück bestell ich mein crap bei mindfactory^ oder hardwareversand...
     
  8. 5. November 2007
    AW: Restwertgutschrift innerhalb Garantie-Zeitraum???

    Moin,

    Rechtschreibfehler dürfen die Jungs von Alternate gerne behalten, kann ich mit leben. Aber nicht mit so einem Geschäftsgebaren.

    Schon mal geklärt wie sich Mindfactory und Hardwareversand verhalten. Wird Zeit, dass sich die Käufer mal organisieren, so gehts auf keinen Fall weiter!

    gruss
    Neo2K
     
  9. 5. November 2007
    AW: Restwertgutschrift innerhalb Garantie-Zeitraum???

    die restwertgutschrift setzt vorraus, das du vom kauf zurückgetreten bist. da du nur nacherfüllung gefordert hast, ist dem nicht so. der händler selber kann nicht vom verkauf zurücktreten wenn der gegenstand schon in deinem besitz ist, demnach findet § 346 BGB keine anwendung. er darf dir diese option lediglich anbieten, sie ist für dich nicht bindend.

    mache bei alternate druck und verlange ein neugerät, die versuchen lediglich kosten zu sparen, da ein neugerät beim hersteller zu ordern offensichtlich mehr kostenverursacht als einen teil des ehemaligen kaufpreises zurückzuzahlen. laß dich dadurch nicht abschrecken und beharre auf deinem recht, falls rechtschutz vorhanden würde ich denen über einen anwalt antworten um alles zu beschleunigen.

    @Neo2K
    hast du denen das per mail geschrieben? dann müssen die das zum *****abwischen ja extra ausdrucken. das werden sie vermutlich aber erst tun, wenn sich alle von den herzlichen lachkrämpfen erholt haben. sowas ist schlichtweg sinnlos.
     
  10. 5. November 2007
    AW: Restwertgutschrift innerhalb Garantie-Zeitraum???

    Moin,

    nicht wenn es genug Leute genauso machen, dann werden die vom vielen Lachen ganz heiser und vom vielen ***** abwischen ganz wund sein. Es geht mir nicht darum was die Jungs von Alternate damit machen, ich werde nichts mehr bei denen kaufen. So etwas funktioniert nur weil die Leute es mit sich machen lassen und damit rechnen die Läden.

    gruss
    Neo2K
     
  11. 5. November 2007
    AW: Restwertgutschrift innerhalb Garantie-Zeitraum???

    Moin,

    nichts mit "*****abwischen" und "herzlichen lachkrämpfen", bei mir hat sich gerade ein Herr von Heiden von der Firma Alternate gemeldet. Leider war ich gerade auf Arbeit und so konnte ich ihn nicht sofort sprechen. Hab dann meine Mailbox abgehört, er mochte sich über meine gestrige Mail mit mir unterhalten und eventuelle Missverständnisse ausräumen. Er ruft wieder an. Na dann bin ich mal gespannt.

    gruss
    Neo2K
     
  12. 5. November 2007
    AW: Restwertgutschrift innerhalb Garantie-Zeitraum???

    Moin,

    Zitat von webtaz
    Hallo,

    "ich habe vor ca. einem Monat mein Netzteil (Sharkoon Silentstorm 620W ATX22) zu Alternate zurückgeschickt, weil es einfach nicht mehr ging.
    Jetzt hab ich mittlerweile einen Brief (nach 1 Monat endlich mal was Handfestes) bekommen da steht drin:

    Artikel konnte weder repariert noch ausgetauscht werden.

    Restwertgutschrift nach Abzug des Gebrauchsvorteil.
    Bei der Erstattung ds Kaufpreises wurde ein Abzug für gezogene Gebrauchsvorteile berücksichtigt.
    Durch die tatsächliche Nutzung des Artikels über einen gewissen Zeitrum haben Sie einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt, der durch den Abzug der Gebrauchsvorteile wieder ausgeglichen wird.Dieser Abzug errechnet sich aus dem Verhältnis der üblichen Nutzungsdauer des Artikels gegenüber der aufgrund des Mangels tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer.

    Die entsprechende gesetzliche Regelung hierzu findet sich in § 346 BGB.

    Gekostet hat es damals 05.2006 128,99 € (inkl. MWSt)
    eingebaut hab ich es ca im Oktober (wer erlaubt denen ab Kauftermin zu rechnen???)
    und in Betrieb gehabt praktisch ein Jahr.
    Zurückgeben wollen die mir nun 58,29€ zzügl. MWst = 67,62 €

    Kann das denn Bitte sein?
    Ich mein, das Ding hat 2 Jahre Garantie... solang musses mindestens laufen. Wenn nicht bekomm ich es ja repariert, oder ausgetauscht, damit hab ich ein neuwertiges Gerät.
    Und jetzt kommen die mir mit: es wär sowieso nurnoch n Jahr gelaufen, also kriegst du jetzt die halbe Kohle zurück.
    ??? Wo steht denn bitte dass ein Netzteil nur 2 Jahre funzt.... ich hab jetzt eins drin, von nem alten PC, das rennt schon seit 5 Jahren oder so...

