Urteil: Privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von tarnkappe., 12. Mai 2014 .

  1. 12. Mai 2014
    [imgf=right]http://raidrush.org/photo/news/17817.jpg[/imgf]
    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat eine fristlose Kündigung gegen einen Auszubildenden für unwirksam erklärt. Der Vorwurf, er habe s am Rechner angeschaut, sei zu pauschal, und eine Vernachlässigung seiner Pflichten nicht nachgewiesen. Nutzt ein Auszubildender während der Arbeitszeit privat das Internet, obwohl das verboten ist, rechtfertigt das nicht unbedingt eine fristlose Kündigung. Weiterlesen...
     
  2. 13. Mai 2014
    AW: Urteil: Privates Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund

    Wer den Bericht aufmerksam zu Ende liest, wird feststellen, dass das Urteil noch lange keinen Freibrief für die private Internetnutzung am Arbeitsplatz darstellt, insbesondere dann, wenn es explizit untersagt wurde oder man sich quasi per Vereinbarung vertraglich dazu einigt.

    Strafrechtlich würde man dazu sagen: Freispruch aus Mangel an Beweisen. Und da man dem Azubi die Verfehlung anscheinend nicht hinreichend nachweisen konnte, ist die Kündigung halt unwirksam.
    Das "erhebliche" Maß ist ohnehin ein schwammiger Begriff, weil die Beurteilung eher objektiv und außerdem situationsabhängig ist.

    Btw. Ist das Thema eigentlich nicht schon etwas älter? Ich meine, darüber schon vor einigen Wochen gelesen zu haben. Oder ist das LAG-Urteil aus der 2. Instanz?
     
  3. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.