Stafrecht für Leute mit geringen Einkommen

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Bruker, 2. April 2014 .

Schlagworte:
  1. 2. April 2014
    ich habe gerade in Bezug auf "Verdacht auf UNfallflucht" ein paar Fragen hier.

    Wenn ich ein geringes Einkommen habe, welche Chancen habe ich einen Rechtsanwalt, bzw Strafverteigiger zu bekommen.

    Als ich auf dem Gericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellte, sagt mann mir dort bei der ersten Stelle, dass ich eben nur einmal eine kostenlose Beratungshilfe bekäme.

    1 Muss der Fall unbedings Aussicht auf Erfolg haben?
    2. kann es auch Chance mit ungewissen Ausgang sein?
    3. wo würde sich entscheiden, ob ich einen sogenannten Strafverteigiger bekäme?

    Geben Kanzleien oder Rechtsanwälte sowieso ein kostenloses Vorgespräch?

    Unabhängig gehe ich jetzt auf Suche eines mir angenehmen Rechtsanwaltes.
    Allerdings ein bischen Vorinformation könnte mich sicher z.B. durchs Forum unterstützen.
     
  2. 2. April 2014
    AW: Stafrecht für Leute mit geringen Einkommen

    prozesskostenhilfe gibts im strafverfahren nicht. wirst es wohl oder übel selber finanzieren müssen
     
  3. 2. April 2014
    AW: Stafrecht für Leute mit geringen Einkommen

    Je nachdem was du getan hast bekommst du einen sog. Pflichtverteidiger.
    Dieser wird bei in §140 StPO genannten Nummern von Amts wegen zugeteilt:
    § 140 StPO [Notwendige Verteidigung] - dejure.org
    Wenn du also ein Verbrechen (Strafrahmen min 1Jahr begehst, oder deswegen beschuldigt wirst, bekommst du einen Verteidiger)

    Wie es mit den Kosten aussieht und wie das alles genau funktioniert, kannst du hier lesen:
    Pflichtverteidiger – Wikipedia

    Kurz; kommst du frei, zahlt ihn der Staat. Wirst du verknackt zahlst du.

    Erstgespräche sind eigentlich nicht kostenlos. Oder versuche mal bei der Autowerkstatt eine kostenlose Erstreparatur zu bekommen.
     
  4. 2. April 2014
    AW: Stafrecht für Leute mit geringen Einkommen

    das klingt ja so als hätte ich 0 Chancen wenn der Staatsanwalt mir die Unfallflucht unterschieben möchte (weil er vielleicht ein Vorteil hat?) .
    Ich müßte dann ohne Akteneinsicht in den Ring gehen.
    Wenn icht mal mit einen Boxkampf vergleichen möchte.
    Im "Saal" sind nur die Fans seiner Liga vorhanden....und mein Boxgegner hat in den Boxhandschuhen ein paar Nagel implantiert und..
    Mein "RingBetreuer" gibt mir in der Pause ein Betäubeunsmittel..falls ich nicht gleich abklappe...
     
  5. 2. April 2014
    AW: Stafrecht für Leute mit geringen Einkommen

    Dann bleibt dir nichts anderes übrig als dir einen Anwalt zu suchen. Kannst mit ihm dann darüber sprechen wie es ist wenn du es in mehrere Male begleichst, sollte sich eigentlich wer drauf einlassen. Ist ja nichts schlimmes, hat halt nicht jeder nen Haufen Geld auf einmal zusammen.
     
  6. 2. April 2014
    Zuletzt bearbeitet: 2. April 2014
    AW: Stafrecht für Leute mit geringen Einkommen

    nach deiner schilderung(dank thrake den anderen thread entdeckt^^) wirds wohl nicht vor gericht gehen und die staatsanwaltschaft stellts wegen geringfügigkeit(kein öffentliches verfolgungsinteresse) ein.
    d.h. bußgeld oder im schlimmsten falle musst du den lappen paar monate abgeben. würde mir aber an deiner stelle jetzt noch nicht den kopf zerbrechen sondern eher abwarten.
    gesetz dem fall dass du den fs abgeben musst kannst dir immer noch ein anwalt nehmen. bis dahin parke gefälligst ordentlich. bei dir pieperts wohl?!
     
  7. 2. April 2014
    AW: Stafrecht für Leute mit geringen Einkommen

    Du hast da was mißverstanden, analprolaps.
    Es geht da eher um diese komische Fahrerflucht Geschichte wo er seiner Schilderung nach vielleicht vor Gericht stehen muss.
     
