Rücklastschrift mangels Deckung erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von dr_rausch_, 22. Oktober 2009 .

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  1. 22. Oktober 2009
    Also ich habe folgendes problem ich habe mein prepaid handy am 9.10.09 per lastschriftverfahren um 10 € aufgeladen hatte aber kein geld auf der bank, normalerweise geht dann mein guthaben einfach ins minus diesmal aber nicht habe dann einen brief vonn der sparkasse erhalten das der abzubuchende betrag wegen unausreichender deckung meines guthabens wieder zurückgewiesen wurde.
    heute also am 21.09.09 habe ich einen brief von meinem prepaid anbieter bekommen das ich den fehlenden betrag (10€) zuzüglich einer bearbeitungsgebür von 15 € die nächsten 7 tage zu überweisen habe.

    im wirtschaftsunterricht meiner schule haben wir aber gelernt das man immer einen monat zeit hat den zu begleichenden Betrag zu überweisen

    also frage an euch muss ich die 25€ überweisen?
     
  2. 22. Oktober 2009
    AW: Rücklastschrift mangels Deckung erlaubt?

    hallo
    wenn dein Konto nicht gedeckt ist, da kann eine bearbeitungsgebühr verlangt werden.
    Ich find halt nur dei bearbeitungsgebühr von denem provider is ganz schön hoch.
    Ich würde lieber das Handy normal aufladen ohne lastschrifverfahren is besser und kostet auch nichts extra.

    gruß
    gremlins
     
  3. 22. Oktober 2009
    AW: Rücklastschrift mangels Deckung erlaubt?

    heißt ich muss den betrag überweisen oda?
    ich auch -.-
    ja hab anfangs auch immer aber per sms is es einfach bequemer ^^
     
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