#1 11. Februar 2010 HI, ein Freund hat eine gelbe Rundumleuchte. Einmal auf der Autobahn auf dem Dach eingeschaltet mit rumgefahren ... erwischt => 20€ Einmal im Auto auf dem Amaturenbrett eingeschaltet ... erwischt => Verwarnung (demnächst zahlst du!) Nun meine Frage. Was kann passieren? Was sieht der Bußgeldkatalog genau vor? Finde nichts im Internet nur ungenaues Halbwissen. Wie sieht es mit blauen Leuchten aus? ICh denke die sind echt definitiv verboten aber wie ist es wenn man eine blaue Leuchte ohne Kabel (durchgeschnitten) aufs Auto haut? / "Ich denke Antworten" brauche ich nich, dazu findet man bei google.de genug... Danke mfG + Multi-Zitat Zitieren
#2 12. Februar 2010 AW: Rundumleuchte - Wann erlaubt? je nachdem was du damit anstellst! nutzt du sie einmal kurz und wirst erwischt bekommste ne verwarnung und das teil ist weg! nutzt du es und fährst am stau vorbei oder sonstwas bekommst du die reguläre strafe + eine anzeige wegen amtsanmaßung! tust du sowas und verletzt jmd. dabei bist du am *** ud tu mir einen gefalle glaub diesen scheiß im netz und im tv nicht mit dem mit der leuchte überholen ist günsiger als rechtsüberholen und bla bla bla + Multi-Zitat Zitieren
#3 12. Februar 2010 AW: Rundumleuchte - Wann erlaubt? Ich glaube nicht, dass es bei einer gelben!! Rundumleuchte zu einer anzeige wegen Amtsanmaßung kommt! Schließlich fällt mir kein Amt ein, welches gelbe leuchten nutzt. Mace + Multi-Zitat Zitieren
#4 12. Februar 2010 AW: Rundumleuchte - Wann erlaubt? Mal hier was von Extradrei, etwa ab 1.50 min Extra 3 - Sparen auf der Autobahn - YouTube und dazu dann nochmal der Auszug ausm Busgeldkatalog: Code: Hinweis: Bußgeldkatalog 2009 Status: Aktuell Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung Blaues und gelbes Blinklicht 134 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet 20 € 135 Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen 20 € Bußgeldkatalog: Blaues und gelbes Blinklicht Also los kauft euch alle Blaulicht Billiger wird es nicht!! Es sei denn man fährt noch Vorschrift + Multi-Zitat Zitieren
#5 12. Februar 2010 AW: Rundumleuchte - Wann erlaubt? oh man es gibt immer noch welche die es glauben! dann packt euch doch noch gleich nen horn drauf dann kannste geld verdienen gehen nach §135 + Multi-Zitat Zitieren
#6 12. Februar 2010 AW: Rundumleuchte - Wann erlaubt? danke für die Antworten. Also ist es egal ob blau oder gelb dach/drinnen an/aus kostet immer 20€ könnte die Polizei noch eine zusätzliche Straftat vorwerfen? mfG + Multi-Zitat Zitieren
#8 13. Februar 2010 AW: Rundumleuchte - Wann erlaubt? MostWanted hat recht! Wenn man nur so mit nem Blauen rumfährt 20€ wenn aber andere Verkehrsteilnhemer behindert wurden zb dadurch das sie dich vorbeigelassen haben kommt Amtsanmassung dazu und das wird teuer Aber wie es mitn ner Gelben ist würde ich auch gerne GENAU wissen! + Multi-Zitat Zitieren
#9 14. Februar 2010 AW: Rundumleuchte - Wann erlaubt? Alleine schon deine Idee mit einem durchgeschnittenem Kabel finde ich Schwachsinn. Sollte es ein Hüter des Rechts mit Ahnung sein, wird er Dir gleich den Paragraph unter die Nase halten, der beschreibt, dass ein angebrachtes Leuchtmittel auch funktionieren muss...und dann stellt sich noch die Frage, ob eben der Ort des Anbringens TÜV-konform ist... Werd Polizist, da kannst oft genug mit blauen Bommeln rumfahren... + Multi-Zitat Zitieren