Shisha nach Spanien mitbringen?

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von h@ck€r, 16. Juni 2007 .

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  1. 16. Juni 2007
    Kann ich meine SHisha nach Spanien mitnehmen ??
    Gibt es irgendwelche Vorschriften ? z.B. am Flughafen, wie viel Tabak ich max. mitnehmen darf etc. ?(
     
  2. 16. Juni 2007
    AW: Shisha nach Spanien mitbringen ??

    sry ausversehen auf den bedanko gedrückt ... kalr kannst du eine shisha mitnehmen/bringen ist überhaupt kein problem, ich kenne das aus eigener erfahrung, also kannste beruhigt fliegen

    mfg
     
  3. 16. Juni 2007
    AW: Shisha nach Spanien mitbringen ??

    selbstverständlcih kannst die mitnehemn... jedoch mehr als 3 päckchen tabak würd ich nicht mitnehmen.. ansonsten gibts sicher keine probleme... ich wurde zwar genau kontrolliert... jedoch das ist eh in ordnung
     
  4. 16. Juni 2007
    AW: Shisha nach Spanien mitbringen ??

    Also an der Shisha wirds net scheitern, aber an der Menge des Tabaks würde ich etwas sparen...
    Ich weiß jetzt keine genaue Zahl, aber nicht, dass du die halbe Tasche voll tabak hast

    Nicht das die denken, du würdest Tabak über Grenze schmuggeln

    CyZeC
     
  5. 16. Juni 2007
    AW: Shisha nach Spanien mitbringen ??

    also ich hab mal das hier gefunden, ist von zoll.de ....halt viel gefasel, les es dir mal durch:

    Spoiler
    4.2 Die Ausfuhr von Tabakwaren

    Eine Ausfuhr von Tabakwaren liegt vor, wenn sie aus dem Steuergebiet in Gebiete transportiert werden, die nicht zum EG-Verbrauchsteuergebiet gehören. Die Ausfuhr kann unmittelbar oder über andere Mitgliedstaaten erfolgen.

    Das deutsche Steuergebiet umfasst das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Länder/Gebiete, die zum Verbrauchsteuergebiet der EG gehören sowie die diesbezüglichen Besonderheiten ergeben sich aus Art. 2 Abs. 1-4 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 und sind auf der Karte zum VSt-Gebiet der EG ersichtlich.

    Hinweis :


    Bei der Ausfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren in Drittländer sind neben den nachstehend näher beschriebenen verbrauchsteuerrechtlichen Verfahrensbestimmungen auch noch die zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen bei Ausfuhren von Waren in Drittländer zu beachten. Nähere Einzelheiten hierzu, insbesondere zur Pflicht des Ausführers zur Anmeldung der Ausfuhrsendung, finden Sie im Bereich des Außenwirtschaftsrechts.

    Die Ausfuhr von Tabakwaren unter Aussetzung der Steuer

    Grundsatz
    Soll die Entstehung der Tabaksteuer vermieden werden, weil die Waren für die Ausfuhr in ein Drittland bestimmt sind, können sie unter Aussetzung der Steuer ausgeführt werden. Diese Möglichkeit steht nur Gewerbetreibenden offen, die Inhaber eines sog. Steuerlagers sind. Steuerlager sind von der Zollverwaltung zugelassene Herstellungsbetriebe und Lagerstätten für Tabakwaren. Der Inhaber eines solchen Steuerlagers hat die Tabakwaren unverzüglich auszuführen.

    * § 17 Abs. 3 TabStG

    Die Tabakwaren können entweder unmittelbar oder über das Gebiet eines anderen EG-Mitgliedstaates ausgeführt werden. Die diesbezüglich zu beachtenden Regelungen sind auf der Seite "Verfahrensablauf und Begleitdokumente" dargestellt.

    Die Ausfuhr von versteuerten Tabakwaren

    Werden Tabakwaren unter Steueraufsicht aus dem Steuergebiet ausgeführt, wird die Steuer auf Antrag erlassen oder erstattet.



    blabla.... ich würds einfach machen, wird dir schon keiner den kopf abhacken wenn 150 gramm mitnimmst!


    Gruß,
    Viper
     
  6. 16. Juni 2007
    AW: Shisha nach Spanien mitbringen ??

    okay, dank euch für eure hilfe


    ~~ ich close dann mal, da erledigt ~~
     
  7. Video Script

    Videos zum Themenbereich

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