Türsteher beim Lokal, veranlasst durch Bezirkshauptmanschaft

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von schnappi007, 3. September 2007 .

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  1. 3. September 2007
    pfff....
     
  2. 3. September 2007
    AW: Türsteher beim Lokal, veranlasst durch Bezirkshauptmanschaft

    wenn da bier verkauft wird oder härteres wirste wohl kaum gewinnen sonst müssten die tresenschlampen immer nach nem ausweis fragen bei jedem bier o.ä das sie verkaufen was verdammt viel arbeit sein kann.

    ok habe überlesen das es in österreich ist
    ab wann kann man bei euch bier kaufen ? wenn ab 16 dann stimmt das was da oben steht.
    Wenn ab 18 wird da warscheinlich gar kein bier verkauft
    wenn da nix alkoholisches angeboten wird weiß ich das nicht wieso sie niemanden unter 16 jahren reinlassen bzw gibt es glaube ich kein gesetz dafür ( meines wissens )
    obwohl ich es schon etwas verstehen kann da man unter 16 jahren eher vor den hausaufgaben sitzen sollte als bis um 12 uhr nachts in irgendwelchen "pubs"
    glaub mir bis 16 sitzen sie in diesem "pub" mit 16 und höher gehen sie in dissen bis 12 uhr und trinken soviel bier wie sie nur bekommen können und ab 18 lassen sie sich kein "all inclusive" entgehen ^^
    (spreche da aus erfahrung ^^ )
     
  3. 3. September 2007
    AW: Türsteher beim Lokal, veranlasst durch Bezirkshauptmanschaft

    wenn ich das so lese stelle ich fest, dass du selber wohl noch unter 16 bist, oder?? Nur zur empfehlung: lass das doch sein mit dm augehen, bzw. betrinken bevor du 16 bist, macht keinen Sinn den coolen und grossen mimen zu wollen.

    btt: gesetzlich glaub ich durchaus möglich dass er sein lokal erst ab 16 macht, 1. es gehört ihm, d.h. er kann damit eigentlich machen was er will und 2. ists sein problem wenn er sich umsatz entgehen lässt.
     
  4. 4. September 2007
    AW: Türsteher beim Lokal, veranlasst durch Bezirkshauptmanschaft

    ich kann dir nur was sagen..

    Frage direkt nen Anwalt, rufe Irgend-wo an, hier erhälst du eh selten eine Antwort die in so einem Rechtlichen Zeugs stimmt..
     
  5. 4. September 2007
    AW: Türsteher beim Lokal, veranlasst durch Bezirkshauptmanschaft

    ich hoffe ich hab dich richtig verstanden:
    wenn er in seinen laden ausweise kontrollieren will kann er das eigentlich machen wie er will. er kann auch nur leute ab 56 reinlassne oder sonst wie. ist einfach sein hausrecht und darf da halt machen was er will im weitesten sinne...
     
  6. 5. September 2007
    AW: Türsteher beim Lokal, veranlasst durch Bezirkshauptmanschaft

    genau das isses was ich sagen wollte. Du kannst ja net per gericht verfügen, dass er dich bei "sich zu hause" reinlassen muss.
     
  7. 5. September 2007
    AW: Türsteher beim Lokal, veranlasst durch Bezirkshauptmanschaft

    In diesem Fall ist die Stadtverwaltung/Ordnungsamt höhergestellt und er ist gezwungen sich an die Auflagen zu halten.Wieso willst Du jetzt gegen die Stadt klagen?Wenn das einer kann dann der Bar-besitzer und nur der.Da es ja um seinen Laden/Existenz geht.Schon mal überlegt das wenn er sich nicht an die Auflagen hält, ihm die Schanklizens entzogen wird?
     
  8. 5. September 2007
    AW: Türsteher beim Lokal, veranlasst durch Bezirkshauptmanschaft

    es steht im jugenschutzgesetz dass man bars, kneipen, restaurants bla unter 16 nicht ohne aufsichtsperson betreten darf! somit haben die da schon recht! kann man nichts machen..
     
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