Unterlassene Hilfeleistung?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Mr. Halb Sieben, 7. Juni 2009 .

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  1. 7. Juni 2009
    Hey RR,

    hab folgendes erlebt:
    Gestern war ich auf ner Party und wollte meine Freundin nach Hause bringen, sind also ne Straße lang gefahren, bis uns am Straßenrand jemand aufgefallen ist, der reglos da lag. Er war noch bei Bewusstsein, neben ihm eine riesige Blutlache. Es war ein alter Mann, der gestürzt war und sich an der Bordsteinkante ein etwa von 3cm Durchmesser großes Loch in den Schädel gehauen hatte.
    Ich natürlich Krankenwagen gerufen, gewartet bis die da waren, alles wieder ok, er hats überlebt.

    Als wir dann weitergefahren sind hab ich mit meiner Freundin diskutiert, weil ich meinte, dass wenn das ein betrunkener Jugendlicher gewesen wäre, ich dem, solange er nicht verletzt gewesen wäre, nicht geholfen hätte, weil es mir nicht geheuer gewesen wäre. Aber halt nur, wenn er wirklich keine Verletzung gehabt hätte.
    Meine Freundin meinte dann, dass das unterlassene Hilfeleistung gewesen wäre.
    Aber jemandem, der Betrunken ist und am Bürgersteig liegt, weil er so krass voll ist, nicht zu helfen ist das unterlassene Hilfeleistung?

    Sagt mir eure Meinung.
    Hoffe das sorgt für Diskussionsstoff.

    Lg, Mr.
     
  2. 7. Juni 2009
    AW: Unterlassene Hilfeleistung?

    denke mal schon das es unterlassene hilfeleistung ist, weil stell dir vor er hat über 4.0 promille... da kommt der jenige schon ins lebensgefahr. schon ist der jenige selbst shculd wenn er so viel säuft, aber passiert. rechtlich gesehen ist es unterlassene hilfestellung. weil der jenige in not ist und du die pflicht hast zu helfen
     
  3. 7. Juni 2009
    AW: Unterlassene Hilfeleistung?

    Na klar ist das unterlassene Hilfeleistung !

    Nur weil er keine sichtbaren Verletzungen hat, heißt es nicht das es im gut geht. Innere Verletzungen, ins Koma gesoffen oder zuviele Drogen kannst du schlecht nachvollziehen (wenn er sich nicht mal regt) und naja überleg dir mal er verreckt dann an Unterkühlung (Winter oder bei heftigen Regen mit niedriger Temp), dann war es unterlassene Hilfeleistung.

    Ich würde immer einen Krankenwagen rufen wenn jemand irgendwo liegt und sich nicht mehr regt !
    Das dauert keine Minute bis du den Anruf getätigt hast und kann unter Umständen schlimmeres verhindern
     
  4. 7. Juni 2009
    AW: Unterlassene Hilfeleistung?

    Ja ist es, bei uns im Norden gabs mal ne riesen Sache deswegen.
    2 bullen hatten einen betrunken jugendlichen aufgegabelt und wollten ihn zuerst nach hause fahren, nach 5min wollte der jugendliche an die frische luft und den rest zu fuß laufen, die beamten haben dann zugestimmt und wollten wohl auch schneller feierabend machen aufjedenfall wurde der dann nne std später überfahren und die beiden Polizisten waren vor gericht weil sie dazu verpflichtet waren weiter zuhelfen, sie wurden verknackt weil sie fahrlässig gehandelt haben
    denk ma das wäre bei nem normalen bürger und unter der halbwegs gleichen situation genau das gleiche wenn einer da stramm am bordstein liegt und gefahr läuft überfahren zu werden und ihr da einfach dran vorbeiknackt
     
  5. 7. Juni 2009
    AW: Unterlassene Hilfeleistung?

    doch ist unterlassene Hilfeleistung. Ist egal ob er Verletzungen zeigt oder nicht. Wenn er betrunken ist musst du ihm trotzdem helfen kranwagen rufen etc. Egal wer am bordrand liegt, immer ihm helfen und krankenwagen rufen ist immer sicherer
     
  6. 7. Juni 2009
    AW: Unterlassene Hilfeleistung?