  8. 3. April 2014
    AW: Stafrecht für Leute mit geringen Einkommen

    deswegen habe ich eine rechtschutzversicherung.. man weiß nie hab ich auch shcon mal gebraucht sowie du in die story reingehst und in deinem vohrigem thread, indem wir geraten haben, nicht zu den bullen zu gehen, hast dus es trotzdem getan. egal was hier gesagt wird, setzt du doch deinen kopf durch.. augen zu und durch. zieh dein ding eifnach durch.

    kein rechtschutz? > selber zahlen
    strafrecht > kein anwalt
    unter 18 bzw 21 > jugendgerichtshilfe

    unser rechtsstaat ist alles andere als fair, also mach dir nichts draus
     
  9. 3. April 2014
    AW: Stafrecht für Leute mit geringen Einkommen

    Welchen Vorteil hätte der Staatsanwalt denn davon? Meinst du, er pellt sich Abends einen darauf, dass er den bösen Bruker vor Gericht gebracht hat?
    Der bekommt seine Kohle auch so...
    Genau so falsch liegst du übrigens auch beim Thema Akteneinsicht. Einfach mal §§ 147 StPO (insbesondere Abs. 7) und 475 StPO lesen.

    Nicht fair? Warum sollte denn die Allgemeinheit für Prozesshanseln und/oder (krimininelle) Pfosten zahlen?
    Imho sind die Fälle, in denen man verklagt wird doch recht selten, sodass man auf den finanziellen Beistand durch eine Rechtschutzversicherung meistens verzichten kann.
    Und auch Strafverfahren drohen dem "normalen" Bürger wohl nicht so oft, dass der unbedingt auf einen Pflichtverteidiger angewiesen wäre. Der kann übrigens auch auf Antrag beigeordnet werden, man muss also nicht zwangsläufig eines Verbrechens beschuldigt worden sein.
    Die Jugendgerichtshilfe würde ich übrigens nicht als Rechtsanwaltersatz ansehen. Die Aufgaben der Jgh liegen nämlich nicht in der Strafverteidigung.

    Wer sich einigermaßen gesetzes- und gesellschaftskonform verhält, wird im Großen und Ganzen also auch ohne staatliche Hilfen durchs Leben kommen. Und für Einzelfälle (wie evtl. diesen hier) gibt es ggf. Unterstützung durch den Staat. Und falls nicht, ist das halt das ganz normale Lebensrisiko, das aber jeder tragen muss.
     
  10. 3. April 2014
    AW: Stafrecht für Leute mit geringen Einkommen

    1. habe ich das auf den Rechtstaat bezoge. Wie hier teilweise geurteilt wird... Dass nicht jedem ein Pflichtverteidiger gestellt wird ist klar.

    Jugendgerichtshilfe habe ich nicht als Verteidigungsersatz erwähnt, sondern dass die (wenn man sich nicht dumm tut) ein gutes Wort einlegen können. Zumindest haben die mir mal gut geholfen.
     
  11. 3. April 2014
    AW: Stafrecht für Leute mit geringen Einkommen

    Wärst du gleich zu einem Anwalt, wäre es vielleicht nicht so weit gekommen und billiger geworden - wir haben es dir ja gesagt. </klugscheißmodus>

    Bezahl deinen Anwalt selbst, wenn du einen möchtest. Wir sind ja hier nicht bei Wünsch-dir-was...
     
  12. 3. April 2014
    Zuletzt bearbeitet: 5. April 2014
    AW: Stafrecht für Leute mit geringen Einkommen

    "Augen zu und Kopf durch"?

    ja, der obige Link ist richtig zu "meinen" Unfall.

    Wie hätte ich denn sonst Informationen vom Unfall bekommen können ohne der "Einladung" von der KFZ Kripo zu folgen?
    Nichtswissend und unvorbereitet zum "Kaffeekränzchen" vom Staatsanwalt gehen. na, danke.

    Jetzt schreibe ich erstmal einen zusammenfassenden Bericht für meine Versicherung.
    Denn die sagte schon am Anfang, dass sie unter Umständen den Fremdschaden bezahlt auch bei Vorwurf Fahrerflucht.

    Denn es sind 2 verschiedene Dinge die mir KOsten verursachen könnten.
    1. Eine mögliche Strafe für eine untergeschobene Fahrerflucht.
    und:
    2. Wenn feststeht, dass mein Auto mit dem VW eine Berührung hatte, den Schaden des Vw., welchen normalerweise die Versicherung tragen würde.


    Noch etwas zur Vermutung, dass der Staatsanwalt einen zusätzlichen Bonus für jede Verurteilung bekommt.
    Es ist von meiner Seite nur eine reine Verschwörungstheorie, dass es so sein kann, ausschließen wird mir das sicher keiner.


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    Meine Versicherung sagte, solange da nix vorliegt braucht sie keine Berichte....
     
  13. Video Script

    Videos zum Themenbereich

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