#1 11. Oktober 2011 Hi was geht, Habe am Freitag, 6.10.2011, Lautsprecher für mein Auto gekauft. Diese wollte ich dann doch nicht einbauen und bin wieder zurück in den Laden, um die Boxen wieder zurückzugeben und habe mein Geld verlangt. Der Typ an der Kasse hat gesagt, dass dies nicht mehr ginge (sein Geld zurück verlangen) und er mir nur einen Gutschein rausschreiben kann, daraufhin meinte ich, dass man doch 14tage Widerrufsrecht hat ohne einen Grund anzugeben.. Er sagte das würde nur Online gehen.. Ich habe den Gutschein angenommen.. War das ein Fehler?^^ Wer hat jetzt Recht? Soll ich zu meinem Anwalt gehen? + Multi-Zitat Zitieren
#2 11. Oktober 2011 AW: Rückgaberecht 14 Tage sind nur gesetzlich für Onlineshops festgelegt. "Offline" ist das den Händlern selbst überlassen wie sie es Hand haben. Die hätte dir nicht mal ein Gutschein geben müssen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 11. Oktober 2011 AW: Rückgaberecht Word. Deshalb vor dem Kauf darauf achten. Bei MediaMarkt kannst du die Sachen zB 30 Tage lang zurückgeben, erhältst aber idR auch nur einen Gutschein. + Multi-Zitat Zitieren
#4 11. Oktober 2011 AW: Rückgaberecht Das heißt doch Fernabsatzgesetz oder so. Das hast du nur online. + Multi-Zitat Zitieren
#5 11. Oktober 2011 AW: Rückgaberecht Im Fernabsatzgesetz ist geregelt das man Online bzw Telefon abgewickelte Kaufverträge innerhalb von 14 Tagen wiederrufen kann. Für Einkäufe im Einzelhandel gilt das nicht. Wird aber von einigen gemacht aber dann nur aus Kulanz und nicht aus irgendeiner rechtlichen Verpflichtung. 1 Person gefällt das. + Multi-Zitat Zitieren
#6 11. Oktober 2011 AW: Rückgaberecht Ich arbeite bei Media markt. ich habe gelernt, dass du es sogar noch innerhalb von 2 monaten zurückgeben kannst! Rechtlich gesehen darfst du sogar geld verlangen, kein gutschein!!! + Multi-Zitat Zitieren
#7 11. Oktober 2011 AW: Rückgaberecht Recht & Verträge Rückgaberecht & Umtauschrecht » VerbraucherNews.de Gew Es mag sein das MMM so hand habt das heißt aber nicht das es allgemein Gültig ist. + Multi-Zitat Zitieren
#8 12. Oktober 2011 AW: Rückgaberecht Er hatte schon Recht. Media Markt wirbt mit der Aussage "Umtausch ohne Wenn und Aber!" und verpflichtet sich somit gesetzlich, die Ware umzutauschen. Ansonsten ist alles gesagt. Widerrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatzverträgen die durch Haustürgeschäfte oder Internet etc. zu Stande kommen. Aus Kulanz tausch aber fast jeder Laden um, rede den Leuten ein bisschen nett zu - viel Glück + Multi-Zitat Zitieren