    Jap, und außerdem, kurz den Krankenwagen rufen ist auch kein Aufwand. Lieber auf Nummer sicher gehen.
     
  7. 7. Juni 2009
    AW: Unterlassene Hilfeleistung?

    Naja, man geht davon aus, das du nicht unbedingt direkt ihm helfen musst, dennoch die Polizei/den Notarzt verständigst ein paar ecken weiter.

    In dem du halt etwas weiter weg anhälst, falls es dir nicht geheuer ist.

    Joa so ist das.

    Du musst dich jedenfalls nicht selbst in Gefahr begeben, wenn du denkst es besteht welche, das es nur ein Trick sei um Leute anzulocken o.ä.
     
  8. 7. Juni 2009
    AW: Unterlassene Hilfeleistung?

    eindeutig unterlassene hilfeleistung
    stell dir vor er bekommt ne alkoholvergiftung und rippt daran?
    dann bist doch du schuld iwie weil du ihm nicht geholfen hast
    er selber auch weiler keine grenzen kennt

    kann man closen
     
  9. 8. Juni 2009
    AW: Unterlassene Hilfeleistung?

    Wenn der so betrunken wäre dann könnte man ja aussteigen und fragen ob es ihm gut geht und eine Reaktion abwarten. Würde er die nicht tun einfach Krankenwagen rufen war bei mir so ähnlich hab zuviel mit nem Freund getrunken er hat mich dann zu ihm nach Hause getragen und den Krankenwagen angerufen...


    Mfg Stufen
     
  10. 8. Juni 2009
    AW: Unterlassene Hilfeleistung?

    Das kommt auf die situation an also wenn das ein jugendlicher/minderjährige rist auf jedenfall..

    wenn das nur jemand ist der betrunken darum liegt und dem es noch relativ gut ist dann ist das wayne aber sobald der bewusstlos ist wirds da kritisch da mus sman direkt einschreiten!!

    so far

    Ehmteakay
     
  11. 8. Juni 2009
    AW: Unterlassene Hilfeleistung?

    also bei dem älteren Herrn haste echt alles richtig gemacht,gratz!
    Zu deiner Frage mit dem betrunkenen Jugendlichen : Ich hätte wohl in so ner Situation erstmal aus sicherer Entfernung gerufen und gefragt,ob bei ihm alles okay wäre,hätte er nein gesagt,hätt ich gefragt,ob ich Polizei oder Krankenwagen rufen soll.Wenn er dazu wiederum nein sagt,fragste ob du die Eltern verständigen sollst,wenn er dazu nein sagt,kommt er wohl alleine klar!
     
  12. 8. Juni 2009
    AW: Unterlassene Hilfeleistung?

    Ja es ist unterlassene Hilfeleistung , es ist egal ob er betrunken ist , wenn du eine Person siehst wo hilflos und verletzt ist .
    Bist du verpflichtet wenigsten den Krankenwagen zu Rufen.
     
  13. 8. Juni 2009
    AW: Unterlassene Hilfeleistung?

    Bei dem von dir beschriebenen Fall würde es sich wohl wirklich um unterlassene Hilfeleistung handeln. Zu beachten ist aber, dass es KEINE unterlassene Hilfeleistung ist, wenn du dich selber durch die Hilfe in Gefahr bringen würdest. Natürlich bist du nicht wirklich einer Gefahr ausgesetzt, wenn du aus sicherer Entfernung einen RTW rufst.

    Aber um die Diskussion voranzutreiben:
    Ich habe es oft genug erlebt bzw. gehört wie schnell Polizisten und andere "Retter in Not" von einem "falschem Alarm" angepisst sind. Außerdem weiß man wohl seit Kindertage, dass ein falscher Alarm ordentlich kosten kann.
    Solche Faktoren führen wohl auch dazu, dass in vielen Fällen lieber einfach weiter gegangen wird. Traurige Sache eigentlich.

    LG
    Sammy
     
  14. 8. Juni 2009
    AW: Unterlassene Hilfeleistung?

    Sollte geklärt sein. Wiederholt sich nur noch. Closed.
     
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