#2 24. Februar 2012 AW: Steuerfrage bzgl. Rechnung bei Gewerblichen Zunächst: es ist möglich, Forderungen die anstehen vorzuziehen. Aber auch nur, wenn du vorm Bilanzstichtag buchen willst, und die Forderungen in einem kleinen Zeitraum danach erst eintreffen. Passive Rechnungsabgrenzung nennt man das. Zu deinem "unter der Hand"-Problem darf dir jemand anders helfen, sowas unterstütz ich nicht. + Multi-Zitat Zitieren