Telecom Italia muss Nutzerdaten von Filesharer preisgeben

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von WooMaker, 9. April 2007 .

  1. 9. April 2007
    Wer jemals in einer Tauschbörse im Internet ein bei der Plattenfirma Peppermint Jam Records erschienenes Lied heruntergeladen und es dann anderen Nutzern zur Verfügung gestellt hat, bekommt jetzt die Rechnung präsentiert. Ein römisches Zivilgericht hat nämlich verfügt, dass die Telecom die Namen der Urheberrechtsverletzer an die Plattenfirma herausgeben muss.

    Ein Präzedenzfall, der sich auf die Nutzung der so genannten P2P-Tauschbörsen wie "eMule", "eDonkey" oder "BitTorrent" nachhaltig auswirken dürfte, wenn andere Hersteller dem Beispiel der Peppermint folgen sollten. Die Plattenfirma hatte das Schweizer Unternehmen Logistep damit beauftragt, die IP-Adresse der Computer auszuforschen, über die Nutzer in den Börsen Musik abgeladen und eigene Daten wiederum mit anderen Nutzern geteilt haben. Auf gesamtstaatlicher Ebene sind das 3636 IP-Adressen. Wie viele dieser Adressen Computern in Südtirol entsprechen, wird sich zeigen, wenn die Telecom ihre Liste vorlegt. Laut Entscheidung des Gerichts muss sie die Namen der Nutzer, die sich hinter den Computeranschlüssen verbergen, innerhalb von 15 Tagen herausgeben.

    Der Verstoß gegen das Urheberrecht ist übrigens dann gegeben, wenn geschützte Daten beim so genannten "File Sharing" im freien Raum für jeden kostenlos zur Verfügung gestellt werden: egal, ob es sich um Filme, Musik oder Computerspiele handelt.

    Schon in den kommenden Wochen werden den ausgeforschten Nutzern die Schadenersatzforderungen der Peppermint ins Haus flattern. "Es handelt sich um außergerichtliche Vergleiche, die Summe wird sich auf einige hundert Euro belaufen. Auch müssen sich die Nutzer verpflichten, die Daten nicht mehr für andere freizuschalten und künftig die Finger vom ,File Sharing‘ zu lassen", sagt der Bozner Rechtsanwalt Otto Mahlknecht, der die Plattenfirma Peppermint Jam Records aus Hannover vertritt.

    "File sharing" ist und bleibt eine Straftat

    Laut italienischem Urheberrechtsgesetz ist es verboten, urheberrechtlich geschützte Werke oder auch nur Teile derselben in ein telematisches Netz zu speisen, um es öffentlich zur Verfügung zu stellen - wenn man die Lizenz nicht hat.

    Wer es dennoch tut, riskiert pro Werk, das er freigeschaltet hat, eine Geldstrafe bis zu 2.000 Euro. Eine Sonderbestimmung von Artikel 171 des Urheberrechtsgesetzes sieht zwar vor, dass "File Sharer" sich freikaufen können, wenn sie noch vor Einleitung des Hauptverfahrens die Hälfte der vorgesehenen Höchststrafe berappen. Das sind aber immer noch happige 1000 Euro - für ein Lied, einen Film oder ein Spiel. Empfindlich erhöt wird die Strafe übrigens, wenn jemand gewerbsmäßig gegen das Urheberrecht verstößt

    Quelle: http://www.stol.it/nachrichten/artikel.asp?ArtID=91397&KatID=da&SID=51291657909475193101
     
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