Suche dringend Rechtsauskunft

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Grinsekatze, 10. Juni 2008 .

Schlagworte:
  1. 10. Juni 2008
    Ich gehe in die 11 Klasse und am 20-23.06.08 feiert meine Freundin Geburtstag. Sie wohnt 100 km weg. das nächste mal wenn wir uns sehen können ist der 22.07.08 deswegen möchte ich sie unbedingt am 20 sehen. bis jetzt habe ich alle Termine abgesagt. Nun hat heute mein Sportlehrer in Schwimmen gesagt das am 21.-22.06.08 ein wettkampf ist und wir mit organisieren sollen. (Samstag/Sonntag) dies hat hat er uns bei der belehrung gesagt. An diesem Tag war ich aber nciht da, habe deswegen nichts gehört und im nachinein habe ich auch nichts unterschrieben. nun hat er heute gesagt es ist ne schulveranstaltung und das wir hin müssen. geht das? ich habe kein einverständnis unterschrieben wie die anderen. es gibt auch ausfallstunden an denen ich aber nicht interessiert bin. Notfalls gibt es unentschuldigte fehlstunden. ich versuche mcih grad mit ihm zu einigen, aber falls das scheitert, möchte ich wissen ob die SCHULE mich jeden beliebigen tag dahinschicken können.
    mfg
     
  2. 10. Juni 2008
    AW: Suche dringend Rechtsauskunft

    wochenende ist schulfreie zeit. du musst gar nix.es ist deine freizeit und wenn er sich quer stellt lass dir von deinen eltern ne bescheinigung ausstellen.

    edit//unentschuldigte fehlstunden??^^
     
  3. 10. Juni 2008
    AW: Suche dringend Rechtsauskunft

    Zum einen hast du deine Schulpflicht bereits vollendet und damit bist du freiwillig in der Schule.

    Zum anderen bezieht sich deine "Schulpflicht" nur auf die vorgesehenen Schultage (Werktage Mo-Fr).
    Dies fällt bei Klassenfahrten weg, denn dort unterschreibst du bzw. deine Eltern eine Einverständnisserklärung.

    Bei Wochenendveranstaltungen entfällt eine Schulpflicht außer ein Schultag im selben Hallbjahr entfällt als Entschädigung und man hat schriftlich dazu eingewilligt.

    Wenn du nicht schriftlich zugestimmt hast, besitzt du keine "Schulpflicht" bzw Erscheinungspflicht.
    Aber rechtlich gesehen müsstest du dann an dem Tag an dem deine Mitschüler frei haben, dort antanzen.

    mfg
     
  4. 10. Juni 2008
    AW: Suche dringend Rechtsauskunft

    So seh ich das genauso.
    Ansonsten Attest beim Arzt holen.
    Sag ich hab Bauchaua und meine AA ist flüssig.
    Dann wirst freigeschrieben ;D

    Nein, das stimmt nicht ganz.
    Schulpflichtig ist man 12 Jahre lang.
     
  5. 10. Juni 2008
    AW: Suche dringend Rechtsauskunft

    Das wäre mir aber neu.

    Die Schulpflicht in Deutschland, ist 9 bzw 10 Jahre (Bundesland abhängig) oder bis zum 18 Lebensjahr.

    Edit: In Niedersachsen ist sie 12 Jahre lang, aber wird lokal auch immer mit 9 bzw 10 Jahren gehandelt da es eigentlich nicht gültig ist. Denn ab dem 18 Lebensjahr kann jeder selbst entscheiden.
     
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