ryanair einverständnis der eltern

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von hund069, 20. Mai 2008 .

Schlagworte:
  1. 20. Mai 2008
    hallo

    ich bin 17 jahre alt und fliege bald mit parr freunde die schon über 18 sind nach london mit ryanair...
    ichhab gehört man braucht eine einverständis der eltern wen man unter 18 ist..
    die habe ich net weil meine eltern zuzeit nicht in deutschland sind ...
    wolt fragen ob das stimmt mit der einverständnis.. weiß vlt einer was davon
    danke ..
    peace
     
  2. 20. Mai 2008
    AW: ryanair einverständnis der eltern

    ja das stimmt schon mit der Einverständnis erklärung...

    wann willste fliegen und wann kommen deine Etlern wieder zurück?
     
  3. 20. Mai 2008
    AW: ryanair einverständnis der eltern

    sie kommen erst in parr wochen und ich wolt schon nexte woche freitag fliegen
     
  4. 20. Mai 2008
    AW: ryanair einverständnis der eltern

    auszug aus der rayn air faq: oder ruf doch einfach mal an: 0900 116 0500 - Festnetzpreis 62c per minute


    KINDER UND KLEINKINDER

    · Ryanair befördert keine Minderjährigen (unter 16 Jahren) ohne Begleitung. Begleit- und andere Sonderdienste stehen NICHT zur Verfügung. Kinder unter 14 Jahren müssen innerhalb derselben Buchung von einem Passagier über 16 Jahre begleitet werden.

    · Ryanair befördert Minderjährige im Alter von 14 oder 15 Jahren, sofern bei der Abfertigung ein von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnetes Schadenfreispruchsformular an jedem Abflugflughafen vorgelegt wird. Ohne Begleitung reisende Minderjährige im Alter von 14 oder 15 Jahren müssen bei der Abfertigung einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen. Die verantwortlichen Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen bis zum Abflug im Flughafen verweilen.

    · Kleinkinder unter 2 Jahren bei Antritt der Reise können gegen eine Verwaltungsgebühr von £ 7/€ 10 (oder des entsprechenden Betrags in der jeweiligen Landeswährung) pro Flugabschnitt fliegen, vorausgesetzt, sie sitzen auf dem Schoß eines Erwachsenen. (Ein Kleinkind pro Erwachsener). Baby- bzw. Kinderautositze können nicht im Passagierraum befördert werden. Kleinkinder haben keinen Anspruch auf Freigepäck. Haben die Kinder am Rückreisetag ihr zweites Lebensjahr vollendet, so müssen die entsprechend geltenden Preise, Steuern und Gebühren für diesen Teil der Reise bezahlt werden. Fällt der zweite Geburtstag in den Zeitraum zwischen Hin- und Rückflug, so fallen die Kosten für den Rückflug an. Ein Altersnachweis kann erforderlich sein. Halten Sie also die Geburtsurkunde oder den Ausweis des Kleinkinds zur Prüfung bei der Abfertigung bereit.

    · Kinder unter 18 Jahren mit französischer Staatsbürgerschaft, die mit oder ohne Begleitung reisen (insbesondere die Kinder, die ohne ihre Erziehungsberechtigten reisen und nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind bzw. die nicht im gültigen Reisepass der sie begleitenden Person eingetragen sind), müssen bei der Ausreise aus Frankreich eine "Attestation d'autorisation de sortie" (Ausreisegenehmigung) mit sich führen.

    · Portugiesische Flugrouten: Portugiesische Staatsangehörige und Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Portugal unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten aus Portugal ausreisen oder erneut nach Portugal einreisen, benötigen eine Reisegenehmigung. Diese muss von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Die Unterschrift muss notariell beglaubigt sein, wenn der unterzeichnende Elternteil bzw. der Erziehungsberechtigte seinen Wohnsitz in Portugal hat, oder von der portugiesischen Botschaft bzw. dem portugiesischen Konsulat des Landes beglaubigt sein, in dem der unterzeichnende Elternteil bzw. der Erziehungsberechtigte seinen Wohnsitz hat.

    Die Reisegenehmigung ist auch erforderlich, wenn Minderjährige in Begleitung einer anderen Person als einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reisen. In diesem Fall muss die Reisegenehmigung auch den Namen der Begleitperson enthalten. Minderjährigen Ausländern (unter 18 Jahren), die ohne Begleitung reisen, kann die Einreise verweigert werden, wenn niemand in Portugal die Verantwortung für ihren Aufenthalt übernimmt.
     
  5. 20. Mai 2008
    AW: ryanair einverständnis der eltern

    da steht ja...:
    Ryanair befördert Minderjährige im Alter von 14 oder 15 Jahren, sofern bei der Abfertigung ein von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnetes Schadenfreispruchsformular an jedem Abflugflughafen vorgelegt wird.
    ..und ich bin ja über 16 ..ich bin 17 ..also gilt das für mich nicht oder??..ich habe auch eine deutsche statsangehörigkeit
     
  6. 20. Mai 2008
    AW: ryanair einverständnis der eltern

    da steht ja...:
    Ryanair befördert Minderjährige im Alter von 14 oder 15 Jahren, sofern bei der Abfertigung ein von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnetes Schadenfreispruchsformular an jedem Abflugflughafen vorgelegt wird.
    ..und ich bin ja über 16 ..ich bin 17 ..also gilt das für mich nicht oder??..ich habe auch eine deutsche statsangehörigkeit
     
  7. 20. Mai 2008
    AW: ryanair einverständnis der eltern

    deshalb sollteste da mal anrufen .email kontakt find ich auf der seite nicht.hab auch keinen plan wies bei raynair geregelt ist.ich flieg mit lh,ist zwar teurer aber dafür stimmt der service
     
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