    Hat da jemand mehr Ahnung von?
    Mag ja sein dass es da was gibt, aber die Rechnung kommt mir ein bisschen überzogen vor...

    Also bitte, sagt mal was dazu, udn wenn ihr Ahnung habt, sagt das, und wie ma dadrauf reagieren sollte...


    gruß webtaz"

    @webtaz,

    du möchtest Dich bitte mit Hern von Weiden von der Firma Alternate per eMail in Verbindung setzen und Deinen Fall schildern. Herr von Weiden wird sich der Sache persönlich annehmen und Dir wenn möglich ein gleichwertiges Netzteil schicken. Biite vergesse nicht Deine Kundennummer und sonstige Zeichen, die sich auf das beanstandete Netzteil beziehen und die Mail z.H. Herrn von Weiden.

    Das Telefonat hat in soweit Klarheit in die Sachlage gebracht, das Alternate sich im Recht fühlt, aber die Praxis der Restwertgutschrift überprüft werden soll. Meine Vorschlag, dass man doch, wenn ein Teil derart defekt ist, das nur ein Austausch möglich ist und dieser wegen mangelnder Verfügbarkeit nicht durchzuführen ist, man dem Kunden ein anderes oder aktuelles Teil anbietet und eine etwaige Preisdifferenz dem Kunden in Rechnung stellt, soll jetzt in der Leitungsebene geprüft werden. Ich erhalte dann entsprechende Nachricht.

    Alternate will auf keinen Fall, wegen der Praxis in Sachen Restwertgutschrift Kunden verlieren, betonte Herr von Weiden immer wieder in dem Tekefonat.

    gruss
    Neo2K
     
  13. 8. November 2007
    AW: Restwertgutschrift innerhalb Garantie-Zeitraum???

    Sooo....
    nach deinem Telefonat habe ich ja auch eine email geschrieben...

    und siehe da, gestern kam ein anruf, der anfangs wenig inhalt hatte, aber später dann doch erklärte, dass letzte woche auf einmal wieder neue ware gekommen ist, so dass dieses netzteil wieder lieferbar wäre, und ich nun statt der gutschrift ein ersatzgerät bekommen könnte...

    nunja wers glaubt hauptsache ich hab ein neues netzteil, und nicht die halbe kohle...
     
  14. 8. November 2007
    AW: Restwertgutschrift innerhalb Garantie-Zeitraum???

    zufall zufall =)
    naja hat ja anscheinend wunder gewirkt dein anruf neo^^
    saubere sache...
    werd ich mir merken...
    naja damit is ja dein problem geklärt
     
  15. 8. November 2007
    AW: Restwertgutschrift innerhalb Garantie-Zeitraum???

    Moin,


    das hab ich heute von Webtaz per PM bekommen:

    "hiho
    hey ich hab keine ahnung was du mit denen gemacht hast, aber die spurn auf einmal
    also ich hab gestern nen anruf bekommen, und nach bisschen blabla, hat der kerl gemeint, das da neue ware gekommen sei, und eben genau dieses netzteil nun wieder lieferbar ist. Dadrauf bin ich eingegangen (also stornierung der gutschrift, dafür kostenlos das neue netzteil) und damit war das telefonat auch schon beendet."

    Ich denke mal, dass wir daraus lernen sollten, dass wir als Kunden eine gewisse Macht haben und durchaus immer das Gespräch mit dem Verkäufer suchen sollten. Wenn das nicht hilft, wozu gibt es das gute RR-Board. und andere Foren. Mir hat die ganze Sache sehr viek spass gemacht, zumal ich es genossen habe, wie sich Alternate in dem Gespräch mit mir gewunden hat, da ich mir vorher genau den Text des entsprechenden Artikels im BGB ausgedruckt hatte. So in der Lage war, immer wieder auf das BGB zu verweisen und klar gemacht habe, dass ein solches Verhalten beim Kunden einen geringen Schaden verursacht, dieser aber auf Dauer für Alternate sehr viel grösser sein wird.

    Ich denke das Board sollte insofern erweitert werden, als das es eine Rubrik für entsprechende Vorkommen mit Händlern geben sollte. So können unsere zum grossen Teil jungen User lernen, wie man auf manche Geschäftspraktiken reagiert.

    gruss
    Neo2K
     
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