Rundumleuchte - Wann erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von doctorrr50, 11. Februar 2010 .

Schlagworte:
  1. 11. Februar 2010
    HI,

    ein Freund hat eine gelbe Rundumleuchte. Einmal auf der Autobahn auf dem Dach eingeschaltet mit rumgefahren ... erwischt => 20€
    Einmal im Auto auf dem Amaturenbrett eingeschaltet ... erwischt => Verwarnung (demnächst zahlst du!)

    Nun meine Frage. Was kann passieren? Was sieht der Bußgeldkatalog genau vor? Finde nichts im Internet nur ungenaues Halbwissen.
    Wie sieht es mit blauen Leuchten aus? ICh denke die sind echt definitiv verboten aber wie ist es wenn man eine blaue Leuchte ohne Kabel (durchgeschnitten) aufs Auto haut?

    / "Ich denke Antworten" brauche ich nich, dazu findet man bei google.de genug... Danke

    mfG
     
  2. 12. Februar 2010
    AW: Rundumleuchte - Wann erlaubt?

    je nachdem was du damit anstellst!

    nutzt du sie einmal kurz und wirst erwischt bekommste ne verwarnung und das teil ist weg!

    nutzt du es und fährst am stau vorbei oder sonstwas bekommst du die reguläre strafe + eine anzeige wegen amtsanmaßung!

    tust du sowas und verletzt jmd. dabei bist du am ***

    ud tu mir einen gefalle glaub diesen scheiß im netz und im tv nicht mit dem mit der leuchte überholen ist günsiger als rechtsüberholen und bla bla bla
     
  3. 12. Februar 2010
    AW: Rundumleuchte - Wann erlaubt?

    Ich glaube nicht, dass es bei einer gelben!! Rundumleuchte zu einer anzeige wegen Amtsanmaßung kommt!
    Schließlich fällt mir kein Amt ein, welches gelbe leuchten nutzt.


    Mace
     
  4. 12. Februar 2010
    AW: Rundumleuchte - Wann erlaubt?

    Mal hier was von Extradrei, etwa ab 1.50 min
    Extra 3 - Sparen auf der Autobahn - YouTube

    und dazu dann nochmal der Auszug ausm Busgeldkatalog:

    Code:
    Hinweis:
    Bußgeldkatalog 2009
    Status: Aktuell
    
    Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten
    
    A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung
    
    
    Blaues und gelbes Blinklicht 
     
    134 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein 
    oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet 20 € 
     
    135 Einem Einsatzfahrzeug, das blaues Blinklicht zusammen
    mit dem Einsatzhorn verwendet hatte, nicht sofort freie Bahn geschaffen 20 €
    
    
    Bußgeldkatalog: Blaues und gelbes Blinklicht

    Also los kauft euch alle Blaulicht Billiger wird es nicht!! Es sei denn man fährt noch Vorschrift
     
  5. 12. Februar 2010
    AW: Rundumleuchte - Wann erlaubt?

    oh man es gibt immer noch welche die es glauben! dann packt euch doch noch gleich nen horn drauf dann kannste geld verdienen gehen nach §135
     
  6. 12. Februar 2010
    AW: Rundumleuchte - Wann erlaubt?

    danke für die Antworten. Also ist es egal ob blau oder gelb dach/drinnen an/aus kostet immer 20€ könnte die Polizei noch eine zusätzliche Straftat vorwerfen?

    mfG
     
  7. 12. Februar 2010
    AW: Rundumleuchte - Wann erlaubt?

     
  8. 13. Februar 2010
    AW: Rundumleuchte - Wann erlaubt?

    MostWanted hat recht!

    Wenn man nur so mit nem Blauen rumfährt 20€ wenn aber andere Verkehrsteilnhemer behindert wurden zb dadurch das sie dich vorbeigelassen haben kommt Amtsanmassung dazu und das wird teuer


    Aber wie es mitn ner Gelben ist würde ich auch gerne GENAU wissen!
     
  9. 14. Februar 2010
    AW: Rundumleuchte - Wann erlaubt?

    Alleine schon deine Idee mit einem durchgeschnittenem Kabel finde ich Schwachsinn.
    Sollte es ein Hüter des Rechts mit Ahnung sein, wird er Dir gleich den Paragraph unter die Nase halten, der beschreibt, dass ein angebrachtes Leuchtmittel auch funktionieren muss...und dann stellt sich noch die Frage, ob eben der Ort des Anbringens TÜV-konform ist...

    Werd Polizist, da kannst oft genug mit blauen Bommeln rumfahren...
     
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