#1 4. Dezember 2011 Hallo zusammen, ich habe gehört, dass wenn man zum Grundwehrdienst geht die Miete von der Unterhaltssicherung bekommt, zumindest teilweise. Wenn dem so ist, wäre ich ja doof, nicht auszuziehen bis zum Grundwehrdienst um dann die Miete zu erhalten. Frage: Ist das ein Selbstläufer? also beantrage ich es und bekomme es definitiv? Bekommt man denn immer den Höchstsatz, wenn man 6 Monate vor Beginn bereits einen Wohnraum mietet??? + Multi-Zitat Zitieren
#2 4. Dezember 2011 AW: Unterhaltssicherung als Grundwehrdienstleistender ich weiss ja nicht, was du von wem gehört hast, aber 1. gibt es keinen grundwehrdienst(gwd) mehr, lediglich den freiwilligen wehrdienst(fwd) 2. wenn du allerdings eine laufbahn als soldat auf zeit (SaZ) einschlägst, bekommst du sog. trennungsgeld, wenn du einen eigenständigen wohnsitz 6 monate vor dienstantritt hast. so, oder so ähnlich läuft das auch für fwdl'er, jedoch ist mir der genaue satz an geld/km entfernung wohnsitz nicht bekannt. 3. ob sich das für dich "lohnt" sei mal so dahingestellt. wenn du saz werden möchtest, bist du die erste zeit eh nur auf lehrgängen in der brd, dh meines erachtens lohnt sich da eine eigene wohnung nicht so wirklich, da du bei entsprechender entfernung sowieso erkennen wirst, dass sich das heimfahren nur bedigt lohnt. alle angaben ohne gewähr + Multi-Zitat Zitieren
#3 4. Dezember 2011 AW: Unterhaltssicherung als Grundwehrdienstleistender Danke für deine Nachricht. Aber du bist nicht richtig informiert. Auch FWDL zählen lt. Gesetz als Grundwehrdienstleistende. Somit haben sich die Rechte und Pflichten auch nur unwesentlich geändert. Zudem möchte ich kein SaZ werden, sondern lediglich Reserveoffizier im Status FWDL23 + Multi-Zitat Zitieren
#4 4. Dezember 2011 AW: Unterhaltssicherung als Grundwehrdienstleistender Ob du's definitiv bekommst kann ich nicht sagen, sollte aber i.a. kein Problem sein. Wenn ich das richtig in Erinnerung hab, bekommst du, falls du den Wohnraum zu Beginn des Wehrdienstes min. 6 Monate hast, die volle Miete bezahlt. Ansonsten 70%, allerdings maximal irgendwas knapp über 200€. Wenn du's genau wissen willst, geh doch einfach mal zur Unterhaltssicherung und frag da nach. Natürlich dann nicht sagen, dass du nur ne Wohnung mietest, weil du die dann bezahlt kriegst + Multi-Zitat Zitieren