#1 8. Februar 2008 jungle-world.com - Aktuell - Inhaltsverzeichnis stehen einige interessante sachen drin. dürfte hier viele interessieren + Multi-Zitat Zitieren
#2 8. Februar 2008 AW: themenschwerpunkt filesharing in der jungle Das gilt doch aber nicht, wenn man angeklagt wird, oder? + Multi-Zitat Zitieren
#3 8. Februar 2008 AW: themenschwerpunkt filesharing in der jungle Wenn du angeklagt wirst, fordert auch net die Plattenindustrie die Daten, sondern die Justiz. + Multi-Zitat Zitieren
#4 8. Februar 2008 AW: themenschwerpunkt filesharing in der jungle Wenn man angeklagt wird, hat der Internetanbieter wohl doch Auskünfte über die Identität des mutmaßlichen Musiktauschers an Plattenfirmen weitergegeben. + Multi-Zitat Zitieren
#5 8. Februar 2008 AW: themenschwerpunkt filesharing in der jungle WEIL? könntest du mal bitte deine "ausführungen" begründen und erklären? + Multi-Zitat Zitieren
#6 8. Februar 2008 AW: themenschwerpunkt filesharing in der jungle Die Plattenfirma(bzw. Vertreter/Schnüffler etc.) stellen Anzeige gegen Unbekannt und geben ein paar Logs mit der IP-Adresse an den Staat weiter. Durch einen Gerichtsbeschluss sind die Provider gezwungen die Daten an den Staatsanwalt etc. weiterzugeben. Die Anwälte der Plattenfirma können dann die Akten einsehen und *peng* haben die deine Adresse und können dann zivilrechtlich Forderungen stellen. Insofern hat der Provider die Daten nicht "direkt" an die Plattenfirma weitergegeben. Tolles Rechtssystem. -.- //Letztens hat doch irgendein Gericht entschieden, dass die Anwälte irgendeiner Firma das nicht mehr dürfen....oder so.... Aber ob das Auswirkungen haben wird... + Multi-Zitat Zitieren
#7 8. Februar 2008 AW: themenschwerpunkt filesharing in der jungle als ob irgendein provider nicht die ip's raushaut falls die massiv von irgendwelchen grössen im biz bedroht werden... vor allem dem staat + Multi-Zitat Zitieren
#8 8. Februar 2008 AW: themenschwerpunkt filesharing in der jungle es bringt ehrlich gesagt nicht viel wenn man angezeigt wird dann mancht die justiz! und dann MÜSSEN die provider die ip raußgeben!! + Multi-Zitat Zitieren
#9 8. Februar 2008 AW: themenschwerpunkt filesharing in der jungle oft ist es allerdings so: es gibt nicht genug beweise für eine anklage. dann schicken einem die anwälte der firmen rechnungen. bezahlt man, ist das ein schuldeingeständnis und man wird angezeigt. + Multi-Zitat Zitieren